Gleichstellungsplan der Stadt Bielefeld
Durch das Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern vom 9. November 1999 (Landesgleichstellungsgesetz NRW) ist die Frauenförderung gesetzlich verankert worden. Die Stadt Bielefeld ist dazu verpflichtet einen Gleichstellungsplan zu erstellen und fortzuschreiben.
Das Gesetz verfolgt zwei wesentliche Ziele: Die Beseitigung von Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts sowie eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Frauen arbeiten immer noch eher am unteren Ende der Hierarchie und Bezahlung, sind überrepräsentiert bei der Teilzeitarbeit und unterrepräsentiert in den Führungsfunktionen.
Hier finden Sie die vergangenen und aktuellen Gleichstellungspläne sowie die Abschlussberichte der Stadt Bielefeld.