Bielefeld auf dem Weg zur Klimaneutralität 2030

Auch in Bielefeld werden die Auswirkungen der zunehmenden Erderwärmung durch den menschengemachten Klimawandel immer deutlicher. Die Verantwortung zum Gegensteuern liegt auf vielen Ebenen, auch bei den Kommunen. Um die lebenswerte Stadt zu erhalten, wollen und werden wir deshalb handeln. 

So setzt die Stadt Bielefeld derzeit das umfangreiche Handlungsprogramm Klimaschutz um. Im Juli 2019 hat Bielefeld auf Initiative von Fridays for Future Bielefeld und weiteren Klimaschutz-Bündnissen den Klimanotstand ausgerufen. Damit verbunden sind konkrete Klimaschutz-Maßnahmen, unter anderem die Klimaneutralität für Bielefeld ab 2035.

Dieses Ziel soll bereits fünf Jahre früher erreicht werden: Um die Energiekrise zu meistern, verschärfte der Hauptausschuss das Ziel zu Klimaneutralität 2030. Die Strategie dazu wird das derzeit noch aktuelle Handlungsprogramm Klimaschutz ablösen.

Strategieentwicklung Bielefeld - Klimaneutral 2030

Wie und unter welchen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen die Stadt Bielefeld dieses Ziel erreichen kann, wurde in den letzten Monaten erarbeitet. Hierfür wurden die vielen Ideen und Vorschläge der Öffentlichkeitsbeteiligung ausgewertet und berücksichtigt. Denn fest steht, dass dieses ambitionierte Ziel nur mit Ihrer Mithilfe, der Mithilfe alle Bielefelder*innen, erreicht werden kann. 

Achtung: Die Vorstellung der Bielefelder Strategie „Klimaneutral 2030“, die am Donnerstag, 25. April, ab 18 Uhr stattfinden sollte, muss aus organisatorischen Gründen verschoben werden. Sobald ein Ersatztermin feststeht, informiert die Stadt über den neuen Termin. 
Um über diese und weitere Termine und Themen rund um Klimaschutz in Bielefeld informiert zu bleiben, sind Bielefelderinnen und Bielefelder herzlich eingeladen, den Newsletter Klimaschutz und Nachhaltigkeit zu abonnieren. Die Anmeldung finden Sie hier.

Quelle: GERTEC GmbH

Für die Erarbeitung eines Konzeptes „Bielefeld Klimaneutral 2030“ wurde die GERTEC GmbH beauftragt und erarbeitet mit breiter Beteiligung bis zum Herbst eine Strategie. Eine Präsentation zum Konzept informiert über den geplanten Ablauf.

Ziel der Klimaneutralität eindeutig bestimmen - Ermittlung des CO2-Restbudgets:

  • Ermittlung des verbleibenden Bielefelder CO2-Restbudgets (wieviel CO2 noch freigesetzt werden dürfte, um die globale Erwärmung auf maximal 1,5 Grad Celsius bzw. unter 2 Grad Celsius zu begrenzen)

Überprüfung und Anpassung der bereits vorhandenen Maßnahmen: 

  • Aktualisierung der neun Handlungsfelder im Handlungsprogramm Klimaschutz inklusive der bereits vorhandenen Maßnahmen
  • Entwicklung weiterer Maßnahmen, u.a. Sofort-Maßnahmen

Erwartungshaltung trifft Grenzen – Analyse der Handlungsspielräume:

  • Analyse der Handlungsspielräume für die Organisationseinheiten der Stadtverwaltung (inkl. Tochtergesellschaften) für sämtliche mittelbaren und unmittelbaren Handlungsfelder mit Wirkung in die Gesamtstadt
  • Anteil-Ermittlung der weiteren Akteur*innen (Unternehmen, Institutionen, Bürger*innen, Vereine, Verbände, etc.) zur Zielerreichung und wie die Stadt unterstützen kann
  • Bewertung, Kategorisierung und Priorisierung der Handlungsspielräume in den Schwerpunkten…
    • Ausbau erneuerbarer Energien für Strom und Wärme
    • CO2-Einsparungen im Bereich Mobilität
    • Senkung des Energie- und Ressourcenverbrauchs in allen Bereichen 
    • Steigerung der energetischen Sanierungsquote von Gebäuden
  • Identifizierung, Darstellung und Bewertung externer Rahmenbedingungen und Faktoren, die außerhalb des Handlungsspielraums der Stadt liegen 

Bewertung der Ziele - Erarbeitung und Priorisierung von Maßnahmenempfehlungen:

