Die Pandemie ist weiblich

Für viele Frauen ist das eigene Zuhause kein sicherer Ort und gerade in der Corona-Pandemie, stieg die Gefahr für Frauen und Kinder, häusliche und sexualisierte Gewalt zu erfahren.

Die Gleichstellungsstelle der Stadt Bielefeld arbeitet eng mit den spezialisierten Beratungs- und Zufluchtsstellen zum Thema Gewalt gegen Frauen zusammen. Im Bereich der häuslichen Gewalt hat die Gleichstellungsstelle exemplarisch mit der Leiterin der Psychologischen Frauenberatung e.V., Cornelia Neumann und mit dem Autonomen Frauenhaus e.V. Bielefeld gesprochen. Das Ziel war, die Situation der Frauen in Bezug auf die häusliche Gewalt während der Corona-Pandemie zu beleuchten. Die kurzen Berichte der beiden Institutionen finden Sie hier.

Psychologische Frauenberatung e.V.

In der Frauenberatungsstelle des Vereins Psychologische Frauenberatung e.V. hat im Kontext häuslicher Gewalt insbesondere physische und psychische Gewalt zugenommen. Die Anzahl der Beratungsanfragen zu diesem Problembereich stieg von 286 im Jahr 2019 auf 437 im Jahr 2020.

Ebenso gestiegen sind die Beratungsanfragen zu Stalking von 27 Anfragen in 2019 auf 55 Anfragen in 2020. Die Mitarbeiterinnen haben in diesem Zusammenhang zu den Themen Trennung und Scheidung sowie Fragen zu Umgangs- und Sorgerecht intensiv beraten. Damit verbunden waren u.a. folgende Themen:  Alltagsprobleme wie Wohnungsfinanzierung, Unterhalt, Informationen zum Beratungshilfeschein oder zur Prozesskostenhilfe. Durchgängig hat die Frauenberatungsstelle seit Sommer letzten Jahres Fälle von Hochgefährdung, im Sinn von Suizid oder Androhung von Tötung der Partner*in.

Die Beratungsanfragen sind in der Frauenberatungsstelle ununterbrochen steigend und werden zeitnah beantwortet. Die Psychologische Frauenberatung hat Maßnahmen ergriffen, um das Angebot unter den vielen Coronabeschränkungen für von häuslicher Gewalt betroffener Frauen barrierearmer zu machen.

Dazu gehören:

  • Verdoppelung der telefonischen Sprechzeiten zur mehrsprachigen Telefonberatung
  • Verdoppelung der Online-Beratung
  • Ermöglichung von (mehrsprachigen) Walk & Talk-Beratungen und (mehrspachigen) Begleitungen zu Ämtern, Polizei oder ins Krankenhaus
  • Weiterführung von Kursen zur Prävention häuslicher Gewalt über Online-Angebote

Frauen helfen Frauen – Frauenhaus e. V.

