Förderung von Lärmschutzfenstern startet im 3. Quartal 2023

Mit dem dritten Lärmaktionsplan wurde im Juni 2022 u.a. beschlossen, den Einbau von Lärmschutzfenstern an kommunalen Straßen mit hohen Lärmpegeln über 65/55 dB(A) LDEN/LNight zu fördern. Die Förderung ist eine freiwillige Leistung und erfolgt abhängig von der Haushaltslage der Stadt Bielefeld solange und soweit Fördermittel verfügbar sind. Die Reihenfolge der Förderung erfolgt nach Höhe der Lärmpegel.

Um eine Förderung zu erhalten, müssen die Voraussetzungen der Förderrichtlinie der Stadt Bielefeld zum Lärmschutzfensterprogramm erfüllt sein. Im Jahr 2023 ist einmalig eine Verlängerung der Antragstellung bis Ende Oktober möglich. Interessierte können bis zum 31. Oktober 2023 online einen schriftlichen Antrag über das städtische Serviceportal unter dem Sucheintrag Lärmschutzfenster stellen. Eine Förderung wird nur auf schriftlichen Antrag gewährt.

Zur Antragstellung