Denkmalschutz

Denkmäler tragen zur Verschönerung des Stadt- und Landschaftsbildes bei und steigern die Attraktivität der Region
Vielerorts zählen Baudenkmäler zu den touristischen Attraktionen einer Stadt. Denkmäler sind authentische, unwiederbringliche Zeugnisse vergangener Baukulturen, die in besonderer Weise die Entwicklung von Land und Leuten dokumentieren.
Sie sind in hohem Maße identifikationsbildend, auch im Sinne von Heimatbewusstsein und Heimatverbundenheit. Die Eigentümer*innen und sonstige Nutzungsberechtigte eines Denkmals sind im Rahmen der Sozialpflichtigkeit des Eigentums verpflichtet, das Denkmal instand zu halten und instand zu setzen, sachgemäß zu behandeln und vor Gefahren zu schützen. Bei der Nutzung von Bau- und Bodendenkmälern ist die Erhaltung der Substanz auf Dauer zu gewährleisten (siehe Denkmalschutzgesetz NRW).
Die Denkmalbehörde entscheidet, welche Gebäude in die Denkmalliste eingetragen werden. Die Denkmalpflegeämter der Landschaftsverbände sind wegen ihres speziellen Sachverstandes und zur Sicherstellung einer einheitlichen Bewertung denkmalpflegerischer Fragestellungen in das Verfahren eingebunden.