Was heißt Ruhe- und Nutzungszeit?

Die Ruhezeit ist der Zeitraum, innerhalb dessen ein Grab nicht neu belegt werden kann. Auf dem Sennefriedhof beträgt sie für Erdbestattungen 20 Jahre, auf den übrigen Friedhöfen 30 Jahre. Die Ruhezeit für Urnen liegt bei einheitlich 20 Jahren.

Die Nutzungszeit ist der Zeitraum, innerhalb dessen Nutzungsrechte an einer Grabstätte bestehen. Die maximale Nutzungszeit für eine Wahlgrabstätte liegt bei 40 Jahren. Weitere Verlängerungen der Nutzungszeit zu einem späteren Zeitpunkt sind möglich.