Energieeffiziente Gebäude & Quartiere

Sichern Sie sich eine Förderung für die energetischen Sanierung Ihres Wohngebäudes in unserem Service-Portal.

Wenn Sie Ihr Haus energetisch sanieren, können Sie den Energieverlust Ihres Gebäudes deutlich reduzieren. Damit senken Sie zugleich Ihre Kosten für Strom und Wärme und bereiten Ihr Gebäude auf eine fossilfreie Wärmequelle vor. Damit machen Sie Ihr Haus fit für die Zukunft.

Welche Maßnahme für Ihr Gebäude die richtige ist bzw. in welcher Reihenfolge Sie eine umfassende Sanierung angehen sollten, klären Sie am besten im Rahmen einer individuellen Energieberatung. Nutzen Sie hierfür gerne das kostenfreie Beratungsangebot der Stadt Bielefeld. 

Weitere wichtige Informationen zum Thema Sanierung von Gebäuden können Sie dem Infoportal ALTBAUNEU entnehmen. Dort erhalten Sie zudem einen Überblick über Fachunternehmen aus Bielefeld.

 

Die Stadt Bielefeld bietet einen besonderen Service für die Bürger*innen an: Sie können eine kostenfreie Energieberatung nutzen. Die Beratung eignet sich besonders gut als Einstieg in das Thema energetische Sanierung: Verschaffen Sie sich einen Überblick über den Stand der Immobilie und sinnvolle Sanierungsmaßnahmen.

Die Beratung kann nicht genutzt werden: Als Beratung zum Einbau einer neuen fossilen Heizungsanlage, zur Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans, für die Beantragung von Fördermitteln bei der BAFA o.ä.

Das Angebot wird im Jahr 2026 fortgesetzt. Die Stadt Bielefeld arbeitet im Rahmen des Projektes mit externen Energieberater*innen zusammen. Im Laufe des Jahres 2026 übernimmt städtisches Personal die Umsetzung der Beratungen.
 

Ihren Beratungstermin buchen Sie eigenstündig mit Hilfe der untenstehenden Informationen.  

Sie haben drei Möglichkeiten für eine Energieberatung:

  1. Beratung für Wohnungseigentümergemeinschaften
    Mitglieder von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) können sowohl allein als auch als Gruppe Beratungstermine buchen. Zudem können Hausverwaltungen sich beraten lassen, oder den Energieberater für Vorträge buchen. Die Beratung findet immer vor Ort bei der WEG statt.

    Kontakt
    Energieberatung Leopold Seidel 
    Tel. +49 1520 9919977 
    E-Mail: seidelleopold [ät] googlemail.com (seidelleopold[at]googlemail[dot]com) 
     
  2. Beratung im Umweltamt
    Ein Termin für die Beratung im Umweltamt empfiehlt sich für allgemeine Fragen, bei denen ein Termin im Gebäude (siehe Möglichkeit 3) keinen Mehrwert verspricht. Die Beratung erfolgt durch das e&u energiebüro GmbH.

    Adresse:
    Umweltamt
    August-Bebel-Straße 75-77
    Raum 028 (Erdgeschoss)
    Termine sind möglich an jedem Donnerstag von 13 bis 18 Uhr.

    Online- Kalender für Ihre Terminbuchung unter:
    www.eundu-online.de
    Tel. +49 521 9679240
     
  3. Energieberatung bei Ihnen zu Hause
    Gehen Sie gemeinsam mit einem Energieberater durch Ihr Gebäude. Schauen sich somit Ihre baulichen Voraussetzungen sowie die Anlagentechnik der Heizung vor Ort an. Für dieses Angebot ist die Stadt in vier Bereiche aufgeteilt (siehe unten). Entscheidend ist, wo die Beratung stattfinden soll, also auf welches Gebäude sich Ihre Beratung bezieht.
  • Bereich Ost: Heepen, Stieghorst
    Energieberater: Dieter Neuholz
    Tel. +49 152 53169043
    E-Mail d-neuholz [ät] online.de (d-neuholz[at]online[dot]de)
     
  • Bereich Süd: Brackwede, Senne, Sennestadt
    Energieberater: Andreas Kohlmeier
    Tel. +49 521 431177 oder + 49 170 3835785
    E-Mail A.Kohlmeier [ät] sfbi.de (A[dot]Kohlmeier[at]sfbi[dot]de)
    www.sfbi.de
     
