Biotonne

Zwei Bielefeld Biotonnen im Park

Die Mehrwert-Tonne

Laut Abfallsatzung der Stadt Bielefeld besteht für organische Abfälle wie Obst- und Gemüseschalen, verwelkte Blumen, Laub, Rasen, Baum- und Strauchschnitt eine Trennpflicht. Organische Abfälle dürfen nicht in die graue Restmülltonne gegeben werden (siehe die Satzung über die Vermeidung und Entsorgung von Abfällen in der Stadt Bielefeld vom 20.12.2004 – § 4 – Getrennthalten von Abfällen).

Die Entsorgung von Bio- und Gartenabfällen kann in der Stadt Bielefeld erfolgen über

  • die ganzjährig geleerte Biotonne
  • die von April bis November geleerte Saison-Biotonne
  • ordnungsgemäße Kompostierung auf dem Wohngrundstück (siehe auch Kompostratgeber)
Hinweisbanner für Abfallbehälter an den Straßen

Es dürfen entsorgt werden, z.B.

  • Eierschalen
  • Gemüseschalen
  • Kaffeefilter, -satz
  • Kartoffelschalen
  • Obstschalen (auch von Zitrusfrüchten)
  • Nussschalen
  • Salatblätter
  • Teebeutel-, -satz
  • Topfpflanzen mit Erde
  • verwelkte Blumen
  • Vogelsand

Es dürfen entsorgt werden, z.B.

  • Baum-, Strauchschnitt
  • Heckenschnitt
  • Rasenschnitt
  • Blumen
  • Laub
  • Unkraut

Es dürfen entsorgt werden, z.B.

  • Kleintierstreu
  • Speisereste (gut verpackt in Zeitungspapier)

Bitte keine Abfallbeutel oder Plastiktüten (auch keine kompostierbaren Biotüten)

Die über die Biotonne eingesammelten Abfälle werden dem Kompostwerk in Gütersloh angeliefert. Diese Bioabfälle können kompostiert und zum Teil für die Energieerzeugung genutzt werden.

Holzreiche Grünabfälle – wie z. B. Weihnachtsbäume, Strauch- und Heckenschnitt – werden zerkleinert und gesiebt. Ein Teil der Bioabfälle wird zur Biogasherstellung genutzt. Dies dient dem Betrieb eines Blockheizkraftwerkes, das Strom in das öffentliche Netz einspeist. Der Gärrückstand sowie Laub und die Abfälle aus der Biotonne werden gemischt und u. a. im Rahmen einer Intensivrotte weiter behandelt. Am Ende liegt ein wertvoller Humusdünger in Form von Kompost vor, der das RAL-Gütezeichen trägt.

Im Winter sind Tonnen, die ungeschützt im Freien stehen, frostgefährdet. Deshalb: Stellen Sie Ihre Tonne im Winter nach Möglichkeit an einen geschützten Ort. Wickeln Sie feuchte Bioabfälle großzügig in Zeitungspapier (keine Hochglanzbeilagen oder -magazine) ein. Somit kann die Feuchtigkeit vollständig gebunden werden. Lassen Sie Ihre Biotonne nach der Leerung immer gut trocknen und legen diese mit Zeitungspapier, Eierkartons, Häckselgut o.ä. aus. Bei frostigem Wetter stellen Sie die Tonne erst am Abfuhrtag bis 6 Uhr an den Straßenrand.

Sind die Abfälle in der Tonne festgefroren: Lockern Sie die Abfälle von Hand. Um sie vorsichtig vom Behälterrand zu lösen, nutzen Sie beispielsweise einen Besenstiel oder Spaten. Biotonnen mit festgefrorenem Inhalt können nicht entleert werden: Ein weiterer Leerungsversuch ist kostenpflichtig.

Behälter/Leerung €/Monat
wöchentl. Leerung
60 l 8,50
120 l 17,00
240 l 34,00
660 l 93,50
1.100 l 155,83
14-tägliche Leerung
60 l 4,25
120 l 8,50
240 l 17,00
660 l 46,75
1.100 l 77,92
Entgelt für die Änderung der Behältergröße bei der Biotonne
Einmal jährlich kostenfrei
Jeder weitere Wechsel 28 €

(Preise gültig 2024)

Sonderleerung einmalig
60 l 8,88 €
120 l 8,88 €
240 l 12,76 €
660 l 26,33 €
1.100 l 40,55 €
Behälterreinigung einmalig
60 l 17,95 €
120 l 17,95 €
240 l 17,95 €
660 l 21,93 €
1.100 l 21,93 €

Schwerkraftschloss

Entgelt für ein Schwerkraftschloss pro Monat und Behälter: 1,97 € inkl. MwSt.

Für Mehrmengen an Bioabfällen in der Gartensaison
In der Vegetationsperiode fallen oft Mehrmengen an Bioabfällen an, die bequem über die Saison-Biotonne des Umweltbetriebes entsorgt werden können. In die Saison-Biotonne gehören die gleichen Bioabfälle wie in die „normale” Biotonne.
Ob Sie sich als Grundstückseigentümer*in für eine Biotonne oder die Kompostierung von Bioabfällen auf dem eigenen Grundstück entscheiden, bleibt letztendlich Ihnen überlassen. Für Wohnhäuser mit mehreren Wohnungen ist die Biotonne meist einfacher zu handhaben. Gartenbesitzer*innen können natürlich auch die Kompostierung und die Biotonne gemeinsam nutzen. Sowohl die Saison-Biotonne als auch die normale Biotonne können von dem*der Grundstückseigentümer*in unkompliziert beim Servicecenter des Umweltbetriebes der Stadt Bielefeld unter Tel. +49 521 51-0 bestellt werden.

Leerungszeitraum: Ab 15. April bis 14. November eines Jahres (insgesamt 16 Abfuhrtermine)

Behälter/Leerung €/Saison
120 l / 14-tägliche Leerung 62,77
240 l / 14-tägliche Leerung 125,54
Entgelt für die Änderung der Behältergröße bei der Biotonne
Einmal jährlich kostenfrei
Jeder weitere Wechsel 28,00

(Preise gültig ab 2024)

Wichtig! Dieses Angebot ist lediglich ein Zusatzangebot! Es kann nur in Anspruch genommen werden, wenn bereits eine Biotonne auf dem Grundstück zur Verfügung steht oder eine aktuelle Eigenkompostierungserklärung für das Grundstück vorliegt.
Der jeweils erste bzw. letzte Abfuhrtermin der Saison-Biotonne ist im Abfallkalender mit einem Sternchen markiert. Der Behälter verbleibt ganzjährig auf dem Grundstück, wird aber außerhalb der Servicemonate (von April bis November) nicht geleert. Die Jahresgebühr der Saison-Biotonnen wird anteilig zum 15.05., 15.08. und 15.11. fällig.