Fahrzeugverkauf

Was ist zu tun?

1. Schriftliche Mitteilung an Ihre Kfz-Zulassungsbehörde
mit folgendem Inhalt:

  • Name und Anschrift des*der Käufer*in (Bitte Angaben anhand von Personalausweis oder Pass überprüfen!)
  • Empfangsquittung mit der eigenhändigen Unterschrift des*der Käufer*in über die Übergabe der Fahrzeug-Unterlagen (siehe Aufstellung unter Punkt 2)
  • Ein entsprechendes Formular zurVerkaufsanzeige können Sie hier downloaden.

2. Übergabe folgender Unterlagen an den*die Käufer*in:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bzw. Betriebserlaubnis
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Kfz-Schein) bzw. Abmeldebestätigung
  • Kennzeichenschild/er
  • bei untersuchungspflichtigen Fahrzeugen (nur, wenn jeweils für das Fahrzeug erforderlich):
    - den letzten Prüfbericht der Hauptuntersuchung
    - Prüfbescheinigung über Abgasuntersuchung
    - Nachweis der durchgeführten Sicherheitsprüfung

Bitte beachten Sie:

Beim Verkauf ins Ausland sollten Sie sicherstellen, dass das Fahrzeug abgemeldet wird, solange Sie noch im Besitz der nötigen Unterlagen sind. Ihre Zulassungsstelle ist in der Regel nicht in der Lage, im Ausland Zwangsmaßnahmen zur Abmeldung einzuleiten.