Grundstücksentwässerung

Grundsätzlich hat nach Entwässerungssatzung der Stadt Bielefeld jede*r Grundstückseigentümer*in das Recht aber auch die Pflicht, sich an die öffentliche Abwasseranlage anschließen zu lassen, sobald das Grundstück bebaut ist oder mit dem Beginn der Nutzung. Voraussetzung ist, dass der Anschluss rechtlich und tatsächlich möglich ist. Hierzu ist ein Entwässerungsantrag bei der Stadtentwässerung zu stellen. Dieser ist vollständig auszufüllen. Alle Unterlagen sind in zweifacher Ausfertigung beizufügen. Ist ein Ausbau von neuen Anschlussleitungen nötig, dann bitte in dreifacher Ausfertigung.

Üblicherweise sind dem schriftlichen Antrag beizufügen:

  • Antrag auf Grundstücksentwässerung 
  • Lageplan M 1:500 mit Lage der öffentlichen Kanäle sowie Führung der vorhandenen und geplanten Abwasserleitungen auf dem Grundstück 
  • Ausschnitt aus den Kanalbestandsplänen der Stadt Bielefeld - erhältlich beim

    Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld - Stadtentwässerung
    Eckendorfer Str. 57, 33609 Bielefeld
    Anna Peters, Raum 0.39 (Erdgeschoss), Haus B
    Tel. +49 521 51-6884, Fax +49 521 51-6420
    kanalauskunft@bielefeld.de
     
  • Grundriss des Kellergeschosses, ebenso aller übrigen Geschosse mit allen Angaben über Leitungsführung, Schächte, Hebeanlage, Abscheider etc. (bitte zwei Ausfertigungen beifügen)
  • Berechnung der anfallenden Abwasserabflüsse für Schmutz- und Regenwasser. Für die Regenwasserberechnung sind die aktuellen Berechnungsregenspenden des KOSTRA-DWD 2020 zu verwenden. Untenstehend können Sie die für Bielefeld relevanten Berechnungsregenspenden einsehen. Die für die Grundstücksentwässerung relevanten Werte können Sie aus den entsprechenden Dateien entnehmen.
  • Bei angeschlossenen versiegelten Flächen größer 800 m² ist ein Überflutungsnachweis nach DIN 1986-100 beizufügen. Als Hilfestellung können Sie das Merkblatt verwenden. 

Sollte ein neuer Anschluss benötigt werden, so veranlasst die Stadtentwässerung die Verlegung des Anschlusskanals bis an die Grenze des privaten Grundstücks. Wünsche bezüglich der Lage des Anschlusses werden, soweit technisch und wirtschaftlich vertretbar, berücksichtigt.
Nach der Verlegung und vor der Inbetriebnahme der Schmutz-/Mischwasser-Grundleitungen ist eine Dichtheitsprüfung gem. DIN EN 1610 von einem Sachkundigen durchzuführen. Sachkundige Firmen finden Sie im Internet.  

Zusätzlich muss vor Inbetriebnahme des Abwasseranschlusses die Grundstücksentwässerungsanlage gem. § 21 der Entwässerungssatzung von der Stadt abgenommen werden. Alternativ ist das Einreichen einer Unternehmerbescheinigung (§ 21 Abs. 2 Entwässerungssatzung) möglich.

Was sind die Ursachen?

Das Bielefelder Kanalnetz wird selbstverständlich nach den aktuellen Regeln der Technik betrieben und regelmäßig auf eventuelle Schäden untersucht. Dennoch kann aus verschiedenen Gründen ein Rückstau im System entstehen:

  • Starke Regenfälle können zeitweise zu Überlastungen im Kanalnetz führen, denn aus technischen und wirtschaftlichen Gründen können Kanäle nicht so groß gebaut werden, dass jede beliebige Wassermenge abgeführt werden kann.
  • Kanäle können trotz regelmäßiger Wartung und Reinigung verstopfen. Ursachen können unerlaubte Einleitungen oder Kanalschäden, wie beispielweise Wurzeleinwuchs oder Einsturz des Kanals sein. 

Was ist die Rückstauebene?

Gemäß der Entwässerungssatzung der Stadt Bielefeld liegt die Rückstaueben in Höhe der Oberkannte des Schachts oberhalb der betreffenden Hausanschlusses. 

Welche Auswirkungen kann ein Rückstau für mich haben?

Aus allen Keller- und Hofeinläufen, die unterhalb der Straßenoberfläche liegen, tritt im Falles eines Rückstaus Wasser aus, falls sie nicht gegen Rückstau gesichert sind. Somit kann es zu erheblichen Schäden auf Ihrem Grundstück kommen.

Wie kann ich mich gegen Rückstau sichern?

Alle Einläufe, die unterhalb der Rückstauebene liegen, sind durch Einbau von Rückstauverschlüssen zu schützen. Hierfür ist laut § 17 Abs. 4 Entwässerungssatzung jede*r Hauseigentümer*in selbst verantwortlich! Die Stadt Bielefeld übernimmt daher üblicherweise keine Haftung für Schäden.

Schützen Sie alle Einläufe, die unter der Rückstauebene liegen, durch den Einbau von Rückstauverschlüssen. Betroffen sind Bodeneinläufe, Toiletten, Duschen, Waschbecken und Waschmaschinen. Toiletten, die unterhalb der Rückstauebene liegen, dürfen nur durch eine Hebeanlage angeschlossen werden.
Drainagen sollten ebenfalls über eine Hebeanlage angeschlossen sein. Anderenfalls besteht die Gefahr, dass Wasser aus den offenen Drainagerohren austritt und durch die Kellerwand oder den Kellerboden ins Haus eindringt. In gefährdeten Kellerräumen sollten nach Möglichkeit keine Bodeneinläufe installiert werden.
Sofern die Rückstausicherung fachgerecht eingebaut, vorschriftsmäßig betrieben und gewartet wird, ist eine Überflutung von Kellerräumen aus der Kanalisation nahezu ausgeschlossen.

Sollten Sie hierzu weitere Fragen haben, so beraten die Mitarbeiter*innen des Umweltbetriebs gerne telefonisch zum Thema.