Aktuelles

 

Stand: 25.06.2025

Aufgrund des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest im Kreis Olpe wird das Monitoring in Nordrhein-Westfalen ausgeweitet.

Gemäß des Erlasses des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen vom 18.06.2025 „Afrikanische Schweinepest - Landesweites ASP-Monitoring bei erlegten und tot aufgefundenen Wildschweinen“ sind ab dem 18.06.2025 alle erlegten Wildschweine auf ASP zu untersuchen.

Bei allen gesund erlegten Wildschweinen bitte ich um die Entnahme von EDTA-Blutproben (roter Deckel) und Abgabe zusammen mit dem ausgefüllten Probenbegleitschein durch die Jäger.

Die Proben können zusammen mit der Trichinenprobe im Kreishaus des Landkreises Lippe in Detmold abgegeben werden.

Infos unter: www.kreis-lippe.de

Tot aufgefundene Wildschweine und das Erlegen von offensichtlich kranken Wildschweinen (Hegeabschüsse) sind mir unverzüglich zu melden.

Die Probennahme und alle weiteren Maßnahmen werden dann von der hiesigen Behörde koordiniert.

Jedes tote Wildschwein sollte dem Veterinäramt gemeldet werden:
Telefon +49 521  51-3851, 3579 oder 6392.
Falls das Veterinäramt nicht erreichbar ist, bitte die Feuerwehr informieren.

Weitere Informationen: 
Zum Schutz gegen die Afrikanische Schweinepest: Landesweites ASP-Monitoring bei erlegten und tot aufgefundenen Wildschweinen:
www.land.nrw

Afrikanische Schweinepest in Nordrhein-Westfalen - Aktuelle Lage und wichtige Informationen:
www.lave.nrw.de

Afrikanische Schweinepest (ASP)
www.bmel.de


22.07.2024

In Nordrhein-Westfalen gibt es seit dem Erstausbrauch in Kleve (12.10.2023) aktuell knapp 400 bestätigte Infektionen mit dem Virus der Blauzungenkrankheit.

Am 19.07.2024 wurden in Bielefeld in einem kleinen Schafbestand und einem größeren Milchviehbetrieb der Erreger der Blauzungenkrankheit mit dem Serotyp 3 nachgewiesen. Ein weiterer Verdachtsfall bei einem Schaf ist aktuell in Abklärung (Stand 22.07.2024).

Die anzeigepflichtige Tierseuche wird durch das Bluetongue-Virus (BTV) verursacht und durch infizierte Stechmücken (Gnitzen) von Tier zu Tier übertragen. Empfänglich für die Krankheit sind Haus- und Wildwiederkäuer (Rinder, Schafe, Ziegen u. a.), Kameliden und Neuweltkameliden. Schwere Verlaufsformen führen zu Leistungsabfällen und insbesondere bei Schafen auch zu hohen Sterblichkeitsraten.

Für den Menschen ist die Krankheit ungefährlich. 

Besonders in der warmen Jahreszeit kommt es zur vermehrten Ausbreitung der Tierseuche., deshalb wird aktuell erwartet, dass sich BTV-3 über die derzeit betroffenen Gebiete hinaus ausbreiten wird, wodurch erhebliches Tierleid und wirtschaftliche Einbußen drohen. Auf Grundlage der BTV-3-Impfgestattungs-Verordnung ist die Impfung gegen den Serotyp 3 des Erregers der Blauzungenkrankheit mit drei Impfstoffen verschiedener Hersteller zulässig.

Da beim aktuellen Seuchengeschehen der Serotyp 3 vorherrschend ist und es keine Kreuzprotektivität gegenüber den Serotypen 4+8 gibt, sind auch bisher gegen diese beiden Serotypen 4+8 geimpfte Tiere gegen den aktuellen Serotyp 3 empfindlich und erkranken. Die Ständige Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet) des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) auf der Insel Riems empfiehlt in der Stellungnahme vom 01.07.2024 die Immunprophylaxe empfänglicher Wiederkäuer gegen BTV-3 uneingeschränkt.

