Förderung von Lärmschutzfenstern
Neuer Förderzeitraum für Lärmschutzfenster startet – Antragstellung ab April 2026 wieder möglich
Anträge für eine Förderung von Lärmschutzfenstern können wieder ab April 2026 eingereicht werden. Mit dem dritten Lärmaktionsplan wurde im Juni 2022 u.a. beschlossen, den Einbau von Lärmschutzfenstern an kommunalen Straßen mit hohen Lärmpegeln über 65/55 dB(A) LDEN/LNight zu fördern.
Um eine Förderung zu erhalten, müssen die Voraussetzungen der Förderrichtlinie der Stadt Bielefeld zum Lärmschutzfensterprogramm erfüllt sein.
Schriftliche Förderanträge für den Einbau von Lärmschutzfenstern können im Zeitraum von Anfang April bis Ende August 2026 online im städtischen Serviceportal unter dem Sucheintrag Lärmschutzfenster gestellt werden. Eine Bewilligung der Anträge erfolgt nach Höhe der Lärmpegel vorbehaltlich der haushaltswirtschaftlichen Möglichkeiten der Stadt Bielefeld.