Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu den 3 neuen Grundschulen in Bielefeld

Für viele Kinder steht im Sommer 2024 der Wechsel von der KiTa in die Grundschule an. Ein spannender neuer Lebensabschnitt beginnt. Vorab gibt es so einige Fragen zu klären.

Wann starten die Grundschulen?

Zum 1. August 2024 eröffnen im Bielefelder Westen die Grundschule Gellershagen, im Osten (Sieker) die Grundschule Sieker und im Süden (Sennestadt) die Grundschule Wintersheide.

An welchen Standorten werden die drei neuen Grundschulen starten? 

Die drei neuen Grundschulen werden in bestehenden Gebäuden (sogenannten Interimsstandorten) starten. Für die drei neuen Grundschulen werden in den nächsten Jahren neue Schulgebäude an anderen Standorten gebaut. Die Schulen ziehen in die neuen Gebäude, sobald diese bezugsfertig sind.  

 

Interimsstandort
ab Sommer 2024

 

späterer Schulstandort (Neubau)

Logo Grundschule Gellershagen

Gutenbergstraße 19
33607 Bielefeld
(im Gebäude der  Gutenbergschule)

Tel. (0521) 51 88 951
Mo-Do 8-11 Uhr
grundschule.gellershagen [ät] bielefeld.de (E-Mail)

 

Am Brodhagen 50
33613 Bielefeld
(in direkter Nachbarschaft zur
Sekundarschule Gellershagen)

Logo Grundschule Sieker

Otto-Brenner-Straße 45
33607 Bielefeld
(im Gebäude der ehemaligen Pestalozzischule)

Tel. (0521) 51 88 911
Mo, Di, Do 8-11.30 Uhr
sowie Mi & Fr 8-10.30 Uhr
grundschule.sieker [ät] bielefeld.de (E-Mail)

 

Oldentruper Straße 122
(gegenüber der Einmündung Meisenstraße),
33604 Bielefeld

Logo Grundschule Wintersheide

Elbeallee 130a
33689 Bielefeld
(im Gebäude der ehemaligen Comeniusschule)

Tel. (0521) 51 56 601
Mo-Do 7.15-13 Uhr
grundschule.wintersheide [ät] bielefeld.de (E-Mail)

 

Wintersheide 30
33689 Bielefeld
Standort Schulzentrum Wintersheide,
südlich der Theodor-Heus-Realschule

Wo finde ich die nächstgelegene Grundschule?

Hier können Sie die (Grund-)Schule finden, die in der Nähe Ihres Wohnortes liegt

Kann ich mein Kind auch anmelden, wenn die nächste Grundschule eine andere ist?

Auf Grund der freien Schulwahl können Sie Ihr Kind an einer der drei neuen Grundschulen oder an einer anderen Grundschule Ihrer Wahl anmelden. Bitte bringen Sie zur Anmeldung den blauen Anmeldeschein, den Sie von Ihrer eigentlich zuständigen Grundschule erhalten haben, mit. Auf diesem Anmeldeschein finden Sie ein leeres Feld, in das Sie Ihre Wunschschule, z.B. die neue Grundschule Gellershagen, eintragen können. Den Anmeldeschein können Sie dann zur Anmeldung an Ihrer Wunschschule nutzen.

Wann kann ich mein Kind/meine Kinder anmelden?

Sie können Ihr Kind/Ihre Kinder jetzt an den neuen Grundschulen zum Schuljahr 2024/25 (Schulbeginn Sommer 2024) anmelden. Bitte vereinbaren Sie vorher einen Termin im jeweiligen Schulsekretariat.

Benötige ich einen Termin zur Anmeldung?

Ja! Bitte vereinbaren Sie mit dem Schulsekretariat einen Termin zur Anmeldung.

Was muss ich zur Anmeldung mitbringen?

Bitte bringen Sie folgendes zur Anmeldung mit:

  • den blauen Anmeldeschein und die Unterlagen, die Sie per Briefpost erhalten haben,
  • die Geburtsurkunde Ihres Kindes, welches an der Schule angemeldet werden soll
  • den Impfpass Ihres Kindes, welches an der Schule angemeldet werden soll
  • mögliche Beobachtungsbogen des Kindergartens (SEIS, SISMIK o.ä.)
  • sowie evtl. Ihr Kind, welches an der Schule angemeldet werden soll

Wer entscheidet darüber, ob mein Kind einen Schulplatz an der gewünschten Grundschule erhält?

Die Schulleiterin oder der Schulleiter der jeweiligen Schule entscheidet – auf der Grundlage der Aufnahmekapazitäten – über die Aufnahme der Schülerin oder des Schülers in die Schule. Kinder, die im Einzugsbereich der Grundschule wohnen, haben Vorrang vor den Kindern, die nicht im Einzugsbereich wohnen.

