Was heißt Wahl- und Reihengrabstätte?

Wahl- und Reihengrabstätten haben gemeinsam, dass sie für Erd- und Urnenbeisetzung angeboten werden. Neben dieser Gemeinsamkeit gibt es jedoch wesentliche Unterschiede, deren Sie sich bei der Wahl der Grabstätte bewusst sein sollten.

Die Entscheidung für eine Wahlgrabstätte gibt Ihnen und Ihren Angehörigen die Möglichkeit, einen Begräbnisort auszuwählen, der Ihre Wünsche und Bedürfnisse nach einer individuellen Grabstätte erfüllt.

Denn Sie haben die Wahl,

  • die Grabstätte bereits vor einem Bestattungsfall zu erwerben.
  • die Lage der Grabstätte auf dem Friedhof selbst auszuwählen.
  • die Größe der Grabstätte selbst zu bestimmen.
  • die Nutzung der Grabstätte über die Ruhezeit hinaus zu verlängern.

Bei der Wahl für eine Reihengrabstätte ist zu beachten, dass

  • Sie die Lage der Grabstätte nicht selbst aussuchen können, denn die Grabstätten liegen in Reihe nebeneinander und werden fortlaufend belegt.
  • die Grabstätte stets nur für eine Beisetzung vergeben wird.
  • diese ausschließlich im Todesfall und nur für die Dauer der vorgeschriebenen Ruhezeit zugeteilt wird - eine Verlängerung darüber hinaus ist nicht möglich.