Es bleibt jedoch eine freiwillige Impfung und es ist somit dem einzelnen Tierhalter überlassen seinen Bestand zu impfen. Die Kosten für erfolgte Impfungen sind vom Tierhalter zu tragen und durch die jeweilige Tierarztpraxis in HI-Tier zu erfassen. Informationen zu möglichen Impfstoffkostenbeihilfen bei Schafen und Rindern können Tierhalter bei der Tierseuchenkasse NRW 

Was tun bei Verdacht?

Der Verdacht auf BTV-3 ist unverzüglich dem hiesigen Veterinäramt zu melden. Die Tiere sind auf Auftrag des Tierhalters durch den Haustierarzt zu beproben und symptomatisch zu behandeln. Ggfs. sind nach Abklärung mit dem Veterinäramt akut verendete Tiere ins CVUA-OWL (Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Ostwestfalen-Lippe) zu verbringen.

Typische Symptome – ca. 3-7 Tage nach Infektion

Rind: 
•    Hohes Fieber
•    Fressunlust
•    Apathie
•    Milchleistungsrückgang
•    Entzündungen der Zitzenhaut
•    Entzündung der Schleimhäute im Bereich der Augenlider, Maulhöhle und Genitalien mit Bläschenbildung
•    Ablösungen der Schleimhäute insbesondere an Zunge, Maul und Kronsaum

Schaf:
•    Hohes Fieber
•    Fressunlust
•    Apathie
•    Bläschenbildungen im Maul- und Klauenbereich
•    Ulzeration der Maulschleimhaut
•    vermehrter Speichelfluss
•    geschwollene Zunge selten mit zyanotischer Blaufärbung
•    geschwollener Kopfbereich
 

Das Gesundheits-, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt hat eine Allgemeinverfügung erlassen, in der die freiwillige Impfung für empfängliche Tiere in der Stadt Bielefeld zugelassen wird. Bei der Blauzungenkrankheit handelt es sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche. Für den Menschen ist die Krankheit ungefährlich. Weitere Informationen 

Weitere Informationen:

Bundesgesetzblatt Teil I - Zweite Verordnung über bestimmte Impfstoffe zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit - Bundesgesetzblatt (vom 06.06.2024)

Stellungnahme zur Impfung empfänglicher Wiederkäuer gegen BTV-3: Stiko Vet (fli.de) (Stand: 03.07.2024)

Stellungnahme zur Impfung gegen BTV-3 (openagrar.de)

Blauzungenkrankheit | Friedrich-Loeffler-Institut (fli.de)    

LANUV (nrw.de) Hinweis auf Beihilfe der Tierseuchenkasse; Stand 18.06.2024)

28.10.2025 

Die Geflügelpest - auch Vogelgrippe genannt - breitet sich aktuell in Deutschland aus und hat auch NRW erreicht. Seit Anfang Oktober haben die Behörden landesweit sechs Fälle registriert: in Delbrück, Essen, Duisburg, Rees, Bad Oeynhausen und Lippetal.

Die Aviäre Influenza, auch Geflügelpest oder Vogelgrippe genannt, ist eine durch Influenzaviren ausgelöste Infektionskrankheit, die nach verschiedenen Merkmalen unterschieden werden. Es gibt stark krankmachende (high pathogenic, HP) und weniger krankmachende (low pathogenic, LP) Grippeviren. Nur die hochpathogenen führen zur klassischen Geflügelpest, also HPAI.

Die Geflügelpest gehört zu den anzeigepflichtigen Tierseuchen. In der Natur gibt es bei Wassergeflügel vor allem niedrig pathogene Varianten, an denen die Tiere nicht sterben, das ist ein natürliches Reservoir. Allerdings können sich die Viren spontan verändern (mutieren) und zu hochpathogenen Formen werden, welche sich schnell weiterverbreiten und so zu einer Tierseuche werden. Alle Nutzgeflügelarten, aber auch viele Zier- und Wildvogelarten sind hochempfänglich für die Infektion. Besonders gefährdet ist das Wirtschaftsgeflügel. Die Übertragung erfolgt durch direkten oder indirekten Kontakt wie etwa über Ausscheidungen. Bei Hühnern und Puten werden die höchsten Erkrankungs- und Sterberaten beobachtet. 

