Vollstreckung

Die Vollstreckungsabteilung ist für die Beitreibung öffentlich-rechtlicher Geldforderungen, z.B. Elternbeiträge, Grundsteuer oder Kfz-Zulassungsgebühren wie auch für privatrechtliche Geldforderungen (z.B. Unterhalt) zuständig. Sie vollstreckt

  • städtische Forderungen
  • Forderungen im Wege der Amtshilfe und Forderungen von Gläubigern, die mit hoheitlichen Aufgaben betraut sind, aber keine eigene Vollstreckungsbehörde sind (zum Beispiel Handwerkskammern, Schornsteinfeger*innen usw.).

Die Vollstreckung erfolgt vor Ort durch Vollziehungsbeamt*innen sowie durch beauftragte Gerichtsvollzieher*innen, oder durch Sachbearbeiter*innen im Innendienst. Die Mitarbeiter*innen des Innendienstes veranlassen z.B. Konto- oder Lohnpfändungen, Pfändungen von anderen Vermögenswerten, Zwangsversteigerungen oder Insolvenzanmeldungen.