Wählerverzeichnis, Zuzug, Umzug, Fortzug

Damit Sie am Wahlsonntag Ihre Stimme abgeben können, müssen Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sein. 

Automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen werden alle Wahlberechtigten - einschließlich der wahlberechtigten Unionbürger*innen, die am Stichtag 03.08.2025 (42. Tag vor der Wahl) mit Hauptwohnsitz  in Bielefeld gemeldet sind. Dieser Personenkreis erhält automatisch eine Wahlbenachrichtigung.

Auf Antrag können Personen in das Wählerverzeichnis aufgenommen werden, die im Wahlgebiet keine Wohnung haben, sich aber in Bielefeld gewöhnlich aufhalten (Personen ohne festen Wohnsitz / Obdachlose). Dieser Antrag muss bis spätestens 29.08.2025 (16. Tag vor der Wahl) bei der Gemeindebehörde vorliegen.

Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber der Auffassung sein, wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich zur Klärung gerne an das Wahlteam.

Wer ab dem 04.08.2025 zuzieht, umzieht oder aus Bielefeld wegzieht, für den gelten spezielle Regelungen