Umgang mit Anhaltspunkten

Wenn sich Hinweise ergeben, die einen Korruptionshintergrund andeuten können, werden diese intensiv und regelmäßig unter Beteiligung mehrerer interner Stellen geprüft und bewertet. Wenn sich die Anhaltspunkte verdichten oder sogar bis in den Bereich eines Anfangsverdachtes reichen, wird der Kontakt zu den Strafverfolgungsstellen (Staatsanwaltschaft, Kriminalpolizei) aufgenommen.

In der skizzierten Weise verfährt die Stadt Bielefeld seit vielen Jahren. Zum 01.03.2005 ist das Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW in Kraft getreten. Für bestimmte Tatsachen, die Anhaltspunkte für Verfehlungen sein können, gibt es seitdem eine gesetzliche Anzeigepflicht (§ 12 Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW). Empfänger derartiger Anzeigen ist das Landeskriminalamt.