Aufgrund dieser Entwicklungen hat das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) seine Risikoeinschätzung (Stand 20.10.2025) zum Auftreten der auch als "Vogelgrippe" bekannten Tierseuche deutschlandweit aktualisiert.

Demnach wird das Risiko für Eintrag, Aus- und Weiterverbreitung von HPAI H5-Viren in wildlebenden Wasservogelpopulationen in Deutschland als hoch eingeschätzt. 

Das Risiko für Einträge in Geflügelhaltungen und zoologischen Einrichtungen durch Kontakt zu Wildvögeln wird ebenfalls als hoch eingeschätzt. Ein moderates Risiko besteht für Virusverschleppung zwischen Haltungen innerhalb Deutschlands und der EU, für Lebendgeflügel im Reisegewerbe oder auf Ausstellungen sowie für ein unerkanntes Zirkulieren in Wassergeflügelhaltungen.

Hier wird aktuell das höchste Gefährdungspotential gesehen: Zum Schutz der eigenen Geflügelhaltung (bspw. Hühner, Gänse, Enten, Wachteln etc.) sollten Bürger*innen erhöhte Schutzmaßnahmen berücksichtigen, um einen Viruseintrag in den eigenen Geflügelbetrieb zu verhindern. 

Auch wenn es immer wieder zu sporadischen Infektionen bei Menschen kommt, wird das Risiko einer zoonotischen Influenzaübertragung auf die allgemeine Bevölkerung in den EU/EWR-Ländern vom Europäischen Zentrum für Prävention und Kontrolle von Infektionskrankheiten (ECDC) weiterhin als gering eingestuft. Es wird jedoch von einem geringen bis moderaten Risiko für beruflich exponierte Gruppen ausgegangen.

Mit beruflich exponierten Gruppen sind hier vor allem Personen gemeint, die engen Kontakt mit infiziertem Geflügel haben, dazu gehören Geflügelhalter, Tierärzte und Mitarbeiter von Schlachtbetrieben oder Personen, die mit der Bekämpfung im Falle eines Ausbruchs von Aviärer Influenza in einem Geflügelbetrieb betraut sind, welche strengere Biosicherheits- und Hygienemaßnahmen ergreifen sollten, um eine Infektion zu verhindern.

Um den Eintrag von H5N1 in Geflügelbetriebe zu verhindert, sollten konsequent Biosicherheitsmaßnahmen eingehalten werden, dazu zählen u.a.: 

  • Geflügel darf nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden.
  • Wildvögel und Hausgeflügel sollten nicht die gleichen Tränken nutzen können.
  • Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen das Geflügel in Berührung kommen kann, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden.
  • Sollten Geflügelhaltungen bislang nicht bei der Tierseuchenkasse Nordrhein-Westfalen registriert worden sein, muss dies schnellstens nachgeholt werden.
  • Verendete oder krank erscheinende Tiere sollen außerdem nicht berührt, eingesammelt oder selbst vom Fundort verbracht werden.

Das gehaltene Geflügel sollte aufmerksam beobachtet und bei Zukäufen auf eine sichere Herkunft geachtet werden. Bei Auffälligkeiten, wie zum Beispiel Verlusten, Apathie, Leistungseinbußen, die auf eine Erkrankung hinweisen können, ist sofort die betreuende Tierarztpraxis einzuschalten. Liegen Verdachtsmomente für einen Seuchenfall vor, ist vom Tierhalter unverzüglich das Veterinäramt zu benachrichtigen.

