Der Wohnberechtigungs-Schein

Für manche Wohnungen gibt der Staat Geld.

Deshalb ist die Miete von diesen Wohnungen günstig.

Für diese Wohnungen braucht man

einen Wohnberechtigungs-Schein.

Die Abkürzung ist: WBS.

Der Staat gibt auch für manche Studenten-Wohnheime Geld.

Für diese Studenten-Wohnheime braucht man auch

einen Wohnberechtigungs-Schein.

 

Einen Wohnberechtigungs-Schein bekommen nur Menschen,

die wenig Geld haben.

Im Wohnberechtigungs-Schein steht:

  • So groß darf die Wohnung sein.
  • So viele Leute dürfen in der Wohnung wohnen.

Für einen Wohnberechtigungs-Schein muss man einen Antrag stellen.

Den Antrag stellt man beim Sozialamt in Bielefeld.

Das Sozialamt prüft, ob man

einen Wohnberechtigungs-Schein bekommt.

 

Mit einem Wohnberechtigungs-Schein kann man eine

günstige Wohnung mieten.

Aber die Wohnung darf nicht zu groß sein.

Im Wohnberechtigungs-Schein steht:

  • So groß darf die Wohnung sein.
  • So viele Leute dürfen in der Wohnung wohnen.
So groß darf die Wohnung sein  

Will man alleine in der Wohnung leben?

Dann darf die Wohnung höchstens 55 qm groß sein.

qm ist kurz für: Quadrat-Meter.

Will man zu zweit in der Wohnung leben?

Dann gelten diese Regeln:

  • Die Wohnung darf 2 Wohn-Räume haben.
  • Oder die Wohnung darf höchstens 65 qm groß sein.
     

Für junge Ehepaare ohne Kind gelten besondere Regeln.

Junge Ehepaare ohne Kind sind:

  • höchstens 39 Jahre alt.     
  • höchstens 5 Jahre verheiratet.

Dann darf die Wohnung 3 Wohn-Räume haben.

Oder die Wohnung darf höchstens 85 qm groß sein.
 

Will man mit mehr als 2 Personen in der Wohnung leben?

Dann ist es so:

Pro Person darf die Wohnung einen zusätzlichen Wohn-Raum haben.

Der Wohn-Raum darf höchstens 15 qm groß sein.

Zum Beispiel:     

  • Bei 3 Personen
    Die Wohnung darf 3 Wohn-Räume haben.
    Und die Wohnung darf höchstens 85 qm groß sein.  
 
  • Bei 4 Personen
    Die Wohnung darf 4 Wohn-Räume haben.
    Und die Wohnung darf höchstens 100 qm groß sein.
     

In Ausnahme-Fällen darf die Wohnung größer sein.

Ausnahme-Fälle sind zum Beispiel:

  • Mütter oder Väter, die ihr Kind alleine erziehen.
    Das Kind muss zwischen 6 und 18 Jahre alt sein.
  • Menschen mit Rollstuhl
    Die Wohnung darf dann einen zusätzlichen Raum haben.
    Oder die Wohnung darf 15 qm größer sein.
    Zum Beispiel:
    Ein Mensch mit Rollstuhl will alleine wohnen.
    Die Wohnung darf dann 2 Wohn-Räume haben.
    Oder die Wohnung darf 70 qm groß sein.

Einen Wohnberechtigungs-Schein bekommen nur Menschen,

die wenig Geld haben.

Das heißt:

Man darf nur ein bestimmtes Einkommen haben.

Einkommen ist:

  • Geld, das man für die Arbeit bekommt.
  • Oder Geld, das man von einer Behörde bekommt.
     

Wie hoch darf das Einkommen pro Jahr sein?

Das entscheidet jedes Bundesland selbst.

In diesem Merkblatt stehen die Beträge für Nordrhein-Westfalen.

Das Merkblatt ist nicht in Leichter Sprache.
 

Grafik von einer Person, die den Zeigefinger hoch hält.

Werden in der Wohnung mehrere Personen leben?

Dann zählt das Einkommen von allen Personen zusammen.

Wichtig:

Die Regel gilt auch für Wohn-Gemeinschaften.

Die Bewohner müssen

den Wohnberechtigungs-Schein gemeinsam beantragen.

Grafik von einer Gruppe Menschen, die vor einem Haus stehen

Der Wohnberechtigungs-Schein ist ein Jahr gültig.

Erst danach kann man

einen neuen Wohnberechtigungs-Schein beantragen.

Grafik von einer Person, die den Zeigefinger hoch hält.

So beantragen Sie einen Wohnberechtigungs-Schein:

  • Sie können den Wohnberechtigungs-Schein persönlich beantragen.
    Rufen Sie vorher im BSC an.
    BSC ist kurz für: BürgerServiceCenter
    Die Telefon-Nummer ist:
    0521 510
    Fragen Sie, wer Ihr Sachbearbeiter ist.
    Ihr Sachbearbeiter gibt Ihnen dann alle Informationen.

