Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Kindes“

Die Bundesstiftung Mutter und Kind unterstützt schwangere Frauen, die in eine finanzielle Notlage geraten sind. Das ist der Fall, wenn das Einkommen nicht ausreicht, um die Kosten für Schwangerschaft, Geburt sowie die erste Zeit mit dem Kind zu decken – und wenn staatliche Hilfen nicht rechtzeitig oder nicht in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen.
 

Die wichtigsten Voraussetzungen für einen Antrag:

  • Die Antragstellerin lebt in Deutschland oder hält sich gewöhnlich hier auf.
  • Es besteht eine finanzielle Notlage.
  • Der Antrag wird während der Schwangerschaft gestellt –bei einer anerkannten Schwangerenberatungsstelle am Wohnort der Schwangeren.
  • Eine Unterstützung über andere staatliche Hilfsangebote ist entweder nicht möglich, nicht ausreichend oder würde nicht rechtzeitig erfolgen.
     

Da für die Feststellung einer finanziellen Notlage Einkommensgrenzen gelten, wird während der Antragstellung das Einkommen geprüft.

Wichtig: Der Antrag muss in der Regel persönlich in einer Beratungsstelle eingereicht werden. Nur in besonderen Ausnahmefällen kann davon abgewichen werden. Es empfiehlt sich, vorab die Beratungsstelle zu kontaktieren, um aktuelle Hinweise zu erhalten, zu erfahren, welche Unterlagen benötigt werden und einen persönlichen Termin zu vereinbaren. Pro Schwangerschaft kann nur ein Antrag gestellt werden. Der Antrag ist von der Schwangeren selbst zu stellen. Nach der Geburt ist eine Antragstellung nicht mehr möglich!