Erhöhte Verluste bedeuten konkret:
Bestände unter 100 Tiere – mehr als 3 tote Tiere innerhalb 24 Stunden
Bestände über 100 Tiere – mehr als 2 % der Tiere verenden innerhalb 24 Stunden

Zudem sollten alle Geflügelhalter*innen darauf vorbereitet sein, ihr Federvieh jederzeit aufstallen zu können. Dazu sollte ein fester Stall oder alternativ eine Schutzvorrichtung, die nach oben mit einer dichten und seitlich überstehenden Abdeckung (z. B. mit einer Plane) versehen ist, vorhanden und nutzbar sein. Die seitliche Einfriedung darf eine Maschenweite von max. 2,5 cm haben.

Derzeit besteht keine allgemeine Aufstallungspflicht in Bielefeld. Eine solche Maßnahme kann aber im weiteren Seuchengeschehen durchaus angeordnet werden.

Quelle: FLI – Risikoeinschätzung (20.10.2025)
Quelle: Handout LANUV Geflügelpest

Eine Untersuchungspflicht für bspw. Wasservögel oder Kraniche besteht derzeit nicht. Tote Vögel sind wie bisher zu entsorgen. Einzelne tote Wasservögel oder Kraniche können im Veterinäramt abgegeben werden. Diese Tierkörper können dann im Rahmen eines Monitorings an das CVUA OWL weitergeleitet und auf H5N1 untersucht werden. Bitte vorher Kontakt aufnehmen mit Herrn Dr. Hohmeier (0521 51 3851) oder Frau Dr. Hoppe (0521 51 6392).

Eine erhöhte Gefahr durch Aviäre Influenza für Singvögel ist übrigens bisher nicht zu erkennen. Hier scheinen andere Erkrankungen, wie das Usutu-Virus bei Amseln eine Rolle zu spielen. Die Entsorgung toter Vögel kann über die graue Restmülltonne erfolgen (z.B. Handschuhe aus dem KFZ-Verbandskasten anziehen, Tier in eine Tüte tun und diese zubinden). Der NABU informiert zu einer Meldeaktion zum Amselsterben: Tote Amseln können zur Untersuchung dorthin eingeschickt werden. 

Weitere Informationen

Es liegen hierzu derzeit keine aktuellen Tierseuchenverfügungen vor.

Der Handel mit illegal nach Deutschland eingereisten Hunden boomt. Allein 2020 wurden in Bielefeld 17 Hunde sichergestellt, weil sie ohne gültige Tollwutimpfung aus dem Ausland nach Deutschland transportiert wurden. Auffallend oft handelte es sich dabei um derzeit beliebte, kleine Hunderassen, wie

  • Pommeranian Spitz,
  • Zwergspitz,
  • Shih-Tzu oder
  • Bichon Maltez Toy.

Die Herkunft dieser Tiere war meist Osteuropa oder das Drittland Serbien. Zwei Welpen verstarben.
Die Händler*innen gehen beim Verkauf der Welpen immer professioneller vor. So werden Welpen mit einem vermeintlich gültigen EU-Heimtierausweis abgegeben. Eine genaue Prüfung ergibt dann, dass der Chip im Heimtierausweis nicht mit dem Chip im Hund übereinstimmt, keine Tollwutimpfung eingetragen wurde oder das Zahnalter der Tiere zeigt, dass sie deutlich jünger sind, als in den Heimtierausweisen angegeben, so dass sich ein nötiger Tollwutschutz trotz Impfung noch nicht hat ausbilden können.
Wurden Welpen vor zwei Jahren noch für 800 Euro verkauft, hat sich der Preis bis heute verdreifacht. Ein lukratives Geschäft, was die Händler dazu anspornt gesetzliche Vorgaben zu umgehen und den Gewinn auf Kosten der Tiere zu maximieren.

Weitere Informationen:

BMEL - Pressemitteilungen - STOPP dem illegalen Welpenhandel
www.bmel.de

Regelungen für Reisen mit Hunden und Katzen innerhalb der EU und zur Einreise in die EU
www.bmel.de

Tiere sind keine Geschenke
www.lanuv.nrw.de