Das Autonome Frauenhaus e.V. war vor Corona als auch währenddessen voll belegt. Aus diesem Grund ist aus Sicht des Frauenhauses schwierig abzuschätzen, ob die Gewalt in der Corona-Zeit deutlich mehr zugenommen hat. Unabhängig von Corona gehen Frauen ins Frauenhaus, weil sie eine lange Gewaltgeschichte haben. Eine akut belastende Situation ist in aller Regel kein Grund, das häusliche Umfeld zu verlassen und eine anonyme Zufluchtsstelle aufzusuchen. Zu Beginn der Corona-Zeit gab es viel Unsicherheit im Frauenhausalltag und viele Fragen. Wie geht die Zufluchtsstätte mit einer Corona-Erkrankung innerhalb des Hauses um? Muss dann das ganze Haus samt den Mitarbeiterinnen in Quarantäne? Wer versorgt das Frauenhaus dann mit Lebensmitteln? Wo bekommen die Bewohnerinnen die Schutzmasken, Desinfektionsspray etc. her? Zum Glück ist das Frauenhaus bisher ohne Corona-Erkrankung durch diese Zeit gekommen und inzwischen sind auch alle Bewohnerinnen und die Mitarbeiterinnen geimpft. Bei jeder Neuaufnahme wird darauf geachtet, dass die Frau mit einem negativen Test oder einer Impfung ins Haus kommt. Seitdem ist der Alltag im Frauenhaus wieder weitestgehend normal. Insbesondere für die Kinder waren die langen Schulschließungen eine große Belastung. Das Kinderzentrum – eine Betreuungseinrichtung für die Kinder konnte zum Glück viel auffangen und u.a. die Kinder bei der Erledigung der Hausaufgaben unterstützen. Insbesondere der Wegfall aller Freizeitaktivitäten und Kontakte mit anderen Kindern, der im Frauenhaus eingeschränkter ist, war sehr belastend. Die Frauen konnten ihre Deutschkurse nicht beginnen oder weiterverfolgen und waren zum Abwarten gezwungen.  Nach der mutigen Entscheidung die Gewaltbeziehung zu verlassen, das Leben nun nicht aktiv und kreativ angehen zu können, ist den Frauen sehr schwer gefallen und bedurfte viel Durchhaltewillen und Stärke. Aber im Großen und Ganzen ist das Frauenhaus bisher gut durch diese spezielle Zeit gekommen und erlebt jeden Schritt hin zur Normalität als große Entlastung.

Es ist hinlänglich bekannt, dass Alleinerziehende im Alltag enorm viel leisten. Sie sorgen in der Regel überwiegend allein für ihre Kinder, managen den kompletten Haushalt und sind häufig Vollzeit bzw. vollzeitnah erwerbstätig.

Obwohl die Anzahl Alleinerziehender in den letzten Jahren stetig zugenommen hat – sie bilden fast 20 Prozent an allen Familien mit Kindern - sind viele strukturelle Benachteiligungen noch nicht beseitigt. Im Unterschied zu Paarfamilien ist die finanzielle Situation vieler Alleinerziehender besonders angespannt.

Die Armutsgefährdungsquote lag im Jahr 2019 bei Haushalten mit einer erwachsenen Person mit Kind(ern) bei 42,7 Prozent. Dies bedeutet, dass 42,7 Prozent der Haushalte mit einer erwachsenen Person mit Kind(ern) in Deutschland von relativer Einkommensarmut betroffen waren. Bei Paarfamilien mit einem Kind liegt sie im Vergleich unter 10 Prozent.

Auch in Bielefeld machen Alleinerziehende einen großen Anteil der Familien aus. Ende 2019 lebten in Bielefeld 5831 Alleinerziehende mit insgesamt 8716 Kindern. Demnach ist beinahe jede 5. Familie mit minderjährigen Kindern alleinerziehend. Auch die angespannte ökonomische Situation vieler Alleinerziehender schlägt sich in Zahlen nieder: So waren 2018 über 50 Prozent der Alleinerziehenden in Bielefeld auf SGB II Leistungen angewiesen.

Corona war und ist für Paarfamilien insgesamt sehr belastend. Home-Office und eine parallele Kinderbetreuung, Heimunterricht der eigenen Schulkinder, Einschränkungen der Sozialkontakte und Freizeitgestaltung der Kinder haben Alleinerziehende jedoch an ihr Limit gebracht.

Die Arbeitgeberin Stadt Bielefeld hat sofort auf die Schließung von Schulen und Kitas reagiert und eine übertarifliche Regelung vereinbart, die eine kurzfristige Freistellung städtischer Beschäftigter unter Fortzahlung der Bezüge ermöglichte. So sollte Betroffenen Zeit für andere Lösungen für die weitergehende Kinderbetreuung ermöglicht werden. Darüber hinaus gab es zahlreiche flexible Angebote, um die fehlende Kinderbetreuung abzumildern: Homeoffice, flexible Gewährung von Urlaub, Abbau von Überstunden, Erhöhung von zulässigen Minusstunden sowie eine Freistellung von der Arbeit ohne Zahlung von Bezügen. In Verbindung mit der Entschädigungsregelung bei Freistellung ohne Bezüge im Fall der Kinderbetreuung des Bundes konnten erwerbstätige Eltern mit Kindern unter 12 Jahren eine Entschädigung von 67 Prozent des entstandenen Verdienstausfalls für bis zu sechs Wochen erhalten. Die Auszahlung erfolgte über die Arbeitgeberin Stadt Bielefeld.

