Rechtsamt

Die Hauptaufgabe des Rechtsamtes besteht in der internen Beratung der Verwaltungsleitung, der städtischen Dienststellen, der eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen sowie des Oberbürgermeisters u.a. auch in Angelegenheiten des Rates, seiner Gremien und der Bezirksvertretungen. Die Jurist*innen des Rechtsamtes vertreten die Stadt Bielefeld zudem vor den Gerichten (soweit kein Anwaltszwang besteht). Das Rechtsamt arbeitet hier ähnlich wie eine Rechtsanwaltskanzlei, allerdings ausschließlich im Auftrag „der Stadt”.

Nicht zum Aufgabenbereich des Rechtsamts gehört grundsätzlich die rechtliche Beratung von Personen oder Einrichtungen außerhalb der Stadtverwaltung oder städtischer Gesellschaften. Soweit Sie sich gegen eine Entscheidung der Stadt Bielefeld wenden wollen, können Sie sich zur rechtlichen Beratung an niedergelassene Rechtsanwält*innen wenden.

Außerdem ist das Rechtsamt bei der Erstellung von schwierigen Verträgen und beim Erlass von Ortsrecht (z.B. Satzungen, Verordnungen) beteiligt.

Daneben obliegt dem Rechtsamt die Geschäftsführung des Anregungs- und Bürgerausschusses. Dorthin können Sie sich mit Anregungen und Beschwerden in Angelegenheiten, die die Stadt Bielefeld betreffen, wenden und schriftliche Eingaben machen.

Das Rechtsamt bearbeitet auch die gegenüber der Stadt Bielefeld geltend gemachten Haftpflichtschäden.

Außerdem erfolgt hier die Ausbildung von Rechtsreferendar*innen sowie von Rechtspraktikant*innen.

Dem Rechtsamt organisatorisch zugeordnet ist zudem der behördliche Datenschutzbeauftragte der Stadt Bielefeld.