Mietspiegel
Der Mietspiegel ist ein anerkanntes und objektives Instrument für die Beurteilung von Mietpreisen. Er bietet eine Übersicht über die ortsüblichen Vergleichsmieten im freifinanzierten Wohnungsbau. Damit dient der Mietspiegel beiden Mietvertragsparteien: Er schützt Mieter*innen vor ungerechtfertigt hohen Mieten und Vermieter*innen vor unwirtschaftlich niedrigen Mieten.
Der Mietspiegel ist definiert als eine Übersicht über die ortsüblichen Vergleichsmieten, die für nicht preisgebundenen Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage sowie energetische Ausstattung und Beschaffenheit in den letzten sechs Jahren vereinbart oder geändert wurden. Nicht berücksichtigt werden hierbei Erhöhungen der Betriebskosten.
Aus dem Mietspiegel ist die durchschnittliche ortsübliche Vergleichsmiete ablesbar wie auch die Mietwerte, die im Bereich von Mietspannen um diesen Mittelwert zwischen oberem und unterem Wert ebenfalls als ortsüblich gelten. Bei Neuvermietungen ist der Mietspiegel eine Orientierungshilfe für die eigenverantwortliche Festlegung der Miete unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften. Beim Mieterhöhungsverlangen dient der Mietspiegel als ein Begründungsmittel für die ortsübliche Vergleichsmiete.
Mietspiegel 2026
Der Bielefelder Mietspiegel 2026 ist ein qualifizierter Mietspiegel im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches. Das bedeutet: Wenn Vermieter*innen eine Mieterhöhung auf andere Begründungsmittel als den Mietspiegel stützen, müssen sie in ihrem Mieterhöhungsverlangen die ortsübliche Vergleichsmiete aus dem qualifizierten Mietspiegel mitteilen. Voraussetzung ist, dass der Mietspiegel Angaben zu dem betreffenden Wohnraum enthält. Rechtsgrundlagen sind die Regelungen zum Mietrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch, insbesondere die §§ 557 ff. BGB.
Mietpreisrechner
Der Mietspiegelrechner bietet Ihnen die Möglichkeit, die ortsübliche Vergleichsmiete nach dem Mietspiegel 2026 zu ermitteln. Geben Sie dazu in den nebenstehenden Feldern die für Ihre Wohnung zutreffenden Grundangaben an (Adresse, Baualtersklasse und Größenklasse). Der Mietspiegelrechner zeigt Ihnen dann die Wohnlageneinstufung der angegebenen Adresse und die Mietpreisspanne der ortsüblichen Vergleichsmiete in €/m² an.
Informationen zur Einordnung Ihrer Wohnung in die Mietpreisspanne können Sie den Hinweisen darunter, der Mietspiegelbroschüre oder dem Methodenbericht entnehmen. Letztere finden Sie unter „Downloads“. Die Wohnlagenkarte finden Sie unter „Links“.
Grundangaben zum Mietobjekt
Mietpreisspannen
Die vielfältigen den Mietpreis bestimmenden Faktoren können selbst durch einen umfangreichen Datensatz nicht abschließend erfasst werden. Daher weist der Mietspiegel nach Maßgabe der Vorschriften des BGB Mietpreisspannen aus, die entsprechend des Regressionsmodells um 15% nach unten und um 16% nach oben vom errechneten Mittelwert abweichen.
Eine Abweichung vom Mittelwert innerhalb der Spanne nach oben oder nach unten lässt sich durch eine Vielzahl wohnwertsteigernder und -senkender Merkmale begründen, die in der Tabelle nicht eigens aufgeführt werden können. Als Orientierungshilfe sind hier beispielhaft einige Möglichkeiten aufgeführt, die allerdings keine abschließende Aufzählung darstellen.
Nur in besonderen Ausnahmefällen kann die gesamte Spanne für ein einzelnes Ausstattungsmerkmal berücksichtigt werden. In der Regel ist ein Ausschöpfen der kompletten Spanne nur in Kombination mehrerer Merkmale möglich.
Mietpreise innerhalb dieser Spannen gelten als ortsüblich.
Beispiele für wohnwertmindernde Merkmale
- Einfache Wohnlage entsprechend der Wohnlagenkarte (Als Basis dient hier die jeweilige Tabelle nach Baualtersklasse und normaler Wohnlage)
- Wohnung nur teilweise beheizbar
- Keine vom Vermieter gestellte Heizung
- Einfachverglasung der Fenster
- Keine Klingel mit Türöffner
- Kein Waschmaschinenanschluss
- Kein Keller- oder Abstellraum
- Wohnung liegt im Souterrain / Untergeschoss (mehr als 50% der Summe der Außenwandfläche der Umfassungswände liegt unterhalb des Geländes)
Beispiele für wohnwertsteigernde Merkmale
- Sehr gute Wohnlage entsprechend der Wohnlagenkarte (Als Basis dient hier die jeweilige Tabelle nach Baualtersklasse und guter Wohnlage)
- Parkett- oder Holzdielenboden; Design-Vinylboden
- Komplett gestellte Einbauküche mit mindestens zwei Elektrogeräten
- Zusätzliches oder zweites WC vorhanden
- Hochwertige Sanitärausstattung
- Barrierearme Wohnungsgestaltung (Schwellenfreiheit in der Wohnung, schwellenarmer Übergang zu Balkon / Terrasse, ausreichende Bewegungsfreiheit in der Wohnung, barrierearme Badgestaltung)
- Energieeffizienzklasse A+ bis B
- Fußbodenheizung
- Fossilarme oder -freie Heizungsanlage
- Sommerlicher Wärmeschutz
- Aufzug
- Abstellraum in der Wohnung
- Alleinige Gartennutzung
- Ladesäule für E-Autos