Was mache ich im Trauerfall?

Grundsätzlich gibt es keine feste Vorgabe, wie eine Bestattung vom Zeitpunkt des Sterbefalls bis zur Beisetzung verlaufen muss. Der Ablauf hängt vielmehr von der Persönlichkeit und der Einstellung jedes Einzelnen ab, auch spielen kulturelle Herkunft und regionale Bräuche eine Rolle. 

Verstirbt ein*e Angehörige*r, sind die Hinterbliebenen verpflichtet, unverzüglich die Leichenschau zu veranlassen, wenn der Tod in der Wohnung eingetreten ist. Der Tod muss ärztlich bescheinigt werden. Der*die hinzugezogene (Not-)Arzt*Ärztin stellt auch die Todesbescheinigung aus. Bei Sterbefällen in einem Krankenhaus, Altersheim oder einer vergleichbaren Einrichtung wird dieser Schritt automatisch durch die Leitung des Hauses veranlasst. 

Meist übernimmt dann ein Bestattungsunternehmen in Ihrem Auftrag die weiteren Formalitäten. Sei es die Überführung des*der Verstorbenen in eine Leichenhalle, die Veranlassung der Ausstellung der Sterbeurkunde beim Standesamt des Sterbeortes oder aber die Terminierung für die Trauerfeierlichkeiten. Auch werden häufig die Grabstättenformalitäten unmittelbar zwischen Bestatter*in und Friedhofsverwaltung geklärt. Die Beauftragung eines Bestattungsunternehmens ist jedoch nicht verpflichtend, denn ein Großteil der Aufgaben kann - im Sinne einer aktiven Trauerbewältigung – auch selbst oder durch die Familie bzw. Freunde erledigt werden. 

Vorgaben gibt es dahingehend, dass Erdbestattungen frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes vorgenommen werden dürfen und innerhalb von acht Tagen durchgeführt sein müssen. 

Trauerfeiern finden in der Regel in einer Kapelle oder Kirche statt, allerdings ist auch eine Verabschiedung „am offenen Grabe” möglich. Sofern der*die Verstorbene keiner Kirchengemeinde angehört hat, kann auch ein*e nicht konfessionelle*r Redner*in mit der Traueransprache beauftragt werden. 

Da die Zeit nach Eintritt des Todes bis zum Begräbnis sehr kurz ist und die Hinterbliebenen im Regelfall einer besonderen Stresssituation ausgesetzt sind, kann es sinnvoll sein, bereits zu Lebzeiten Bestattungsvorbereitungen zu treffen und somit über die Bestattung selbst zu bestimmen. Bestattungsunternehmen bieten zu diesem Zweck Vorsorgeverträge an, aber auch die Friedhofsverwaltung hilft Ihnen gerne bei der Auswahl der für Sie in Frage kommenden Bestattungs- und Grabstättenart. Vorschläge für die Gestaltung der Grabstätte sowie die Auswahl eines individuellen Grabsteins erhalten Sie bei den ortsansässigen Friedhofsgärtnereien bzw. Steinmetzbetrieben.