Stärkungspakt NRW: Finanzielle Unterstützung für Bielefelderinnen und Bielefelder

| Bielefeld (bi)

Stark gestiegene Energiekosten und Lebensmittelpreise stellen vor allem Menschen mit geringem Einkommen vor große Herausforderungen. Viele sind aktuell von Armut und existenziellen Notsituationen bedroht. Um Überschuldung, Energiesperren oder Wohnungsverluste abzuwenden, bekommt die Stadt Bielefeld im Rahmen des sogenannten Stärkungspakts 3,3 Millionen Euro vom Land NRW. Dabei handelt es sich um eine einmalige und auf das Jahr 2023 begrenzte Unterstützungsleistung.

„Die ab sofort bereitstehenden Mittel sollen auf unterschiedlichen Wegen eingesetzt werden“, sagt Ingo Nürnberger, Dezernent für Soziales und Integration. „Dabei gibt es hauptsächlich zwei Säulen: Die Einzelfallhilfen und die Strukturhilfen.“ Um die Auszahlung möglichst einfach zu gestalten, fanden vorbereitende Gespräche zur Abstimmung mit Akteuren der sozialen Infrastruktur statt. 

Zum einen wurde ein Fonds für Menschen, die Unterstützung bedürfen, eingerichtet. In dem Fonds stehen 1,2 Millionen Euro zur Verfügung, die von der Stiftung Solidarität verwaltet werden. Mit diesen Mitteln sollen unter anderem Lebensmittelgutscheine an Haushalte verteilt werden und der Kauf von bestimmten Haushaltsgeräten bezuschusst werden. „Wir haben ein Vorgehen erarbeitet, um Menschen schnell und unbürokratisch das Geld auszuzahlen. Von dem Geld sollen Bielefelderinnen und Bielefelder unmittelbar profitieren und Unterstützung erhalten“, so Franz Schaible, Vorsitzender der Stiftung Solidarität. 

Ebenfalls werden aus dem Fonds Hilfen bei Härtefällen aufgrund der gestiegenen Energie- und Lebensmittelkosten gezahlt. Die Höchstgrenze hierfür liegt bei 200 Euro. In Ausnahmefällen können mithilfe der Schuldenberatungsstellen auch bis zu 1.000 Euro ausgezahlt werden. „Es kommt jetzt darauf an, dass jene Menschen, die derzeit dringend Unterstützung brauchen, diese auch schnell und unkompliziert bekommen“, so Nürnberger. 

Als zweite, wichtige Säule sind die Mittel für sogenannte Strukturhilfen vorgesehen. Das Geld kommt sozialen Trägern, Vereinen und Institutionen zugute. So sollen beispielsweise Mittagstische in den Quartieren, Suppenküchen und Tafeln unterstützt und Angebote wie Energieberatungen oder Übersetzungsdienste gefördert werden. „Es ist wichtig, dass Begegnungszentren, Beratungseinrichtungen und weitere Akteure der sozialen Infrastruktur ihre wertvolle und notwendige Arbeit weiterhin leisten und bestenfalls sogar ausbauen können“, sagt Nürnberger. 

Ziel ist es, mit einem möglichst geringen Verwaltungsaufwand im Rahmen der Förderrichtlinien so viele Mittel wie möglich zu verteilen. „Es ist kritisch anzumerken, dass wir nach den Landesregelungen das Geld innerhalb weniger Monate bis Ende des Jahres ausgeben müssen. Dabei werden viele Bürgerinnen und Bürger ihre Energieabrechnungen mit hohen Nachzahlungen erst im Jahr 2024 erhalten“, merkt der Sozialdezernent an. „Aber wir werden das Beste draus machen.“

Weitere Informationen gibt es online unter www.bielefeld.de/staerkungspakt. Die Hilfen können nach Ostern über die Stiftung Solidarität und ihre Sozialpartnerinnen und Sozialpartner beantragt werden. Die Online-Formulare finden sich dann unter www.haertefall-fonds.de.