Die Stadtverwaltung bleibt von Mittwoch, 24. Dezember, bis Sonntag, 4. Januar, geschlossen. Das Serviceportal steht rund um die Uhr zur Verfügung. Wer zeitnah einen Behördengang beabsichtigt, sollte diesen möglichst vor Weihnachten erledigen oder für das neue Jahr einplanen. Weitere Infos…

Vollstreckung

Die Vollstreckungsabteilung ist für die Beitreibung öffentlich-rechtlicher Geldforderungen, z.B. Elternbeiträge, Grundsteuer oder Kfz-Zulassungsgebühren wie auch für privatrechtliche Geldforderungen (z.B. Unterhalt) zuständig. Sie vollstreckt

  • städtische Forderungen
  • Forderungen im Wege der Amtshilfe und Forderungen von Gläubigern, die mit hoheitlichen Aufgaben betraut sind, aber keine eigene Vollstreckungsbehörde sind (zum Beispiel Handwerkskammern, Schornsteinfeger*innen usw.).

Die Vollstreckung erfolgt vor Ort durch Vollziehungsbeamt*innen sowie durch beauftragte Gerichtsvollzieher*innen, oder durch Sachbearbeiter*innen im Innendienst. Die Mitarbeiter*innen des Innendienstes veranlassen z.B. Konto- oder Lohnpfändungen, Pfändungen von anderen Vermögenswerten, Zwangsversteigerungen oder Insolvenzanmeldungen.