Regenrückhaltung

Die Sanierungsvarianten

Sanierung der Lutter ja – aber wie? Das ist eine der großen Fragen, die Rat, Verwaltung und Bürger*innen der Stadt Bielefeld seit Jahren beschäftigt. Dass der Lutterkanal irgendwann saniert werden musste, stand außer Frage. Konkrete Maßnahmen dazu wurden von Seiten der Verwaltung im Jahr 2009 in Auftrag gegeben. Seither wurden verschiedene Sanierungsmaßnahmen für die verrohrte Lutter entwickelt und optimiert. Dieser Prozess vollzog sich in mehreren aufeinander aufbauenden Planungsschritten, die zu einer Vielzahl an Varianten führte, über die der Rat der Stadt Bielefeld abstimmen musste.

Knapp drei Jahre später, genauer gesagt am 29. März 2012, beschloss der Rat der Stadt Bielefeld, auf Vorschlag der Verwaltung, sich für die damals genannte „Sanierungsvariante 2” als Grundlage für die weitere Planung festzulegen. Insbesondere um die Platanenallee im Grünzug Ravensberger Straße zu schützen, wurde entschieden, dass der zweite Bauabschnitt (Teutoburger Straße bis Stauteich I) nicht offen, sondern mittels eines sogenannten Inlinerverfahrens zu sanieren sei. 
Dieses Verfahren bietet den Vorteil, dass die Plantanenallee erhalten bleibt, führt aber auch zu einer Verringerung des Querschnitts des ursprünglichen Kanals. Dadurch verringert sich das Durchflussvolumen und macht, um Überflutungen und damit verbundene Schäden zu verhindern, eine Regenrückhaltung zwingend erforderlich.

Mit dem Beschluss vom März 2012 konnten die Planungsarbeiten für die Sanierung konkretisiert und verfeinert werden. Der Rat hatte allerdings zu diesem Zeitpunkt noch keine Entscheidung über den Standort einer Regenrückhaltung getroffen. Vielmehr wurde die Verwaltung aufgefordert, für das erforderliche Regenrückhaltebecken die Vor- und Nachteile der angedachten Standorte offenzulegen (inkl. der Belastungen für die Anwohner*innen) und darzustellen, welche weiteren Standorte aus welchen Gründen nicht näher betrachtet wurden. 

Die Überlegungen zum Standort für eine Regenrückhaltung beschränkten sich zunächst auf die technischen und wirtschaftlichen Belange. Dazu gehört unter anderem die Lage des Bauwerks zur Lutter, die hydraulische Wirksamkeit, Baustellenversorgung, Verfügbarkeit der Grundstücke und Kosten erforderlicher Leitungsumlegungen durch Dritte. 
Angesichts der wenigen verfügbaren Freiflächen im Suchraum kristallisierten sich zunächst die beiden Standorte Kunsthallenpark und Park der Menschenrechte für ein unterirdisches Regenrückhaltebecken heraus. Da beide Standorte auf Grund unterschiedlicher Randbedingungen nicht unproblematisch sind, wurde schnell deutlich, dass eine Standortentscheidung nicht ohne Beteiligung der Bürger*innen und betroffenen Institutionen fallen kann.

Im nachfolgenden Bürgerdialog (mit Vertreter*innen der Kunsthalle und des Förderkreises der Kunsthalle Bielefeld e.V., des Ratsgymnasiums, des Gymnasiums Am Waldhof, Pro Grün e.V., Pro Lutter e.V., Ev.-Luth. Neustädter Marien-Kirchengemeinde Bielefeld, Kindermann-Stiftung) wurden weitere mögliche Standorte für Regenrückhaltungen, weitere Verfahren der Rückhaltung, Argumente für und gegen einzelne Standorte diskutiert. Über die Festlegung objektiver Prüfkriterien für die Variantenstandorte wurde ebenfalls Einigung erzielt. Schließlich wurden insgesamt 17 Lösungsvarianten unter Einbeziehung externen und internen Sachverstands von der Verwaltung betrachtet und bewertet. Bei der Auswertung der Ergebnisse zeigte sich, dass, mit Ausnahme der Beckenstandorte im Kunsthallenpark und im Park der Menschenrechte, keine Einzelmaßnahme für sich genommen in der Lage wäre, die hydraulischen und betrieblichen Anforderungen an eine Regenrückhaltung zu erfüllen. Da sich bei anderen Varianten zum Teil klare Ausschlussaspekte (wie z.B. Brandschutz, Nicht-Verfügbarkeit von Grundstücken, fehlende Genehmigungsfähigkeit) ergaben, wurde die Anzahl auf sechs Varianten, darunter zwei zentrale und vier integrale, reduziert. 

Vor dem Hintergrund der schwierigen Entscheidungsfindung wurden diese sechs Varianten noch einmal genau untersucht und bewertet. Dabei kristallisierte sich heraus, dass die Variante C, also der erweiterte Bypass mit Rückhaltung im Park der Menschenrechte, ergänzt um ein Regenrückhaltebecken an der Teutoburger Straße die wohl beste Lösung sein könnte. Im Vergleich mit den anderen Maßnahmen weist diese Variante die geringsten Einschränkungen auf und ermöglicht eine deutlich verbesserte Wiederherstellung des Parks der Menschenrechte.
In der anschließenden Diskussion wurde von einzelnen Politiker*innen, aber auch in der Bürgerschaft hinterfragt, ob die Festlegung auf eine Inlinersanierung für den zweiten Bauabschnitt überhaupt richtig sei. Dabei wurde auf die Variante 4 verwiesen, die noch im März 2012 vom Rat der Stadt abgelehnt wurde. Diese Variante besagt, dass die Sanierung der Lutter in offener Bauweise vollzogen werden sollte. Dazu müsste zwar fast die gesamte Platanenallee im Grünzug Ravensberger Straße entfallen, der neue Kanal könnte dann aber so dimensioniert werden, dass ein baulicher Eingriff im Park der Menschrechte zumindest eingeschränkt würde. 

Nach langer Diskussion und vielen Abwägungen entschloss sich der Rat der Stadt Bielefeld in seiner Sitzung am 20. März 2014 dann doch für die Variante C und folgte somit der Empfehlung der Verwaltung.