Bielefelder Mietspiegel 2018
für frei finanzierte Mietwohnungen in Bielefeld
Mietspiegel sind ein anerkanntes und objektives Instrument für die Beurteilung von Mietpreisen. Sie bieten eine Übersicht über die ortsüblichen Vergleichsmieten im freifinanzierten Wohnungsbau. Damit dienen Mietspiegel beiden Mietvertragsparteien: Sie schützen Mieter vor ungerechtfertigt hohen Mieten und Vermieter vor unwirtschaftlich niedrigen Mieten.
Der qualifizierte Bielefelder Mietspiegel 2018 gilt ab dem 1. Februar 2018. Der Mietspiegel dient als Orientierungshilfe, die den Vertragspartnern die Möglichkeit bieten soll, die Miethöhe im Rahmen ortsüblicher Entgelte eigenverantwortlich zu vereinbaren.
Die dem Mietspiegel beigefügte Wohnlagenkarte ist kein Bestandteil des qualifizierten Mietspiegels 2018. Sie ist nicht verbindlich und macht zur Wohnlage eines konkreten Gebäudes keine Angaben! Die Wohnlagenkarte allein kann nicht die Grundlage für eine Mieterhöhung sein.
Der qualifizierte Bielefelder Mietspiegel 2018 gilt ab dem 1. Februar 2018. Der Mietspiegel dient als Orientierungshilfe, die den Vertragspartnern die Möglichkeit bieten soll, die Miethöhe im Rahmen ortsüblicher Entgelte eigenverantwortlich zu vereinbaren.
Die dem Mietspiegel beigefügte Wohnlagenkarte ist kein Bestandteil des qualifizierten Mietspiegels 2018. Sie ist nicht verbindlich und macht zur Wohnlage eines konkreten Gebäudes keine Angaben! Die Wohnlagenkarte allein kann nicht die Grundlage für eine Mieterhöhung sein.
Ortsübliche Vergleichsmiete für eine Standardwohnung
seit Februar 2018

In der Mietspiegeltabelle werden neben dem Median der untere und der obere Wert der 2/3-Spanne in €/m² Wohnfläche angegeben.
Standardwohnung
Unter einer Standardwohnung wird eine Wohnung verstanden, die alle der nachfolgend aufgeführten Bedingungen erfüllt:
Standardwohnung
Unter einer Standardwohnung wird eine Wohnung verstanden, die alle der nachfolgend aufgeführten Bedingungen erfüllt:
- Wohnung liegt in der normalen Wohnlage
(siehe Definition gemäß Erläuterungen zur Wohnlage)
- Wohnung in einem Mehrfamilienhaus (mindestens drei Wohnungen je Adresse bzw. Wohnung in einem Geschäftshaus mit mindestens drei Mieteinheiten je Adresse)
- Wohnungsgröße von 40 m² bis 120 m²
- mit Bad, WC und Sammelheizung ausgestattet
- keine energetische Vollmodernisierung in Gebäuden oder eines nachträglichen Wohnungsausbaus mit einem Baujahr vor 1978 (siehe Definition gemäß Erläuterungen zur energetischen Vollmodernisierung)
- nicht barrierearm

Die Zu- und Abschläge werden für die entsprechenden Merkmale zu den unteren, Median- und oberen Werten der Baujahresklasse hinzugerechnet bzw. abgezogen (Erläuterungen zu Merkmalen und Beispielrechnung s.u.). Mietpreise innerhalb der so gebildeten Spannen gelten als ortsüblich.
Bei den Zu- und Abschlägen handelt es sich um Durchschnittswerte. Abweichungen davon nach oben oder unten sind möglich und können nach Anwendung der Mietspiegelspannen berücksichtigt werden.
Das Vorhandensein weiterer Ausstattungs- oder Beschaffenheitsmerkmale kann das Abweichen vom in der Mietspiegeltabelle dargestellten Mittelwert (Median) innerhalb der Mietpreisspannen rechtfertigen.
Bei den Zu- und Abschlägen handelt es sich um Durchschnittswerte. Abweichungen davon nach oben oder unten sind möglich und können nach Anwendung der Mietspiegelspannen berücksichtigt werden.
Das Vorhandensein weiterer Ausstattungs- oder Beschaffenheitsmerkmale kann das Abweichen vom in der Mietspiegeltabelle dargestellten Mittelwert (Median) innerhalb der Mietpreisspannen rechtfertigen.

Hinweise zum Geltungsbereich des Mietspiegels
Der Mietspiegel ist anwendbar für Wohnungen einer Größe von 20 m² bis einschließlich 250 m² in Mehrfamilienhäusern.
Der Mietspiegel gilt nicht für:
Der Mietspiegel gilt nur bedingt für:
Erläuterungen: Wohnlage / Zu- und Abschläge
Als Orientierungshilfe zur Einstufung der Wohnlage kann die
Wohnlagenkarte des Gutachterausschusses in der Stadt Bielefeld herangezogen werden. Sie ist nicht Bestandteil des qualifizierten Mietspiegels. Die Wohnlagenkarte ist nicht verbindlich und macht zur Wohnlage eines konkreten Gebäudes keine Angaben! Die Wohnlagenkarte allein kann nicht die Grundlage für eine Mieterhöhung sein.
Der gedruckte Mietspiegel 2018 ist erhältlich bei:
Ältere Mietspiegel
2016,
2014,
2012,
2009,
2007,
2005,
2003,
2001,
1999,
1997
Der Mietspiegel ist anwendbar für Wohnungen einer Größe von 20 m² bis einschließlich 250 m² in Mehrfamilienhäusern.
Der Mietspiegel gilt nicht für:
- Wohnungen mit Mietpreis- und/oder Belegungsbindungen (z. B. öffentlich geförderte Wohnungen),
- Wohnheime,
- Wohnungen zum vorübergehenden Gebrauch (z. B. Ferienwohnungen),
- Untermietverhältnisse,
- gewerblich genutzte Wohnungen,
- Dienst- oder Werkswohnungen mit Sonderkonditionen,
- Einzelzimmer in einer Wohnung.
Der Mietspiegel gilt nur bedingt für:
- nicht abgeschlossene Wohnungen,
- Wohnungen ohne eigenes Badezimmer oder WC,
- Wohnungen ohne Sammelheizung,
- Wohnungen, die nur teilweise beheizt sind oder deren Heizung nicht vom Vermieter bereitgestellt wurde,
- Wohnungen mit einfachverglasten Fenstern,
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Als Orientierungshilfe zur Einstufung der Wohnlage kann die

Der gedruckte Mietspiegel 2018 ist erhältlich bei:
- Bürgerberatungen
- Sparkassenfilialen
- Stadtbibliothek
- Bauberatung
- Mieterbund
- Haus & Grund
Ältere Mietspiegel
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