Korruption vorbeugen

Ob als Privatperson oder als Vertreter*in Ihrer Firma oder eines Vereins: Sie sollten von der Gewährung jedweder Vorteile absehen, keine Präsente überreichen oder senden und keine Vergünstigungen einräumen, sofern diese in Zusammenhang mit der Dienstausübung von öffentlich Beschäftigten stehen oder sogar mit einer konkreten dienstlichen Handlung. Hierdurch schützen Sie nicht nur die öffentlich Bediensteten, denen Sie einen Vorteil zugedacht hatten, sondern auch sich selbst.

Trotzdem eingehende Vorteile, die nicht angenommen werden dürfen, werden regelmäßig zurückgeschickt. Der hierdurch entstehende Aufwand sollte vermieden werden.

Das Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenken gilt auch für besondere Anlässen, so z.B. für Weihnachten. Das Überreichen von Aufmerksamkeiten an Geschäftsfreund*innen, Kund*innen, Auftraggeber*innen und weitere Partner*innen ist im Geschäftsleben eine Gepflogenheit, die insbesondere in der Weihnachtszeit verbreitet ist. Wenn jedoch Dienststellen und Einrichtungen der Stadtverwaltung oder sogar einzelne Bedienstete begünstigt werden sollen, erscheint jede Geschenkübergabe in einem kritischen Licht. Die Stadtverwaltung Bielefeld bittet deshalb um Verständnis für die dringende Bitte, auch in der Weihnachtszeit von jeder beabsichtigten Geschenkübergabe Abstand zu nehmen.
Die Begünstigung sozialer und karitativer Zwecke ist die Alternative, die dem (vor-)weihnachtlichen Schenken einen besonders menschlichen Hintergrund gibt.