Parkraumbewirtschaftung und Anwohnerparken

Im erweiterten Innenstadtbereich Bielefelds sowie in einigen weiteren verdichteten Gebieten und Geschäftszentren werden Parkplätze im öffentlichen Straßenraum bewirtschaftet. Dies erfolgt entweder durch eine Parkscheibenregelung mit Begrenzung der maximalen Parkdauer oder durch eine Gebührenerhebung mit Parkscheinpflicht.

Bewohner*innen eines parkraumbewirtschafteten Gebietes haben die Möglichkeit einen Bewohnerparkausweis zu beantragen.

Im Sinne der Umsetzung der Mobilitätsstrategie 2030 wird derzeit am Parkraummanagement für vier Teilbereiche in der zentralen Innenstadt gearbeitet: „Bahnhof“, „Kesselbrink“, „Landgericht“ und „Altstadt“. Ziel ist eine sukzessive Neuordnung und -gestaltung des öffentlichen Straßenraums im Projektgebiet und damit eine Steigerung der Lebens- und Aufenthaltsqualität.