Altlasten und altlastverdächtige Flächen
Der sorglose, nahezu leichtfertige Umgang mit umweltgefährdenden Stoffen und Abfällen während der letzten Jahrzehnte hat dazu geführt, dass heute viele Flächen und Grundstücke so stark belastet sind, dass eine gefahrlose Nutzung als Wohn-, Freizeit- oder Gewerbefläche oder zur landwirtschaftlichen Nutzung nur eingeschränkt oder gar nicht möglich ist und Gefährdungen der Gewässer nicht auszuschließen sind.
Das Umweltamt führt als untere Bodenschutzbehörde das Altlastenverdachtsflächenkataster und erfasst systematisch die Altstandorte. Entsprechend dem Bundes-Bodenschutzgesetz wird unterschieden zwischen Altstandorten und Altablagerungen.
Altstandorte sind stillgelegte Anlagen, auf denen mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen worden ist, unabhängig davon, ob die frühere Nutzung zu einer Bodenbelastung geführt hat.
Altablagerungen sind stillgelegte Anlagen und Flächen, auf denen umweltgefährdende Stoffe behandelt, gelagert oder abgelagert wurden, unabhängig davon, ob es hierdurch zu Bodenbelastungen gekommen ist.
Bei manchen der oben beschriebenen Altstandorte und Altablagerungen kann nicht ausgeschlossen werden, dass von ihnen eine Gefährdung oder zumindest eine Beeinträchtigung ausgeht. Bei diesen Flächen spricht man von Altlastverdachtsflächen. In unserem Kataster haben wir derzeit etwa 630 solcher Flächen, bei denen zukünftig eine Untersuchung durchgeführt werden wird.
Altlasten sind Flächen, bei denen durch Untersuchungen nachgewiesen wurde, dass eine Gefährdung für Menschen oder die Allgemeinheit vorliegt. Altlasten sind in der Regel von den Verursachenden oder, wenn diese nicht mehr existieren, von den jeweiligen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern zu sanieren. Das städtische Kataster beinhaltet derzeit 140 Flächen, die aktuell saniert werden oder auf denen zukünftig eine Sanierung erforderlich ist.
Die Sanierung der Altlasten und die Vorbereitung dieser Flächen für eine Wiedernutzung stellt einen wichtigen Beitrag zum sparsamen Umgang mit Boden dar und ist ein wichtiger Beitrag zur nachhaltigen Stadtentwicklung.
Flächenrecycling bezeichnet den Prozess der Wiederherrichtung einer Fläche, z.B. stillgelegte Industrie- oder Gewerbebetriebe, Militärliegenschaften, Verkehrsflächen und ähnliches durch Abbruch der alten Gebäudesubstanz oder Boden-/Grundwasser-/Bodenluftsanierungen für eine neue Nutzung.
Nach Abschluss der Ablagerungstätigkeiten werden Deponien gesichert und stillgelegt. Zu den Stilllegungsmaßnahmen gehören u.a. die Aufbringung einer Oberflächenabdichtung und einer Rekultivierungsschicht. Darüber hinaus bedürfen stillgelegte Deponien mind. 30 Jahre der Nachsorge. Das entstehende Sickerwasser sowie das Deponiegas müssen erfasst und ordnungsgemäß behandelt werden. Darüber hinaus müssen diverse technische Einrichtungen und Bauteile kontrolliert werden.
Bundesförderung Nationale Klimaschutzinitiative (NKI)
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Effektiver Klimaschutz erfordert als gesamtgesellschaftliche Aufgabe Maßnahmen in unterschiedlichsten Handlungsfeldern. Die Stadt Bielefeld hat sich mit der Erklärung des Klimanotstandes im Jahr 2019 in Verbindung mit der Fortschreibung des Handlungsprogramms bis 2050 der Ausübung und Unterstützung von Klimaschutzmaßnahmen in höchster Priorität verschrieben. Auch im Fachbereich Altlasten, Boden & Deponienachsorge können Klimaschutzziele unterstützt werden.
Den Handlungsgegenstand bilden technische Optimierungen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen im Bereich von Siedlungsabfalldeponien. Deponien besitzen in Abhängigkeit ihrer Menge eingelagerten organischen und damit biologisch abbaubaren Materials prozessbedingt Potenzial zur Freisetzung klimaschädlicher Gase, vorrangig Methan. Im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) werden Modellprojekte in Kommunen gefördert, die durch eine Treibhausgasminderung einen beispielhaften Beitrag zu den Klimaschutzzielen der Bundesregierung leisten. Darunter fallen auch Technologien zur optimierten Erfassung und Verwertung von Deponiegasen.