Informationen zur Stichwahl am 28. September

| Bielefeld (bi)

Da bei der Oberbürgermeisterwahl am vergangenen Sonntag, 14. September, keine Kandidatin und kein Kandidat mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen bekommen hat, gibt es am Sonntag 28. September, eine Stichwahl zwischen den beiden, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben.

Die Wahlbenachrichtigungen, die zur Hauptwahl am 14. September verschickt wurden, behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Wer für die Stichwahl Briefwahlunterlagen beantragen möchte, hat bis einschließlich Freitag, 26. September, 15 Uhr, die Möglichkeit dazu. Die Wege der Antragstellung sind unverändert. Aufgrund der Kürze der Zeit wird jedoch eine Briefdirektwahl empfohlen. Die Briefwahlunterlagen können aber auch per E-Mail an briefwahl [ät] bielefeld.de (briefwahl[at]bielefeld[dot]de) angefordert werden. Eine elektronische Beantragung kann ab sofort bis Dienstag, 23. September, 12 Uhr, im Serviceportal über das Onlineformular erfolgen. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.

Wer bereits im Vorfeld die Briefwahlunterlagen für die Stichwahl mit beantragt hat, erhält diese nach dem Eintreffen der Stimmzettel im Wahlteam (voraussichtlich ab Donnerstag, 18. September) per Post an die im Antrag angegebene Adresse. Wurde keine Angabe zur Stichwahl gemacht, erfolgt kein automatischer Versand der Unterlagen.

Es ist ratsam, nach Erhalt der Briefwahlunterlagen die Stimmabgabe direkt vorzunehmen und den Wahlbrief mit dem unterschriebenen Wahlschein und dem Stimmzettel im Stimmzettelumschlag unmittelbar an das Wahlteam zurückzuschicken.

Anlaufstellen für Briefdirektwahl

Darüber hinaus kann ab Montag, 22. September, in den folgenden Dienststellen während der Öffnungszeiten per Briefdirektwahl gewählt werden: in der Stadtbibliothek am Neumarkt 1 sowie in den Bezirksämtern Brackwede (Sitzungssaal, Germanenstraße 22), Heepen (Salzufler Straße 13), Jöllenbeck (Amtsstraße 13), Senne (Windelsbleicher Straße 242) und Sennestadt (Sennestadthaus, Lindemann-Platz 3). Eine Tabelle mit den Öffnungszeiten ist ebenfalls im Serviceportal unter service.bielefeld.de oder unter www.bielefeld.de/dienststellen hinterlegt.

Die Briefdirektwahl kann in jedem Stadtbezirk erfolgen und ist nicht an den Stadtbezirk gebunden, in dem die antragstellende Person wohnt. Für die persönliche Beantragung der Briefwahlunterlagen wird ein amtliches Identitätsdokument (Personalausweis oder Reisepass) benötigt.

Briefwahl für andere Person beantragen

Wer den Briefwahlantrag für eine andere Person stellen möchte, muss eine — ausdrücklich hierfür ausgestellte — schriftliche Vollmacht nachweisen. Der Vordruck für einen Antrag mit Vollmacht befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Bei Eheleuten muss jeder entweder für sich selbst einen Wahlscheinantrag stellen oder die Beantragung muss mit einer entsprechenden Vollmacht erfolgen. Maximal vier Wahlberechtigte dürfen pro Bevollmächtigung vertreten werden. 

Weitere Informationen gibt es auf: www.bielefeld.de/wahlen