Fragen und Antworten

Zum Thema „Grundstücksentwässerung“ gibt es viele Fragen. Die meistgestellten Fragen haben wir hier nachfolgend beantwortet. 

Ich möchte gerne Trinkwasser für meine Gartenbewässerung nutzen. Kann ich mich für diese Wassermenge von der Schmutzwassergebühr befreien lassen?

Hierzu ist der Einbau eines zusätzlichen Wasserzählers nötig. Über diesen wird bestimmt, welche Menge an Trinkwasser Sie nicht in die Kanalisation eingeleitet haben. Welche Vorgaben für den Wasserzähler bestehen, sowie weitere Informationen erhalten Sie beim Amt für Finanzen.

für das südliche Stadtgebiet (PLZ 33647, 33649, 33659, 33689)

Telefon +49 521 51-2643 
Telefon +49 521 51-2168 

für das nördliche Stadtgebiet (alle sonstigen Bielefelder PLZ) 

Telefon +49 521 51-6463 
Telefon +49 521 51-2164

Die E-Mail-Adresse lautet einheitlich:
amt200@bielefeld.de

Ich möchte gerne mein Grundstück an die öffentliche Kanalisation anschließen. Hierzu benötige ich Kanalbestandspläne. Woher bekomme ich diese?

Die Kanalbestandspläne erhalten Sie hier:

Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld – Stadtentwässerung
Anna Peters, Raum 0.39 (Erdgeschoss), Haus B
Eckendorfer Str. 57, 33609 Bielefeld
Tel. +49 521 51-6884, Fax +49 521 51-6420
kanalauskunft@bielefeld.de

Ich habe gehört, dass es in der öffentlichen Kanalisation zu einem Rückstau kam und Keller vollgelaufen sind. Besteht bei mir ebenfalls die Gefahr, dass so etwas passiert?

Bei einem Rückstau steht das Kanalsystem bis zur Straßenoberkante voll Wasser (Rückstauebene). Aus allen Keller- und Hofeinläufen, die unterhalb der Straßenoberfläche liegen - und nicht gegen Rückstau geschützt sind - tritt dann Wasser aus. 

Alle Einläufe, die unterhalb der Rückstauebene liegen, sind durch Einbau von Rückstauverschlüssen zu schützen. Toiletten, die unterhalb der Rückstauebene liegen, dürfen nur durch eine Heberanlage angeschlossen werden. Drainagen sollten ebenfalls über eine Heberanlage angeschlossen werden. Bei einem Rückstau könnte sonst das Wasser aus den offenen Drainagerohren dringen und durch die Kellerwand oder Kellerboden ins Haus gelangen.
Sofern die Rückstausicherung fachgerecht eingebaut, vorschriftsmäßig betrieben und gewartet wird, ist eine Überflutung von Kellerräumen nahezu ausgeschlossen.

Blau: Abwasser über Straßenniveau, rot: Abwasser unter Straßenniveau
Die Abbildung zeigt links ein Gebäude mit Rückstausicherung, der Keller bleibt trotz Rückstau im öffentlichen Kanalsystem trocken. Das rechte Gebäude ist nicht mit Rückstausicherungen ausgestattet. Dies hat zu einer Kellerüberflutung geführt.

Kanalrückstau

Ich möchte mein Regenwasser gerne auf meinem Grundstück versickern. Gibt es hierzu Vorgaben?

Gemäß der Entwässerungssatzung der Stadt Bielefeld ist das gesamte auf dem Grundstück anfallende Wasser in die öffentliche Kanalisation einzuleiten. In Ausnahmefällen kann hiervon abgewichen werden und einer Versickerung zugestimmt werden. Ob eine Versickerung technisch möglich ist, können Sie beim Umweltamt erfragen. Sollten Sie Fragen haben, welche Vorgaben eine Versickerung erfüllen muss, so wenden Sie sich ebenfalls an das Umweltamt:

Umweltamt
August-Bebel-Str. 75 - 77
33602 Bielefeld
Telefon +49 521 51-0
Telefax +49 521 51-3395
E-Mail
Öffnungszeiten:
mo-fr 8-12 Uhr
do zusätzlich 14-18 Uhr sowie nach Vereinbarung

Der Stadtentwässerung liegen von abgeschlossenen Bauverfahren keine Pläne über den Leitungsverlauf auf privaten Grundstücken vor. Sollten Sie diese benötigen, so können Sie diese in der Hausakte des Grundstücks einsehen. Die Einsicht ist in der Bauberatung möglich:

Bauamt - Bauberatung
August-Bebel-Str. 92
33602 Bielefeld
Telefon +49 521 51-5600
Telefax +49 521 51-3697
E-Mail
Öffnungszeiten:  
mo-do 8-16 Uhr
fr 8-12 Uhr

Zuerst sollten Sie schauen, ob das Abwasser sich bereits im Revisionsschacht zurückstaut. Ist dies nicht der Fall, so liegt eine Verstopfung innerhalb des Hauses vor. Sollte der Revisionsschacht bereits voller Abwasser sein, so sprechen Sie mit Ihren Nachbar*innen, ob diese das gleiche Problem wie Sie haben. Dies könnte ein Hinweis auf eine Verstopfung der öffentlichen Kanalisation sein. Sind Ihre Nachbar*innen nicht betroffen, so liegt mit großer Wahrscheinlichkeit die Verstopfung zwischen Ihrem Revisionsschacht und dem Anschluss an die öffentliche Kanalisation vor. Gemäß der Entwässerungssatzung der Stadt Bielefeld ist für die Reinigung der Grundstücksanschlussleitung (Leitung zwischen Grundstücksgrenze und öffentlichen Kanalisation) der*die jeweilige angeschlossene Grundstückseigentümer*in verantwortlich. Somit sollten Sie in diesem Fall ein privates Unternehmen beauftragen, welches die Verstopfung beseitigt und die Leitung auf mögliche Schäden inspiziert.