Um die Kinderbetreuung unmittelbar vor Weihnachten 2020 zu ermöglichen, wurde eine weitere bezahlte Freistellung für Eltern unter Fortzahlung der Bezüge um 5 Tage angeboten.

Seit Mai 2021 gleicht die Stadt Bielefeld die bestehenden Differenzbeträge aus, die bei einer Inanspruchnahme von Kinderkrankengeld entsteht. Hintergrund ist, dass das Kinderkrankengeld grundsätzlich nur 90 Prozent des aufgrund der Freistellung ausgefallenen Nettoarbeitsentgeltes beträgt.

Die Monate seit März 2020 haben sich auch in besonderer Weise auf Mädchen und junge Frauen ausgewirkt. In der Beratungsstelle des Mädchenhaus Bielefeld haben sich vermehrt Mädchen und junge Frauen gemeldet, die durch den pandemiebedingten wechselhaften Schulbesuch das Gefühl von Überforderung hatten. Erschwerend kommt hinzu, dass die Unterstützung im Alltag von Freund*innen, Schulsozialarbeiter*innen, Lehrer*innen und Trainer*innen entfiel. Darunter leiden besonders Mädchen und junge Frauen, die in dysfunktionalen Familien leben. In der Beratungsstelle konnte auch eine Zunahme von Ängsten sowie Schlaf- und Essstörungen beobachtet werden.

Für Mädchen, die auch schon vor der Krise von Gewalt in der Familie und Kontrolle durch Eltern berichtet haben, haben sich Kontrolle und innerfamiliäre Konflikte verschärft. Die Situation hat sich in mehreren Fällen so verschlechtert, dass eine Inobhutnahme nötig wurde. Auch Kontrolle in Teenagerbeziehungen wurde nun häufiger mit Corona begründet: „Ich will nicht, dass du dich mit anderen triffst – wegen Corona“.

Für Mädchen und junge Frauen mit Migrations- oder Fluchtgeschichte und/oder mit Beeinträchtigungen waren die Barrieren im Pandemiejahr mitunter noch höher: Fehlende Sprachkenntnisse oder fehlende technische Ausrüstung sorgten hier in noch stärkerem Ausmaß für die Verschlechterung der schulischen Leistungen und ein Gefühl der Überforderung und des Abgehängtwerdens.

Jugendliche generell konnten kaum bzw. gar nicht den üblichen Offline-Freizeitangeboten nachgehen. Für Mädchen kann dies in der Folge besonders problematisch sein, denn mit Einsetzen der Pubertät kann ein dramatischer Abfall von Selbstwertgefühl einhergehen. Sie trauen sich dann ggf. seltener zu, Neues auszuprobieren und Risiken einzugehen.

Aufgrund längerer Mediennutzungszeiten ist zudem ein Anstieg digitaler sexualisierter Gewalt anzunehmen. Die Polizeiliche Kriminalstatistik für 2020 bestätigt diesen Verdacht. Zu digitaler sexualisierter Gewalt, der Mädchen verstärkt ausgesetzt waren, zählen einerseits das ungefragte Erhalten von „Dick Pics“ (Penisbildern), das Weiterleiten von „Nudes“ (Nacktbildern) und das Erpressen mit diesen Bildern sowie das Verbreiten von Aufnahmen von sexualisierter Gewalt und pornographischem Material.

Die Schutzmaßnahmen gegen die Corona-Pandemie und die damals geltende Kontaktsperre haben alleinlebende Menschen besonders hart getroffen.

Über die Hälfte von ihnen sind Frauen. Das geht aus den vom Statistischen Bundesamt (Destatis) erhobenen Daten hervor. In der Risikogruppe der älteren Menschen bilden Frauen sogar die überwiegende Mehrheit.

