Mietspiegel

Altbau

Der Mietspiegel ist ein anerkanntes und objektives Instrument für die Beurteilung von Mietpreisen. Er bietet eine Übersicht über die ortsüblichen Vergleichsmieten im freifinanzierten Wohnungsbau. Damit dient der Mietspiegel beiden Mietvertragsparteien: Er schützt Mieter*innen vor ungerechtfertigt hohen Mieten und Vermieter*innen vor unwirtschaftlich niedrigen Mieten.

Der Mietspiegel ist definiert als eine Übersicht über die ortsüblichen Vergleichsmieten, die für nicht preisgebundenen Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage sowie energetische Ausstattung und Beschaffenheit in den letzten vier Jahren (künftig in den letzten sechs Jahren) vereinbart oder geändert wurden. Nicht berücksichtigt werden hierbei Erhöhungen der Betriebskosten.

Aus dem Mietspiegel ist die durchschnittliche ortsübliche Vergleichsmiete ablesbar wie auch die Mietwerte, die im Bereich von Mietspannen um diesen Median zwischen oberem und unterem Wert ebenfalls als ortsüblich gelten. Bei Neuvermietungen ist der Mietspiegel eine Orientierungshilfe für die eigenverantwortliche Festlegung der Miete unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften. Beim Mieterhöhungsverlangen dient der Mietspiegel als ein Begründungsmittel für die ortsübliche Vergleichsmiete.

Mietspiegel 2022

Der Bielefelder Mietspiegel 2022 gilt ab dem 1. März 2022. Er ist ein qualifizierter Mietspiegel im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches. Das bedeutet: Wenn Vermieter*innen eine Mieterhöhung auf andere Begründungsmittel als den Mietspiegel stützen, müssen sie in ihrem Mieterhöhungsverlangen die ortsübliche Vergleichsmiete aus dem qualifizierten Mietspiegel mitteilen. Voraussetzung ist, dass der Mietspiegel Angaben zu dem betreffenden Wohnraum enthält.
Rechtsgrundlagen sind die Regelungen zum Mietrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch, insbesondere die §§ 557 ff. BGB.

 

Mietspiegel 2024

Rund 1.800 im Rahmen einer Stichprobe zufällig ausgewählte Vermieter*innen von Mietwohnungen in Bielefeld erhalten im September 2023 Post: Abgefragt werden neben dem Mietpreis auch die Größe, Alter, Ausstattung, und energetische Qualität von Mietwohnungen. Die Stichprobe dient als Basis für die Fortschreibung des qualifizierten Bielefelder Mietspiegel.

Gemeinsam mit dem Mieterbund OWL e.V., Haus & Grund Bielefeld e.V., der Bielefelder Wohnungswirtschaft sowie Gutachterausschuss für die Stadt Bielefeld und dem Immobilienverband Deutschland IVD ruft die Stadt Bielefeld die angeschriebenen Bürger*innen zur Teilnahme an der Umfrage auf. Das Mietspiegelreformgesetz sieht dabei erstmalig eine Auskunftsplicht für Vermieter*innen von Wohnraum vor.

Die Abgabefrist läuft bis zum 16. Oktober 2023. Der Fragebogen kann bequem direkt online ausgefüllt werden oder auch kostenlos per Post zurückgeschickt werden.

Das Hamburger Institut „FUB IGES Wohnen+Immobilien+Umwelt GmbH“ wird im Auftrag der Stadt Bielefeld die anonymisierten Fragebögen mit Angaben zu Bielefelder Mietwohnungen in einem anerkannten wissenschaftlichen Verfahren auswerten. Das Institut ist unter der E-Mail-Adresse mietspiegel.bielefeld@fub.iges.com erreichbar und hat eine Mietspiegel-Hotline: +49 40-280810-49 eingerichtet (montags–freitags zwischen 9–15 Uhr), um Vermieter*innen bei Fragen zu unterstützen.

Der neue qualifizierte Mietspiegel soll Anfang 2024 veröffentlicht werden.