  • Bereich West: Dornberg, Jöllenbeck
    Energieberater: Herr Klaus Hölting
    Tel. +49 157 73654167
    E-Mail klaus.hoelting [ät] casaplus-hausverwalter.de (klaus[dot]hoelting[at]casaplus-hausverwalter[dot]de)
    www.casaplus-hausverwalter.de
     
  • Bereich Mitte: Mitte, Gadderbaum, Schildesche
    Energieberater: Herr Koji Nagai
    Tel. +49 521 80067461
    E-Mail info [ät] ene-techs.com (info[at]ene-techs[dot]com)
    www.ene-techs.de

Bitte beachten Sie die Datenschutz-Information sowie den Beratungsnachweis, der im Rahmen einer Beratung bei Ihnen zu Hause ausgefüllt wird (siehe Downloads).

Sie finden dieses Angebot gut und wollen es bewerben, beispielsweise auf Ihrer Arbeitsstelle, in Ihrer Kita oder im Sportverein? Dann nutzen Sie gerne das Plakat zur Aktion (siehe Downloads) und hängen es an einer geeigneten Stelle auf.

Auf dem Bielefelder Stadtgebiet gibt es mehrere Siedlungen, die gezielt auf Erneuerbare Energien und Klimaschutz hin geplant sind:

  • Klimaschutzsiedlung Schillinggelände in Sennestadt

Im Stadtteil Sennestadt errichtet die Sennestadt GmbH auf dem Schillinggelände ein Wohngebiet, das mit Hilfe eines kalten Nahwärmenetzes und der Energiequelle Geothermie mit nachhaltiger Wärme versorgt wird. Weitere Informationen finden Sie im zugehörigen Bebauungsplan sowie hier: sennestadt-gmbh.de

  • Solarsiedlung Kupferheide in Quelle

Die Solarsiedlung Kupferheide ist in den 2000er Jahren als eine von „50 Solarsiedlungen in NRW“ entstanden. Bauherren und die Stadt entwickelten gemeinsam ambitionierte energetische Baustandards. Alle Gebäude verfügen über Photovoltaikanlagen. Das Gebiet wird über ein Nahwärmenetz mit Wärme versorgt. Das Wärmenetz wird von der Eigentümergemeinschaft aller Häuser gemeinsam betrieben und nutzt Erdgas als Energieträger. Eine Umstellung der zentralen Wärmeversorgung auf erneuerbare Energien ist aufgrund der baulichen Voraussetzungen nicht möglich. Das Wärmenetz kann also auf absehbare Zeit nicht für das ganze Gebiet weiterbetrieben werden. In der Siedlung erfolgt deswegen eine sukzessive Umstellung der einzelnen Gebäude auf dezentrale Heizungsanlagen, die dann jeweils mit erneuerbaren Energien arbeiten. Weitere Informationen finden Sie im zugehörigen Bebauungsplan.

  • Ökosiedlung Bielefeld-Waldquelle in Quelle

Die Ökosiedlung in Quelle ist in den 90er Jahren errichtet worden, geplant vom Architekten Hans-Friedrich Bültmann. Besonderer Wert wurde auf „Ökologie“ im Sinne von Wasser und Ressourcen-Sparen gelegt: Die Gebäude verfügen über Komposttoiletten, es wurden ökologische Baustoffe verwendet, Regenwasser wird lokal versickert und es gibt eine eigene Trinkwasserquelle. Die Wärmeversorgung erfolgt über ein Blockheizkraftwerk mit eigenem Nahwärmenetz, das derzeit mit Erdgas betrieben wird. Die Umstellung der zentralen Wärmeversorgung auf fossilfreie Energieträger wird vorbereitet. Das Wärmenetz soll also auch künftig die Siedlung mit Wärme versorgen, wobei die Wärme dann aus erneuerbaren Energien stammt. Weitere Informationen finden Sie im zugehörigen  Bebauungsplan.

  • Klima Quartier Pflegeheim Breipohlshof in Senne

Im Rahmen des Projektes „100 Klimaschutzsiedlungen in NRW“ wurde die Klimaschutzsiedlung Breipohls Hof in Senne vom Land NRW unterstützt. Es entstand durch die von Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel ein Seniorenzentrum mit Wohnpflegegruppen und barrierefreien Wohnungen. Die Klimaschutzsiedlung umfasst den Neubau eines Pflegezentrums mit 80 Pflegeplätzen und 17 Wohnungen auf 4000 m². Es zeichnet sich durch hervorragende Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien aus. Der Gebäudekomplex wurde in Passivbauweise errichtet.