(Sollten die Aufnahmekapazitäten der Schule überschritten werden, weil mehr Kinder angemeldet wurden, entsteht ein sogenannter Anmeldeüberhang. Die maßgeblichen Vorschriften für die Auswahlkriterien bei Anmeldeüberhang finden sich in der Ausbildungsordnung Grundschule (AO-GS NRW, https://bass.schul-welt.de/6181.htm). Im Falle eines Anmeldeüberhanges von wohnortnächsten Kindern wird nach der Berücksichtigung von Härtefällen ein Aufnahmeverfahren gemäß § 1 Abs. 3 AO-GS durchgeführt. Die Kriterien, die von der Schule für das jeweilige Anmeldeverfahren zugrunde gelegt werden, müssen ausdrücklich benannt werden.)

Haben Kinder bei der Schulplatzvergabe Vorrang, die im Einzugsbereich der Grundschule wohnen?

Ja, im Rahmen der Aufnahmekapazitäten der Schule.

Wo finde ich die Grundschuleinzugsbereiche?

Hier können Sie sehen, in welchem Grundschuleinzugsbereich Sie wohnen und welche Grundschule wo liegt.

Kann ich mein Kind an zwei Grundschulen gleichzeitig anmelden?

Nein, das ist nicht möglich, da Sie nur einen Anmeldeschein erhalten.

Ist sichergestellt, dass jedes schulpflichtige Kind einen Platz an einer Grundschule erhält?

Ja, denn es gilt die Schulpflicht.

Gibt es an der neuen Grundschule Informationstage/-abende für Eltern/Kinder?

Da die neue Grundschule im Aufbau ist (Schulstart Sommer 2024) und es derzeit noch keine Schulleitung bzw. keine Lehrkräfte gibt, können aktuell keine Informationsveranstaltungen / Tage der offenen Tür für Eltern / Kinder angeboten werden. Im Zuge der Vorbereitungen für das erste Schuljahr wird es dann im neuen Jahr (2024) Informationsangebote für Eltern (Informationsveranstaltungen, Beratungsangebote, etc.) geben.

Wer leitet die neue Schule? Wer sind die Lehrkräfte?

Da die neue Grundschule im Aufbau ist, gibt es zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Schulleitung und Lehrkräfte. (Das Anmeldeverfahren wird derzeit von stellvertretenden Schulleitungen und sozialpädagogischen Fachkräften anderer Bielefelder Grundschulen organisiert und durchgeführt.) Die zukünftige Versorgung der neuen Grundschule mit Lehrkräften und weiterem pädagogischen Personal ist sichergestellt. (Das Verfahren zur Besetzung der neuen Schulleitungsstelle ist bereits gestartet.)

Wer begleitet den Aufbau und die Entwicklung der neuen Schulen?

Die neue Schulleitung und die neuen Lehrkräfte der Grundschule werden die weitere pädagogische und organisatorische Entwicklung und den Aufbau der Grundschule zeitgerecht begleiten und umsetzen.

Sind die Gebäude an den Interimsstandorten für eine Grundschule geeignet?

Ja, die Gebäude wurden vorab vom Schulträger geprüft.

Werden die Räume renoviert? 

Die Räume (u.a. Klassenräume, Mehrzweckräume, Räumlichkeiten für die OGS, Verwaltungsräume) werden im Vorfeld bedarfsgerecht angepasst bzw. renoviert.

Wird die neue Grundschule zeitgerecht ausgestattet sein?

Zum Schulstart (Sommer 2024) wird die neue Grundschule / werden die benötigten Räumlichkeiten (Klassenräume/OGS-Räume/Fachräume…) zeitgerecht ausgestattet sein.

Wird die neue Grundschule kindgerecht ausgestattet sein?

Die Ausstattung orientiert sich selbstverständlich an den Standards der Stadt Bielefeld, sodass eine bestmögliche Entwicklung der Kinder gesichert ist. Die Ausstattung erfolgt gemäß der Ganzheitlichen Schulentwicklungsplanung und der Digitalstrategie für die allgemeinbildenden Schulen in städt. Trägerschaft. Auch die Raumbedarfe an z.B. Klassenzimmern, OGS-Räumen, etc. sind stadtweit im Bielefelder Raumprogramm festgelegt und gelten ebenso für die neuen Grundschulen.

Die Ausstattung der neuen Grundschulen mit Schulmobiliar wurde in Zusammenarbeit mit Schulleitungen anderer Bielefelder Grundschulen sowie der Schulaufsicht erarbeitet. Im Fokus steht hierbei grundschulgerechtes Mobiliar, das durch die Stadt Bielefeld neu angeschafft wird und flexibel und dynamisch für unterschiedliche pädagogische Settings genutzt werden kann. 

Wie werden die Fachräume (z.B. der Musikraum) ausgestattet sein?

Die Ausstattung der Fachräume, z.B. des Musikraums, erfolgt in Absprache mit der zukünftigen Schulleitung der Grundschule und orientiert sich an aktuellen Standards zur Ausstattung von Fachräumen in der Primarstufe.

Werden bei der Ausstattung auch die Bedürfnisse von Kindern mit Förderbedarf berücksichtigt?

