Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.bielefeld.de veröffentlichte Webpräsenz der Stadt Bielefeld. Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie dafür das vorgesehene Feedback‐Formular benutzen.

Als Kommune streben wir es an, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien‐Informationstechnik‐Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtline (EU) 2019/882 des europäischen Parlaments und des Rates  barrierefrei zugänglich zu machen.

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Das entspricht weitgehend dem Standard der „Web Content Accessibility Guidelines 2.1“ (WCAG 2.1 bis Level AA).

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im September 2020 durchgeführten Selbstbewertung. Nach diesem Ergebnis wurden Anpassungen durchgeführt.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Punkte, die im nächsten Abschnitt genannt sind, nur teilweise vereinbar. Manche Inhalte sind nicht barrierefrei.

Der abschließende Barrierefreiheits‐Test durch eine unabhängige Organisation wird aus praktischen Gründen der Durchführbarkeit erst einige Zeit nach dem Start der neuen bielefeld.de erfolgen.

Gemäß der Vorgaben der BITV 2.0 gibt es Erläuterungen in Leichter Sprache zum Inhalt und Navigation der Website und ein Video zu den Inhalten in deutscher Gebärdensprache (DGS):

Inhalte von bielefeld.de in Leichter Sprache

Inhalte von bielefeld.de – Videos in Deutscher Gebärdensprache (DGS)

Noch nicht oder nur bedingt barrierefreie Inhalte

  • Auf der Startseite ist bedingt durch die Hintergrundgrafik der Kontrast zum grafischen Bedienelement ‚Logo‘ oder ‚Menü‘ nicht grundsätzlich sichergestellt.
  • Der Tastaturfokus ist nicht immer deutlich zu sehen. z.B. Navigation, oder Seite teilen und andere Rahmen Links und Schalter. Die Sichtbarkeit des Tastaturfokus werden wir noch optimieren.
  • Geodaten und Luftbilder können bisher nicht barrierefrei bereitgestellt werden.
  • Vor allem PDF‐Dokumente außerhalb von Verwaltungsleistungen, Dokumente des Kommunalen Sitzungsdienst (KSD), das Stadtrecht, sowie  Flyer und Broschüren sind überwiegend noch nicht oder nicht komplett zugänglich. Zu Flyern und Broschüren liegen meist zugängliche Informationen auf den entsprechenden Webseiten vor.
  • Verlinkungen zu externen Anwendungen oder Webpräsenzen außerhalb von bielefeld.de können auf nicht barrierefreie Inhalte führen.
  • Inhalte auf Subdomains von bielefeld.de sind teilweise barrierefrei zugänglich.

Wir arbeiten an den notwendigen Prozessen, die Informationen in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern.

Hinweis zum Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an dem oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: schlichtungsstelle‐bgg.de.

Diese Erklärung wurde im September 2020 erstellt.