Gewerbe ummelden

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Eine Gewerbeummeldung ist erforderlich, wenn der Betrieb verlegt, eine Zweigniederlassung oder Zweigstelle innerhalb des Stadtgebietes wechselt, sich der Name der bzw. des Gewerbetreibenden ändert oder der Gewerbegegenstand auf andere Waren oder Leistungen ausgedehnt wird.

Des Weiteren wird um Mitteilung von

  • Veränderungen in der Geschäftsführung bei im Handelsregister eingetragenen Firmen,
  • Veränderungen der Privatanschriften der Gewerbetreibenden sowie der Geschäftsführer

gebeten.

  • Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
  • Die Betriebsstätte muss in Bielefeld sein.

  • Personalausweises oder Pass bzw. des EU-Ausweis
    Bei Vorlage eines Passes bzw. EU-Ausweises ist eine aktuelle Meldebescheinigung, gegebenenfalls der Aufenthaltstitel erforderlich.
  • Bei Bevollmächtigung:
    • Vollmacht
    • Ausweis der bzw. des Bevollmächtigten und Ausweiskopie des Vollmachtgebers
  • Bei ausländischen Gewerbetreibenden (nicht EU):
    • Kopie der für die angemeldete Tätigkeit erforderlichen Aufenthaltsgenehmigung
  • Bei im Handelsregister eingetragenen Firmen:
    • Kopie des Handelsregisterauszuges
    • Persönliche Angaben zur Vertretungsberechtigten bzw. zum Vertretungsberechtigten
  • Bei Handwerkerinnen bzw. Handwerkern oder handwerksähnlichen Betrieben:
    • Eintragungsbestätigung der Handwerkskammer
  • Bei erlaubnispflichtigem Gewerbe:
    • Kopie der entsprechenden Erlaubnis
  • Bei überwachungsbedürftigen Tätigkeiten sowie bei einem Vertrauensgewerbe (z. B. Reisebüro, Partnervermittlung, Handel mit Gebrauchtwaren, Kfz-Handel, Auskunfteien, Schlüsseldienst):
    • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

Bei persönlicher Vorsprache genügt die Vorlage der jeweiligen Originale.

Hinweise:

  • Bei einem ins Handelsregister eingetragenen Unternehmen werden der Ausweis und die Unterschrift einer Geschäftsführerin bzw. eines Geschäftsführers benötigt.
  • Bei einer GbR müssen alle Gesellschafterinnen bzw. Gesellschafter unterschreiben und die Ausweise vorliegen.

  • 26,00 € für natürliche Personen
  • 33,00 € für juristische Personen
  • 13,00 € für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen
  • 15,00 € für die Zweitschrift der Gewerbeummeldung (wird nur vom Ordnungsamt oder vom zuständigen Bezirksamt ausgestellt, nicht von der Bürgerberatung)
  • eventuell 13,00 € für das Führungszeugnis (überwachungsbedürftige Tätigkeiten)
  • eventuell 13,00 € für die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (überwachungsbedürftige Tätigkeiten)

kostenfrei, sofern keine Bestätigung benötigt wird:

  • Mitteilung zur Namensänderung beziehungsweise Umfirmierung
  • Veränderungen in der Geschäftsführung
  • Veränderungen bei der Privatanschrift

 

So können Sie online zahlen:

  • Giropay (giropay-Login, Online-Überweisung oder digitale girocard)
  • Kreditkarte
  • Paypal

Die Ummeldung ist frühestens vier Wochen im Voraus möglich.

Die Gewerbeummeldung erfolgt sofort, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.

Den Antrag können Sie wie folgt stellen:

  • online über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW (service.wirtschaft.nrw)
  • persönlich
  • Erscheinen einer Vertreterin bzw. eines Vertreters mit Vollmacht

Bei jeder Gewerbeummeldung erfolgt unter anderem eine Mitteilung an öffentliche Stellen, z. B. an

  • das zuständige Finanzamt
  • die Industrie- und Handelskammer
  • die Berufsgenossenschaft