Förderung von Lärmschutzfenstern auch in 2024

 Antragstellung bis Ende August möglich

Mit dem dritten Lärmaktionsplan wurde im Juni 2022 u.a. beschlossen, den Einbau von Lärmschutzfenstern an kommunalen Straßen mit hohen Lärmpegeln über 65/55 dB(A) LDEN/LNight zu fördern. Die Förderung ist eine freiwillige Leistung und erfolgt abhängig von der Haushaltslage der Stadt Bielefeld solange und soweit Fördermittel verfügbar sind. Die Reihenfolge der Förderung erfolgt nach Höhe der Lärmpegel.

Um eine Förderung zu erhalten, müssen die Voraussetzzungen der Förderrichtlinie der Stadt Bielefeld  zum Lärmschutzfensterprogramm erfüllt sein. Dieses Jahr können Interessierte  noch bis zum 31. August 2024 online einen schriftlichen Antrag über das städtische Serviceportal unter dem Sucheintrag Lärmschutzfenster stellen.

 

Zur Antragstellung