Bußgeldstelle

Die Abteilung Verkehrsordnungswidrigkeiten ist zuständig für die Durchführung sämtlicher Ordnungswidrigkeitenverfahren im Straßenverkehr.

Typische Tätigkeitsbereiche

  • Geschwindigkeitsverstöße
  • Abstandsverstöße
  • Rotlichtverstöße
  • Parkverstöße etc.

Verwarnungsgeld/Bußgeld

Die Höhe des zu zahlenden Verwarnungs- oder Bußgeldes richtet sich nach dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog, den Sie auf den Seiten des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) herunterladen können. Die festgesetzte Höhe des Bußgeldes kann nach Prüfung der Umstände im Einzelfall von der Regelbuße abweichen. Insbesondere Voreintragungen im Fahreignungsregister können zu einer Erhöhung der Geldbuße führen.
 

Gebühren/Kosten

Für Verstöße, bei denen ein Verwarnungsgeld angeboten wird, fallen zunächst keine weiteren Gebühren und Auslagen an.
Mit der fristgerechten Zahlung (innerhalb einer Woche nach Zugang) wird die Verwarnung akzeptiert und das Verfahren abgeschlossen. Bei ausbleibender oder verspäteter Zahlung kann unabhängig von dem Grund für die Verspätung ein kostenpflichtiger Bußgeldbescheid folgen.
Neben der im Bußgeldbescheid festgesetzten Geldbuße wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von min. 25,00 € erhoben. Zusätzlich werden die anfallenden Zustellungsauslagen i.H.v. 3,50 EUR je Zustellungsversuch gegenüber dem*der Betroffenen sowie ggf. Gutachterkosten etc. geltend gemacht.

Einspruch

Legen Sie innerhalb der gesetzlichen Frist von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheides Einspruch ein, wird unter Berücksichtigung Ihrer Angaben entschieden, ob das Verfahren eingestellt oder an das zuständige Gericht zur Entscheidung weitergeleitet wird.

Verkehrsüberwachungsdienst (VÜD)

Die Überwachung des ruhenden Verkehrs (Einhaltung der Parkvorschriften) wird durch die Mitarbeiter*innen des Verkehrsüberwachungsdienstes durchgeführt.
Bei Verstößen werden mündliche oder schriftliche Verwarnungen ("Knöllchen") verteilt. Die weitere Bearbeitung der vom VÜD erteilten Verwarnungen erfolgt in der Bußgeldstelle.

Sollten Sie bereits ein Schreiben von uns erhalten haben, ist Ihr*e Ansprechpartner*in aus dem Briefkopf ersichtlich.