Einkaufsbummel oder der Besuch bei*m Nachbar*innen fallen für die meisten Menschen vorerst weg, und gerade die Alleinlebenden sind von Isolation bedroht. 16,9 Millionen Einpersonenhaushalte gab es laut Destatis 2018 in Deutschland, 52 Prozent davon wurden von Frauen geführt. In der Altersgruppe ab 65, die im eigenen Haushalt für sich selbst sorgen, waren knapp 73 Prozent von ihnen weiblich.

Unter den Hochaltrigen in Deutschland ist die Frauenquote besonders groß. Rund zwei Drittel der über 85-jährigen waren 2018 Frauen. Fast 80 Prozent Frauen leben in dieser Altersgruppe alleine.

Im Auftrag des Bundesseniorenministeriums befragte das Deutsche Zentrum für Altersfragen (DZA) im Juni und Juli 2020 Personen zwischen 46 und 90 Jahren, die Zuhause leben. Das Ergebnis: Das Einsamkeitsempfinden war deutlich höher als in den Befragungsjahren 2014 und 2017.

Im Sommer 2020 lag der Anteil sehr einsamer Menschen im Alter von 46 bis 90 Jahren 1,5-mal höher als in den Vorjahren. Dabei gibt es keinen wesentlichen Unterschied zwischen Frauen und Männern, Menschen mit hoher oder niedriger Bildung oder zwischen mittlerem und hohem Alter. In der Pandemie sind die Einsamkeitsraten in allen diesen Gruppen in gleichem Maße erhöht.

Allerdings berichten Frauen häufiger, Kontakte zu Verwandten und Freund*innen zu pflegen als Männer (Sander, Schupp, & Richter, 2017). Frauen können in der Regel auch auf mehr soziale Unterstützung zurückgreifen (Fischer & Beresford, 2015). „Es könnte also sein, dass Frauen durch die Kontaktbeschränkungen größere Einbußen in ihren sozialen Beziehungen erleben als Männer und es dadurch bei Frauen zu einem stärkeren Anstieg des Einsamkeitsrisikos kommt. Andererseits können die höheren Unterstützungspotenziale von Frauen einen „Puffer“ darstellen, der die Auswirkungen der Kontaktbeschränkungen auf das Einsamkeitsrisiko abfedert.“

Die bundesweiten Zahlen spiegeln sich auch in Bielefeld wieder, denn die Lebenserwartung von Frauen ist fast 5 Jahre höher. Die Träger der freien Wohlfahrtspflege bestätigen die oben genannten Aussagen, dass Frauen häufig aktiver als Männer im Bereich der Gestaltung ihres Alltagslebens und der sozialen Kontakte (insbesondere im Ruhestand) sind: Sie engagieren sich im Ehrenamt und nutzen sportliche und soziale Angebote (v. a. in Gruppen) – so auch die Angebote der Offenen Senior*innenarbeit. Durch die Reduzierung der sozialen Kontakte waren Seniorinnen deutlich stärker von den negativen Auswirkungen der Kontaktbeschränkungen betroffen als Senioren. 

Ausgangsbeschränkungen und minimale Aufenthaltsmöglichkeiten im öffentlichen Raum erschweren die schon prekäre Situation von obdachlosen Frauen. Hinzu kommt, dass bei Frauen das Phänomen der „verdeckten Wohnungslosigkeit“ häufig auftritt. Ihre Obdachlosigkeit ist oft nicht sichtbar, weil sie stattdessen in risikoreiche und gefährliche Alternativen flüchten. Um ein Dach über dem Kopf zu haben, begeben sie sich dann in Abhängigkeitsverhältnisse.

Nach Aussage des Sozialamts der Stadt Bielefeld hat sich die Anzahl an wohnungslosen Frauen pandemiebedingt in Bielefeld nicht erhöht. Die Angebote wurden, unter Einhaltung der vorgesehenen Schutzmaßnahmen, weiterhin angenommen. Auch wenn sich die Einschränkungen der Pandemie in den Unterkünften bemerkbar machten, konnte die Erreichbarkeit von Hilfen gewährleistet werden.