Die Ausstattung der Räume und Möbel für Kinder mit besonderem Förderbedarf erfolgt immer unter Berücksichtigung der Erfordernisse des jeweiligen Kindes. Hier wird über das Amt für Schule in Abstimmung mit den Lehrkräften spezifisches Mobiliar zur Verfügung gestellt. Ebenso können, falls notwendig, bauliche Maßnahmen (bspw. zur Schallreduzierung etc.) durchgeführt werden.

Gibt es einen Schul-/Pausenhof an den Interimsstandorten?

Ja, an allen Interimsstandorten sind ein Schul-/Pausenhof vorhanden.

Wer übernimmt die Betreuung?

Zum Schulbeginn (Sommer 2024) werden folgende etablierte und erfahrene OGS-Träger die Betreuung der Kinder an den drei Grundschulen übernehmen:

  • Grundschule Gellershagen: AWO Kreisverband Bielefeld e.V.
  • Grundschule Sieker: TSVE 1890 Bielefeld e.V.
  • Grundschule Wintersheide: DRK Soziale Dienste Bielefeld gGmbH

Betreuungszeiten

Die Betreuungszeiten werden in der Regel an allen Unterrichtstagen von spätestens 8 Uhr bis mindestens 15 Uhr, bei Bedarf auch länger sein. Eine genaue Festlegung der Betreuungszeiten erfolgt durch den OGS-Träger in Abstimmung mit den Verantwortlichen für die jeweilige Schule und entsprechend der Elternbedarfe (z.B. Betreuungszeit ab 7 Uhr bis 16 Uhr).

Anzahl der Plätze; pädagogisches Konzept; Kooperationen

Zum jetzigen Zeitpunkt können wir noch keine detaillierten Informationen zu möglichen erweiterten Betreuungszeiten, zu der Anzahl der Plätze sowie zu pädagogischen Konzepten und/oder möglichen Kooperationen/Projekten etc. geben.

Wie groß werden die Gruppen sein?

Die OGS-Träger werden in Abstimmung mit den Verantwortlichen in der Schule die OGS-Gruppen (klassenbezogen/jahrgangsübergreifend) sowie die Gruppengröße organisieren.

Wie wird die Ausstattung der Räumlichkeiten aussehen?

Die Ausstattung orientiert sich selbstverständlich an den Standards der Stadt Bielefeld, sodass eine bestmögliche Entwicklung der Kinder gesichert ist. Die Ausstattung erfolgt gemäß der Ganzheitlichen Schulentwicklungsplanung für die allgemeinbildenden Schulen in städt. Trägerschaft. Auch die Raumbedarfe der OGS-Räume sind stadtweit im Bielefelder Raumprogramm festgelegt und gelten ebenso für die neuen Grundschulen.

Wer setzt die pädagogische Entwicklung der neuen Schule um? 

Die neue Schulleitung und die neuen Lehrkräfte der Grundschule werden die pädagogische und organisatorische Entwicklung und den Aufbau der Grundschule zeitgerecht begleiten und umsetzen.

Wie sieht das pädagogische Konzept aus? Wer hat es entwickelt?

Das pädagogische Konzept der neuen Grundschulen wurde von einer Arbeitsgruppe unter Federführung einer externen pädagogischen Beraterin, die jahrzehntelange Erfahrung als Schulleitung hat, erarbeitet. Daran beteiligt waren ebenfalls die Schulleitungen bzw. Lehrkräfte benachbarter Grundschulen, Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung (u.a. als Schulträger), sowie die fachliche Expertise der Universität Bielefeld, Fakultät für Erziehungswissenschaft.

In den Grundzügen orientiert sich das pädagogische Konzept an aktuellen wissenschaftlichen Leitgedanken von Bildung in der Primarstufe und nimmt unter dieser Prämisse Bezug auf inklusive und nachhaltige Konzepte, auf Qualitätsentwicklung, Heterogenität und Potentiale der Lernenden, die Vermittlung demokratischer Werte, die Kooperationen der Schule innerhalb des Quartiers und die Bildungspartnerschaft zwischen Eltern und Schule. Das Konzept dient dem neuen Kollegium und der neuen Schulleitung als Grundlage für den weiteren Prozess der Schulentwicklung.

Die Entwicklung von Angeboten und Projekten werden die neue Schulleitung und die neuen Lehrkräfte der drei neuen Grundschulen zeitgerecht initiieren und umsetzen.

Wird es Schulschwimmen (in der OGS) geben?

Schulschwimmen wird von allen Bielefelder Grundschulen nach Lehrplan angeboten. Auch an den neuen Grundschulen wird dies der Fall sein.

Ob die OGS an den neuen Grundschulen Schwimmstunden im Rahmen der Betreuung anbietet, kann gegenwärtig noch nicht gesagt werden. Dieses ist abhängig von dem jeweiligen OGS-Träger und insbesondere davon, ob dieser entsprechend ausgebildetes Personal vorhalten kann.