Wärmepumpen

Was muss ich bei der Planung und Errichtung meiner Wärmepumpe baurechtlich beachten?

Benötige ich eine Baugenehmigung?

Gem. § 62 (1) Nr. 3, d) BauO NRW 2018 sind Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien, darunter auch Wärmepumpen, verfahrensfrei.

Zulässigkeit

Auch wenn Ihre geplante Maßnahme verfahrensfrei sein sollte, so können sich durch die planungsrechtlichen Vorgaben oder andere Nebenrechte, Einschränkungen oder gar die Unzulässigkeit ergeben. Bitte informieren Sie sich vor dem Erwerb und der Errichtung ihrer Anlage bei der Bauberatung der Stadt Bielefeld.

Grenzabstände

Freistehende Wärmepumpen sind Bestandteil der Hauptanlage -beispielsweise Wohngebäude-- und somit

  • nur innerhalb des Baufeldes und
  • mit einem Grenzabstand von 3 m zulässig.

Wärmepumpen (eingehaust) sind in den Abstandsflächen eines Gebäudes sowie ohne eigene Abstandsfläche, nur zulässig:

a) Innerhalb eines Gebäuden bis zu 30 m³ Brutto-Rauminhalt ohne Aufenthaltsräumen sowie Garagen einschließlich Abstellräume, jeweils mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m

und

b) mit einer Nennleistung bis 28 kW

Öffnungen, in den unter a) genannten Gebäuden, sind zu der Nachbargrenze unzulässig.

Wichtiger Hinweis

Das Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen hat mit seinem Erlass vom 16.12.2022 für freistehende Wärmepumpen die Möglichkeit eröffnet, von dem zuvor genannten Mindestabstand von 3m zur Nachbargrenze abzuweichen.

Für den „Antrag auf Abweichung“ reichen Sie bitte folgende Unterlagen 2-fach in Papierform bei uns ein:

  • Antragsformular mit Begründung (1-fach)
  • Bemaßter Lageplan im Maßstab 1:500, hier Lage und Abmessung der Wärmepumpe, sowie Ausrichtung des Ventilators
  • Unternehmerbescheinigung, dass die Wärmepumpe allen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht, einschließlich Immissionsvorschriften

 

Emission

Im Betrieb geht von Wärmepumpen eine Geräuschbelastung aus, so dass die TA-Lärm und der LAI-Leitfanden zu beachten sind.

Fragen Sie im Zweifel einmal mehr die Kolleg*innen der Bauberatung der Stadt Bielefeld!