Jahresabschluss
Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Bielefeld zum 31.12.2024
Der Rat der Stadt Bielefeld hat in seiner Sitzung am 23.04.2026 den Jahresabschluss zum 31.12.2024 gemäß § 96 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der geltenden Fassung (GO NRW) durch Beschluss (Drucksache Nr. 1082/2025-2030) festgestellt und dem Oberbürgermeister Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss 2024 weist bei einer Bilanzsumme von 2.961.956.881,54 Euro einen Jahresfehlbetrag in der Ergebnisrechnung in Höhe von 70.142.823,47 Euro aus. Der Rat der Stadt Bielefeld hat in seiner Sitzung am 23.04.2026 beschlossen (Drucksache Nr. 0978/2025-2030), den Jahresfehlbetrag 2024 aus der Ausgleichsrücklage zu entnehmen.
Entsprechend § 96 Abs. 2 GO NRW wurde der Jahresabschluss 2024 der Bezirksregierung Detmold als Kommunalaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 27.05.2026 angezeigt.
Der Jahresabschluss 2024 der Stadt Bielefeld wird gemäß § 96 Abs. 2 GO NRW ab dem 28.09.2026 bis zur Feststellung des Jahresabschlusses 2025 während der Geschäftszeiten in der Bürgerberatung, Neues Rathaus, Niederwall 23, 33602 Bielefeld zur Einsichtnahme verfügbar gehalten.
Die Bilanz zum 31.12.2024, die Gesamt - Ergebnisrechnung 2024, die Gesamt - Finanzrechnung 2024, der Anhang, der Lagebericht und die Teilrechnungen ergeben sich aus den folgenden Dokumenten:
Abschluss 2024 Band 1 (Bilanz, Gesamtrechnungen, Anhang, Lagebericht)
Abschluss 2024 Band 2 (Teilrechnungen)
Diese beiden Bände und ältere Jahresabschlüsse finden Sie im Downloadbereich.