Um das Infektionsrisiko so gering wie möglich zu halten, wurde in der Bielefelder Frauenunterkunft die Belegungszahl von 31 auf 24 Plätze reduziert zuzüglich Quarantänezimmer. Für den Bedarfsfall wurden weitere 4 Plätze in einer anderen Unterkunft auf Abruf bereitgestellt. Zu keinem Zeitpunkt hat es hierbei an ausreichendem Platz gefehlt.

Neben Masken, Desinfektionsmittel und Corona-Schnelltests wurde allen Bewohnerinnen ein Impfangebot unterbreitet. Für Bewohnerinnen, die bisher keinen Gebrauch vom Impfangebot gemacht haben, besteht das Angebot weiter fort.

Das Angebot der Beratungsstelle für Frauen in besonderen Lebenslagen in der Falkstraße richtet sich an Frauen, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind. Besondere Lebensverhältnisse bestehen bei fehlender oder nicht ausreichender Wohnung, bei ungesicherter wirtschaftlicher Lebensgrundlage, bei gewaltgeprägten Lebensumständen, bei Entlassung aus einer Einrichtung (bspw. JVA) oder bei vergleichbaren nachteiligen Umständen. Die betroffenen Frauen können das Angebot einer kurzfristigen Beratung und Begleitung bzw. einer kontinuierlichen und planmäßigen Beratung, Anleitung und Unterstützung nutzen, wenn sie selbst nicht in der Lage sind, ihre Schwierigkeiten aus eigener Kraft zu überwinden. Die niedrigschwelligen Zugangswege – ein Kernkennzeichen - haben sich durch Corona deutlich erschwert. Offene Sprechzeiten sind weggefallen und Frauen mit einem hohen Hilfebedarf konnte nicht oder nur schwer erreicht werden.

Die Corona-Pandemie hat im vergangenen Jahr auch auf dem Arbeitsmarkt deutliche Spuren hinterlassen: Insgesamt verloren mehr als eine Million Beschäftigte ihren Job. Frauen sind besonders betroffen, denn die Corona-Krise hat zu einem deutlichen Rückgang der geringfügigen Beschäftigung geführt. Diese Arbeitsverhältnisse werden überwiegend von Frauen ausgeübt (ca. 60 Prozent bundesweit).

Auch in Bielefeld ist ein deutlicher Rückgang der geringfügigen Beschäftigung zu verzeichnen.

Im Dezember 2020 sind laut Bundesagentur für Arbeit in der Stadt Bielefeld 1.481 Frauen weniger in einer ausschließlichen geringfügigen Beschäftigung erwerbstätig als im Dezember 2019. Das ist eine Veränderung von Minus 10,4 Prozent zum Vorjahr.

Minijobs sind weniger krisenresistent als sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse. Das hat die Corona-Pandemie deutlicher denn je gezeigt. Neben dem erhöhten Entlassungsrisiko sind es vor allem die Sicherungssysteme wie Kurzarbeitergeld und Arbeitslosengeld, die bei Minijobs nicht greifen. Von den Regelungen des Kurzarbeitergeldes können Minijobberinnen nicht profitieren, da sie nicht in die Arbeitslosenversicherung einzahlen. Daher bricht für sie eine wichtige Einnahmequelle weg.

Ursprünglich sollten Minijobs Langzeitarbeitslosen sowie Frauen nach einer Phase der Familienarbeit helfen, zurück in ein reguläres sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis zu finden.

Die Studie „Frauen im Minijob“von Carsten Wippermann im Auftrag des Bundesfamilienministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat ergeben:

„Eine geringfügige Beschäftigung taugt in der Regel nicht als Brücke in einen regulären Job. Die Befreiung von Steuern und Sozialabgaben bis zu einem Einkommen von 450 Euro und die beitragsfreie Krankenversicherung über den Ehegatten böten sogar Anreize, auf Dauer in einem Minijob beschäftigt zu bleiben“.

Minijobs ebnen den direkten Weg in die Altersarmut, denn aktuell zeigt die Statistik, dass Frauen auch im Alter Mini-Renten beziehen.

Im Jahr 2019 lag die durchschnittliche Rente einer Frau bei einer Höhe von etwa 792 Euro im Monat (Statista).