 

  • Sie können den Wohnberechtigungs-Schein schriftlich beantragen.
    1. Füllen Sie das Formular aus.
      Sie können das Formular hier herunterladen.
    2. Schicken Sie alle Unterlagen an das Sozialamt.
      Das ist die Adresse:
      Amt für Soziale Leistungen
      Sozialamt, Abteilung Wohnungshilfen
      Niederwall 23
      33602 Bielefeld

Für den Antrag braucht man:

  • Das Antrags-Formular
    Sie können das Formular hier herunterladen.
  • Nachweise über das Einkommen von allen Personen im Haushalt
    Nachweise sind zum Beispiel:
    Bescheinigungen oder Bescheide vom Amt.
    Die Nachweise müssen aus dem letzten Jahr sein.
    Hat sich das Einkommen seitdem geändert?
    Dann muss man auch die Nachweise aus diesem Jahr vorlegen.
  • Haben Sie Arbeit?
    Dann brauchen Sie eine Verdienst-Bescheinigung vom Arbeitgeber.
    Sie bekommen das Formular vom Sozialamt.
    Oder Sie können es hier herunterladen.
  • Sind Sie selbständig?
    Selbständig heißt, Sie haben eine eigene Firma.
    Dann brauchen Sie diese Nachweise:
    • Steuer-Erklärung
    • Und eine Bescheinigung vom Steuer-Berater.
      Das muss in der Bescheinigung stehen:
      ​​​​​So viel Geld verdienen Sie in diesem Jahr pro Monat.
    • Bekommen Sie Arbeitslosen-Geld?
      Dann brauchen Sie einen Arbeitslosengeld-Bescheid.
    • Studieren Sie?
      Dann brauchen Sie zum Beispiel:
      • BAföG-Bescheid
      • Bescheinigung über Mini-Job
      • Infos über das Kindergeld
    • Sind Sie in Rente?
      Dann brauchen Sie einen aktuellen Renten-Bescheid.
    • Haben Sie andere Einnahmen?
      Zum Beispiel Arbeitslosen-Geld 2 oder Grundsicherung.
      Dann müssen Sie dieses Formular ausfüllen:
      Formular für Einkommens-Erklärung
      Sie bekommen das Formular vom Sozialamt.
      Oder Sie können es hier herunterladen.
       

    Zusätzliche Unterlagen

    Haben Sie finanzielle Verpflichtungen?

    Zum Beispiel:

    Sie zahlen Unterhalt für ein Kind.

    Dann müssen Sie eine Bescheinigung dafür vorlegen.
     

    Haben Sie eine schwere Behinderung?

    Dann müssen Sie Ihren Schwerbehinderten-Ausweis vorlegen.

    Bekommen Sie Pflege-Leistungen?

    Dann müssen Sie einen Bescheid von der Pflege-Kasse vorlegen.

    In dem Bescheid muss der Pflegegrad stehen.

    Kommen Sie nicht aus Deutschland?

    Dann müssen Sie Ihre Aufenthalts-Erlaubnis vorlegen.

    Die Aufenthalts-Erlaubnis muss mindestens 12 Monate gültig sein.
     

    Sind Sie unter 18 Jahre alt?

    Dann müssen Ihre gesetzlichen Vertreter dem Antrag zustimmen.

    Gesetzliche Vertreter sind zum Beispiel die Eltern.

    So stimmen die gesetzlichen Vertreter dem Antrag zu:

    • Die gesetzlichen Vertreter schreiben auf,
      dass Sie einverstanden sind.
    • Und unterschreiben den Antrag.

    Die Stadt Bielefeld bearbeitet Ihren Antrag.

    Das dauert eine Woche.

     

    Das kommt darauf an, wieviel Geld man verdient.

    Aber der Wohnberechtigungs-Schein kostet:

    • mindestens 5 Euro und
    • höchstens 30 Euro.

     

    Grafik Geldscheine und Geldmünzen

    Bekommen Sie Geld von einer Behörde?

    Zum Beispiel:

    • Arbeitslosen-Geld 2
    • Grundsicherung

    Dann ist der Wohnberechtigungs-Schein für Sie kostenlos.

    Grafik von einer Person, die den Zeigefinger hoch hält.

    Dann rufen Sie im BSC an.

    BSC ist kurz für: BürgerServiceCenter

    Die Telefon-Nr. ist:

    0521 510

    Oder schreiben Sie eine E-Mail an:

    wohnungshilfen [ät] bielefeld.de (wohnungshilfen[at]bielefeld[dot]de)

    Grafik von einem Computer und einem Telefon