  • Ableitung konkreter Handlungs- und Maßnahmenempfehlungen, die sowohl für die Stadtverwaltung als auch für die Stadtgesellschaft gelten
  • Ableitung von Maßnahmen die die gesamte Stadtgesellschaft zur Mitarbeit aktivieren und motivieren
  • Priorisierung der Maßnahmen nach: 
    • Einführungsgeschwindigkeit
    • Kosten (Verhältnis der konkreten Einsparpotentiale zu den erforderlichen Mitteln) 
    • Umsetzungsgeschwindigkeit 
    • Zielerreichung 

Die Wirkungsanalyse auf Aktivitätenebene / Wirtschaftlichkeitsanalyse:

  • Ermittlung der Kosten für eine Klimaneutralität– bezogen auf die ermittelten Handlungsspielräume der Stadtverwaltung und Tochtergesellschaften 
  • Ermittlung von Kostenersparnissen, beispielsweise durch die Vermeidung von Kosten, die aufgrund von Anpassungen an Klimafolgen entstehen
  • Bewertung von CO2- Kompensationsinstrumenten 

Definition Klimaneutralität:
Der oben geschilderte Rahmen und die Zielsetzung der Klimaneutralität beziehen sich auf eine faktische und physikalische Klimaneutralität, gemessen anhand der städtischen Energie- und CO2-Bilanz nach dem Territorialprinzip. Vor dem Hintergrund, dass die Zielerreichung auch von externen Rahmenbedingungen und Faktoren abhängig ist, werden im Rahmen der Konzeptstudie auch alternative Definitionen und Herangehensweisen einer Klimaneutralität aus der Perspektive der Stadtverwaltung dargestellt. Was Klimaneutralität für Bielefeld bedeutet, wird in dem Konzept festgelegt.

Seit vielen Jahren ist Bielefeld im Klimaschutz aktiv und setzt das umfangreiche Handlungsprogramm Klimaschutz (HPK) um.

Das HPK bildet die Grundlage der bisherigen Klimaschutzaktivitäten der Stadt Bielefeld und wird regelmäßig evaluiert. Der letzte Zwischenbericht wurde im Mai 2018 erstellt. Das HPK wird nach Fertigstellung der Strategie Bielefeld - Klimaneutral 2030 von dieser ersetzt. 

Am 11. Juli 2019 erklärt der Rat der Stadt Bielefeld nach Anregung des Bürgerausschusses mehrheitlich den Klimanotstand für Bielefeld. Deutschlandweit haben mehr als 80 Kommunen den Klimanotstand beschlossen oder ähnliche Beschlüsse gefasst, nachdem die „Fridays for Future“-Bewegung den Klimanotstand auf die politische Agenda gebracht hat.

Durch diesen Beschluss erkennt die Stadt Bielefeld die Eindämmung der Klimakrise und ihre schwerwiegenden Folgen als Aufgabe höchster Priorität an und unterstützt ausdrücklich das Engagement all derjenigen, die sich für mehr Klimaschutz einsetzen (vgl. Beschluss, S. 36).

Der Begriff „Klimanotstand“ ist symbolisch zu verstehen und gilt nicht als juristische Grundlage für Notstandsmaßnahmen. Vielmehr verdeutlicht der Begriff die Dringlichkeit zu Handeln und existierende Maßnahmen zu verschärfen.

Durch den Klimanotstand wird das Ziel der Klimaneutralität bis 2050 zunächst auf 2035 verschärft. Im September 2022 beschließt der Haupt-, Wirtschaftsförderungs- und Beteiligungsausschuss die erneute Verschärfung der Klimaneutralität in Bielefeld bis zum Jahr 2030 (vgl. Beschluss, S. 10).

Was bedeutet das konkret?

Welche konkreten Maßnahmen aus dem Ausruf des Klimanotstands folgen, wurde im September 2019 im Haupt-, Wirtschaftsförderungs- und Beteiligungsausschuss beschlossen und wird in einem regelmäßigen Sachstandsbericht (aktueller Stand Februar 2022) überprüft.

Die wichtigsten Maßnahmen im Überblick:

Ein Meilenstein zur weltweiten Eindämmung des Klimawandels ist die Weltklimakonferenz vom 12. Dezember 2015. In dieser wurde das sogenannte Pariser Abkommen von 195 Staaten beschlossen. Laut diesem Abkommen soll der weltweite Temperaturanstieg im Vergleich zum vorindustriellen Zeitalter auf deutlich unter 2 Grad Celsius möglichst auf 1,5 Grad Celsius beschränkt werden.

Neben dem Pariser Abkommen sieht das EU-Klimagesetz ab dem Jahr 2050 eine „Netto-Null“ Treibhausgasemissionen („Klimaneutralität“) vor. Weitere Informationen zum Pariser Abkommen finden Sie hier.

Deutschland hat sich zum Ziel gesetzt diese Vorgabe der „Treibhausgasneutralität“ bereits 2045 zu erreichen. Weitere Informationen finden Sie auf folgenden Seiten: