Solaranlagen/PV-Anlagen

Was muss ich bei der Planung und Errichtung meiner Solar-bzw. PV-Anlage baurechtlich beachten?

 

Benötige ich eine Baugenehmigung?

Gem. § 62 (1) Nr. 3 BauO NRW 2018 (in der Fassung vom 01.01.2024) sind verfahrensfrei

  1. Solaranlagen in, an, und auf Dach- und Außenwandflächen ausgenommen bei Hochhäusern sowie die damit verbundene Änderung der Nutzung oder äußere Gestaltung des Gebäudes.
  2. Gebäudeunabhängige Solaranlagen mit einer Höhe bis zu 3 m und einer Grundfläche bis zu 100 m².

Zulässigkeit

Auch wenn Ihre geplante Maßnahme verfahrensfrei sein sollte, so können sich durch die planungsrechtlichen Vorgaben oder andere Nebenrechte, Einschränkungen oder gar die Unzulässigkeit ergeben. Bitte informieren Sie sich vor dem Erwerb und der Errichtung ihrer Anlage bei der Bauberatung der Stadt Bielefeld.

Grenzabstände

Bei der Bemessung der Abstandsflächen bleiben Solaranlagen an bestehenden Gebäuden außer Betracht, wenn sie mind. 2,50 m von der Nachbargrenze zurücktreten.

Solaranlagen sind in den Abstandsflächen eines Gebäudes sowie ohne eigene Abstandsfläche zulässig:

  1. als Gebäudeunabhängige Solaranlagen mit einer Höhe bis zu 3 m,
  2. sowie Solaranlagen an und auf Gebäuden bis zu 30 m³ Brutto-Rauminhalt ohne Aufenthaltsräume sowie Garagen einschließlich Abstellräumen, jeweils mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m, auch wenn sie über einen Zugang zu einem anderen Gebäude verfügen, dies gilt auch für Garagen, die keine selbständigen Gebäude sind

 

 

Statik/Entwässerung

Berücksichtigen Sie bei Ihrer Planung auch die Statik Ihres Gebäudes sowie die Entwässerung des anfallenden Regenwassers.

Fragen Sie im Zweifel einmal mehr die Kolleg*innen der Bauberatung der Stadt Bielefeld!

Hilfreiche Tipps oder eventuelle Fördermöglichkeiten bietet das Umweltamt der Stadt Bielefeld unter diesem Link: 10 Schritte zur eigenen Solaranlage