Verbraucherschutz

Lebensmittelüberwachung

Aufgaben

Aufgabe der amtlichen Lebensmittelüberwachung ist die Überwachung der Herstellung, Lagerung und des Vertriebs von 

  • Lebensmitteln (inkl. Nahrungsergänzungsmittel)
  • kosmetischen Mitteln (Erzeugnisse zur Reinigung, Pflege, Schutz, Parfümierung, Beeinflussung des Aussehens)
  • Bedarfsgegenständen (mit Lebensmittel- und Körperkontakt wie Verpackungsmaterialien, Geschirr, Reinigungsmittel, Kleidung)
  •  Tabakerzeugnissen (Zigaretten, Tabak, nikotinhaltige E-Liquids, Shishatabak, Kräuterzigaretten)

Grundsätzlich trägt der*die Unternehmer*in, der*die ein Produkt herstellt, behandelt oder in Verkehr bringt, die Verantwortung. Er*sie hat sicherzustellen, dass ein Produkt den rechtlichen Vorschriften entspricht.

Wir überprüfen als zuständige Behörde regelmäßig die Bielefelder Betriebe und die von ihnen hergestellten und vertriebenen Produkte darauf, ob die zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher geschaffenen Rechtsvorschriften eingehalten werden.