Modernisierungsförderung

Für bauliche Maßnahmen im Wohnungsbestand gibt es attraktive Förderungen des Landes NRW mit bis zu 50 Prozent Tilgungsnachlass zur Modernisierung von Wohnraum. Dieses gilt sowohl im Mietwohnungsbau als auch im Eigentumsbereich.

Die gleichzeitige Inanspruchnahme weiterer Fördermittel aus anderen Programmen ist zulässig.

Gefördert werden Maßnahmen in folgenden Bereichen:

Verbesserung der Energieeffizienz (Ausführung durch Fachfirmen)

  • Wärmedämmung: Außenwände, Kellerdecke, Dach
  • Erneuerung von Fenstern und Türen
  • Verbesserung von Heizungs- und Warmwasseranlagen
  • Einbau von Lüftungsanlagen
  • Kosten der Energiegutachten, Nachweise, Wertermittlungen (in Zusammenhang mit energetischen Maßnahmen)
  • Installation von Photovoltaikanlagen mit der zugehörigen Mess- und Zählertechnik und ggf. Batteriespeicher

Abbau von Barrieren

  • Badumbau mit bodengleicher Dusche
  • Ändern der Grundrisse um barrierearme/-freie Wohnflächen zu schaffen
  • Einbau verbreiterter Türen
  • Abbau von Türschwellen
  • Überwindung von Differenzstufen/Einbau Treppenlift
  • Nachrüstung mit elektrischen Türöffnern/Orientierungssystemen
  • Barrierefreier Umbau/Anbau eines Balkons/Terrasse
  • Neues Erschließungssystem

Änderung und Erweiterung von Wohnraum

  • Dachgeschossausbauten/Umnutzung Gewerberäume
  • Bei Eigenheimen zusätzlich durch Anbau oder Aufstockung

Weitere Maßnahmen z.B.

  • Förderung von Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung, Verbesserung des Wohnumfelds, Einbruchschutz, Verbesserung des Sicherheitsempfinden, Digitalisierung und sonstige Instandsetzungsmaßnahmen

Voraussetzungen

  • Energetische Maßnahmen für Mietwohngebäude sollen mindestens zum Erreichen des Standards „Effizienzhaus 100“ nach BEG führen
  • Mietwohnungen, Eigenheime oder Eigentumswohnungen: Auch Förderung von Einzelmaßnahmen möglich
  • Gebäude mit max. sechs Vollgeschossen
  • Mindestens 35 m² Wohnfläche pro Wohneinheit
  • Ggf. Wertermittlung bei vorrangigen Hypotheken
  • Ggf. Baubeginn vor Bewilligung möglich (Ausführung durch Fachfirmen)
  • Antragstellung durch Eigentümer*innen/Erbbauberechtigte
  • Zwei unterschiedliche Einkommensgrenzen bei selbstgenutztem Eigentum 
  • Miet- und Belegungsbindungen bei Mietwohnungen

Konditionen 

  • 100 Prozent Förderung der Bau- und Baunebenkosten
  • bis zu 220.000 Euro Darlehen je Wohnung/Eigenheim
  • Tilgungsnachlass (TiNa) von 25 Prozent (15 % bei Einkommensgruppe B im selbstgenutzten Eigenheim)
  • Zusätzliche jeweils weitere 5 % TiNa für bessere energetische Standards:
    (BEG-Standard „Effizienzhaus 70, 55, Netto-Null-Standard“)
  • Weitere 5 % TiNa für ökologische Dämmstoffe
  • Weitere 5 % TiNa für 30-jährige Zweckbindung
  • 0,0 % Zinsen in den ersten 5 Jahren
    (anschl. 0,5 % während der 20-/25-/30-jährigen Zinsbindung)
  • 2 % Tilgung (Sondertilgungen möglich)
  • 0,5 % laufender Verwaltungskostenbeitrag ab dem 3. Jahr ab Leistungsbeginn
  • 0,4 % Gebühr einmalig an die Stadt Bielefeld
Zusätzlich bietet auch die Wohnberatung des Amtes für soziale Leistungen der Stadt Bielefeld bei individuellen Wohnungsanpassungen einen Beratungsservice an.