Unfallkommission

Die Bielefelder Unfallkommission


Die Unfallkommission kümmert sich um die Bekämpfung von Verkehrsunfällen und die Beseitigung von Unfallhäufungsstellen im Bielefelder Verkehrsraum. Sie untersucht regelmäßig Verkehrsunfälle und setzt Maßnahmen um, die zukünftige Straßenverkehrsunfälle verhindern sollen und die Verkehrssicherheit erhöhen.

In Bielefeld besteht die Unfallkommission aus Vertreter*innen des Teams Verkehrssicherheit und -regelungen vom Amt für Verkehr, der Direktion Verkehr des Polizeipräsidiums Bielefeld, des Landesbetriebs Straßen.NRW, der Verkehrslenkung und der Bezirksregierung Detmold.
 

Die Identifizierung von Unfallhäufungsstellen erfolgt durch die ständige Beobachtung des Unfallgeschehens bei der Polizei. Es gibt klare Kriterien, ab wann an einer Kreuzung bzw. Strecke eine Unfallhäufung vorliegt. Die Grenzwerte sowie weitere Grundlagen der Unfallkommissionsarbeit sind im Runderlass „Aufgaben der Unfallkommissionen im Land Nordrhein-Westfahlen“ festgelegt.

Eine Unfallhäufung kann aufgrund gleichartiger Unfalltypen, durch besonders schwere Unfallfolgen oder durch häufige Unfallbeteiligung von Fußgänger*innen und Radfahrer*innen vorliegen. Diese Schwerpunkte werden durch drei Betrachtungsweisen abgedeckt.

Eine Unfallhäufung nach der Ein-Jahres-Betrachtung liegt vor, wenn an einer Kreuzung mindestens drei Unfälle gleichen Grundtyps innerhalb eines Kalenderjahres gemeldet wurden, bei denen mindestens schwerwiegender Sachschaden entstanden ist.

Die Unfallkommission befasst sich auch mit Örtlichkeiten, an denen innerhalb von drei Kalenderjahren mindestens drei Unfälle mit einer tödlich verunglückten Person oder schwerverletzten Beteiligten vorgefallen sind.

Fußgänger*innen und Radfahrer*innen gelten als besonders gefährdete Verkehrsteilnehmer*innen. Daher liegt auch eine Unfallhäufung vor, wenn innerhalb von drei Kalenderjahren fünf Unfälle verzeichnet wurden, bei denen es mindestens einen Leichtverletzten gab und ein*e Fußgänger*in oder Radfahrer*in beteiligt war.

Die Straßenverkehrsbehörde als Vorsitzende beruft die anlassbezogene Unfallkommission ein, sobald die Polizei eine Unfallhäufungsstelle gemeldet hat.
Zunächst analysieren die Vertreter*innen der Straßenverkehrs-, Straßenbau- und Polizeibehörden die Unfallberichte und führen Ortsbesichtigungen durch. Ziel ist es, unfallbegünstigenden Faktoren zu ermitteln und mögliche Maßnahmen zu finden. 

Maßnahmen zur Beseitigung einer Unfallhäufungsstelle können beispielsweise verkehrsregelnde, verkehrslenkende oder straßenbauliche Maßnahmen sowie Verkehrsüberwachung und Verkehrssicherheitsberatung sein.

In einer gemeinsamen Sitzung werden die Erkenntnisse der Mitglieder*innen diskutiert und einvernehmlich entschieden, welche Maßnahmen tatsächlich umgesetzt werden sollen. Die Unfallkommission trifft dazu einen formellen Beschluss. Unfallkommissionsbeschlüsse sind grundsätzlich bindend und müssen schnellstmöglich umgesetzt werden.

Die Beschlussumsetzung wird durch regelmäßiges Controlling in Form einer Jahresunfallkommission nachgehalten. Einmal im Jahr treffen sich die ständigen Mitglieder*innen, erläutern den aktuellen Umsetzungstand beschlossener Maßnahmen und werten die neuen Unfallzahlen aus. Manchmal ist es auch erforderlich, weitere Maßnahmen oder Änderungen zu beschließen.

Sobald ein Beschluss umgesetzt wurde, wird die Unfallhäufungsstelle im laufenden Controlling zunächst weiter beobachtet. Anschließend wird die Wirksamkeit der Maßnahme in einer Vorher-/Nachher-Untersuchung evaluiert. Erst wenn keine Unfallauffälligkeit mehr festzustellen ist, beschließt die Unfallkommission, dass die Unfallhäufungsstelle beseitigt ist.

Die Unfallkommission thematisiert in ihren Sitzungen zusätzlich alle tödlichen Unfälle auf Bielefelder Straßen und untersucht das jeweilige Unfallgeschehen. 

Alle drei Jahre erfolgt eine Sonderuntersuchung außerörtlicher Bereiche mit Auffälligkeiten im Zusammenhang mit Bäumen, Motorrädern oder Kurven.

Diese Bereiche zählen jedoch formal nicht als Unfallhäufungsstellen.