Die Haustechnik erfolgt über ein zentrales Lüftungssystem mit Wärmerückgewinnung. Die Heizwärme wird mit Hilfe von Gasbrennwertgeräten und eines Mini –Blockheizkraftwerks bereitgestellt. Das BHKW bietet 70 Prozent der Wärmeleistung, eine Photovoltaikanlage mit einer Leistung von ca. 28 KW, trägt zusätzlich zur CO2-Einsparung bei.
Weitere Informationen finden Sie im zugehörigen Bebauungsplan.

  • Klima Quartier Pauluscarré in der Innenstadt

Die Klimaschutzsiedlung Pauluscarré ist in der Bielefelder Innenstadt auf einer Brachfläche von 1300m² entstanden. Neben Studierendenwohnungen, barrierefreien Wohnungen und Mietwohnungen wurden hier auch Eigenheime realisiert. So entstanden hier insgesamt 28 Wohneinheiten.

Die Reihenhäuser sind im 3-Liter-Standard ausgeführt worden und haben jeweils eine Abluftwärmepumpe. Diese Anlagen erzeugen sowohl die Heizwärme als auch Warmwasser. Zusätzlich wurden Photovoltaikanlagen installiert. Weitere Informationen finden Sie im zugehörigen Bebauungsplan.

  • Stadtplanung und Klimaschutz

Klimaschutz und Klimaanpassung spielen auch bei vielen weiteren Bebauungsprojekten der Stadt eine große Rolle. 
Mehr Infos bietet die Internetseite vom Bauamt und die jährlich erscheinende Broschüre „Themen und Projekte“.

Mit integrierten Quartierskonzepten identifiziert die Stadt Bielefeld die technischen und wirtschaftlichen Einsparpotentiale in Bestandsquartieren. Erstes Beispiel war hierfür die Sennestadt. Zudem wurde für Baumheide ein solches Konzept in enger Abstimmung mit der Stadtverwaltung und verschiedenen lokalen Akteur*innen erstellt. 

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und das Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung (WPG) verweisen inhaltlich aufeinander. Ein zentraler Inhalt des GEG ist die „65%-Erneuerbaren-Regelung“ beim Einbau von neuen Heizungsanlagen. Diese Regelung ist allerdings erst dann verpflichtend, wenn Städte und Gemeinden

  • die kommunale Wärmeplanung abgeschlossen haben,
  • sowie auf Basis dieser Planung Gebiete für den Ausbau bestehender Wärmenetze und/oder zur Errichtung neuer Wärmenetze oder für Wasserstoffnetze ausweisen.

Spätestens gilt die „65%-Erneuerbaren-Regelung“ in Bielefeld zum 30.06.2026. Denn zu diesem Zeitpunkt gilt sie automatisch in allen Städten mit über 100.000 Einwohnern und somit auch für alle Besitzer von Heizungsanlagen in diesen Städten. Für Gebiete, in denen laut der kommunalen Wärmeplanung Wärmenetze oder Wasserstoffnetze geplant sind, gelten kulante Übergangsfristen. So soll sichergestellt sein, dass sich Bürger*innen das in Zukunft entstehende Netz anschließen können, denn damit erfüllen sie automatisch die „65%-Erneuerbaren-Regelung“. Auf diese Weise müssen sie nicht schon vorher – z. B. im Fall einer defekten Heizung - in eine Heizungsanlage investieren, die der 65% Regelung entspricht, obwohl bald vor der Haustür ein Wärmenetz entsteht. Nachzulesen ist dies im Gebäudeenergiegesetz – GEG §71 in den Absätzen 1 und 8.

Hier finden Sie Informationen zum Gebäudeenergiegesetz: Energiewechsel

Informationen zur kommunalen Wärmeplanung finden Sie hier: Kommunale Wärmeplanung 

Verzeichnis der Gesetze:

  • Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz - GEG) vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. Oktober 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 280) geändert worden ist
  • Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz - WPG) vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394)

Bielefelder Ziele

Eco Haus Grün WIese

Gemeinsam mit der Stadtgesellschaft machen wir den Gebäudebestand in Bielefeld fit für die Zukunft!

Das gilt für die eigenen Liegenschaften der Stadt Bielefeld ebenso wie für vorhandene (Wohn-)Gebäude. Im Bereich Planung und Neubau setzen wir auf einen nachhaltigen Rahmen.

Auf dieser Seite stellt die Stadt Bielefeld Ihnen hilfreiche Informationen zur Verfügung.