Jahresabschluss

Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Bielefeld zum 31.12.2021

Der Rat der Stadt Bielefeld hat in seiner Sitzung am 08.12.2022 den Jahresabschluss auf den 31.12.2021 gemäß § 96 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der geltenden Fassung (GO NRW) durch Beschluss (Drucksache Nr. 5198/2020-2025) festgestellt. Dem Oberbürgermeister wurde zudem Entlastung erteilt. Grundlage für die Beschlussfassung des Rates war der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses vom 02.11.2022.

Der Jahresabschluss 2021 weist bei einer Bilanzsumme von 2.741.942.295,80 € einen Jahresüberschuss in der Ergebnisrechnung in Höhe von 113.360.058,28 € aus. Der Rat der Stadt Bielefeld hat in seiner Sitzung am 08.12.2022 beschlossen (Drucksache Nr. 5027/2020-2025), den Jahresüberschuss 2021 in die Ausgleichsrücklage einzustellen.

Entsprechend § 96 Abs. 2 GO NRW ist der Jahresabschluss der Bezirksregierung Detmold als Kommunalaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 13.12.2022 angezeigt worden.

Der Jahresabschluss der Stadt Bielefeld wird gem. § 96 Abs. 2 GO NRW ab dem 20.02.2023 bis zur Feststellung des Jahresabschlusses 2022 während der Geschäftszeiten in der Bürgerberatung, Neues Rathaus, Niederwall 23, 33602 Bielefeld, zur Einsichtnahme verfügbar gehalten.

Die Bilanz zum 31.12.2021, die Gesamt - Ergebnisrechnung 2021, die Gesamt - Finanzrechnung 2021, der Anhang, der Lagebericht und die Teilrechnungen ergeben sich aus den folgenden Dokumenten:

Abschluss 2021 Band 1 (Bilanz, Gesamtrechnungen, Anhang, Lagebericht)

Abschluss 2021 Band 2 (Teilrechnungen)

Diese beiden Bände und ältere Jahresabschlüsse finden Sie im Downloadbereich.