Informationen zur Kommunalwahl - alles zur Briefdirektwahl

| Bielefeld (bi)

Der Versand der Wahlbenachrichtigungen für die Kommunalwahl und die Integrationsratswahl am Sonntag, 14. September, erfolgt ab Montag, 11. August. Insgesamt können rund 251.000 Bielefelderinnen und Bielefelder bei der Kommunalwahl ihre Stimme abgeben, für die Wahl des Integrationsrats kommen etwa 104.000 Wahlberechtigte hinzu. Sollte es zu einer Stichwahl um das Bürgermeisteramt kommen, findet diese am Sonntag, 28. September statt. Für diesen Termin behalten die Wahlbenachrichtigungen ihre Gültigkeit.

Wer bis Montag, 18. August, keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber der Auffassung ist, wahlberechtigt zu sein, kann sich zur Klärung gerne an das Wahlteam unter Tel. 51-5960 oder per E-Mail an wahlteam [ät] bielefeld.de (wahlteam[at]bielefeld[dot]de) wenden. 

Briefwahlunterlagen für die Hauptwahl können bis einschließlich Freitag, 12. September, 15 Uhr, beantragt werden. Das Ende der Antragsfrist für eine eventuelle Stichwahl ist Freitag, 26. September, 15 Uhr.

Briefwahl beantragen

Für die schriftliche Beantragung kann der Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung genutzt werden. Dieser ist ausgefüllt und unterschrieben per Post in einem ausreichend frankierten Briefumschlag an die Stadt Bielefeld, Wahlteam, 33576 Bielefeld zu senden. Die Schriftform gilt auch als gewahrt durch Telefax an 0521 51-5810 oder per E-Mail an briefwahl [ät] bielefeld.de (briefwahl[at]bielefeld[dot]de). Außerdem ist eine Beantragung durch das Scannen des auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten QR-Codes möglich.

Eine elektronische Beantragung kann ab Montag, 11. August, im Serviceportal unter service.bielefeld.de über das Onlineformular erfolgen. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich. Wichtig ist die Angabe, ob die Briefwahlunterlagen nur für die Hauptwahl am 14. September oder auch für eine mögliche Stichwahl am 28. September beantragt werden sollen. Das Online-Formular ist freigeschaltet bis Dienstag, 9. September, 12 Uhr.

Die Briefwahlunterlagen werden voraussichtlich ab Montag, 11. August, an die im Antrag angegebene Adresse verschickt. Dieses kann anstatt der Meldeadresse auch eine Urlaubs- oder Auslandsanschrift sein. Die Postlaufzeiten müssen dabei berücksichtigt werden, gerade auch beim Auslandsversand, und die Rücksendezeit ins Wahlteam.

Die Stadt Bielefeld übernimmt keine Gewähr, dass der Wahlbrief rechtzeitig wieder im Wahlteam eingeht. Dies gilt vor allem für zurückgesendete Briefwahlunterlagen aus dem Ausland. Die Wahlberechtigten müssen für den rechtzeitigen Rücklauf von Wahlbriefen Sorge tragen. Es ist ratsam, nach Erhalt der Briefwahlunterlagen die Stimmabgabe direkt vorzunehmen und den Wahlbrief mit dem unterschriebenen Wahlschein und den Stimmzetteln im Stimmzettelumschlag unmittelbar an das Wahlteam zurückzuschicken. Der Versand des Wahlbriefes ist innerhalb Deutschlands für die wählende Person kostenlos, aus dem Ausland fallen entsprechende Portogebühren an, die von der Wählerin bzw. vom Wähler zu tragen sind.

Anlaufstellen für Briefdirektwahl

Darüber hinaus kann ab Montag, 18. August, in den verschiedenen Dienststellen während der Öffnungszeiten per Briefdirektwahl die Stimme abgegeben werden: in der Stadtbibliothek am Neumarkt sowie in den Bezirksämtern Brackwede (Pavillon, Germanenstraße 22), Heepen (Salzufler Straße 13), Jöllenbeck (Amtsstraße 13), Senne (Windelsbleicher Straße 242) und Sennestadt (Sennestadthaus, Lindemann-Platz 3). Eine Tabelle mit den Öffnungszeiten ist ebenfalls im Serviceportal unter service.bielefeld.de hinterlegt.

Bei der Kommunalwahl gibt es 33 verschiedene Wahlbezirke. Die Antragstellung kann nur im jeweiligen Stadtbezirk erfolgen, in dem die wählende Person ihren Hauptwohnsitz hat. Wer beispielsweise in Heepen wohnt, kann ausschließlich beim Briefdirektwahlschalter in Heepen wählen, da nur dort die Stimmzettel für die Wahl der Bezirksvertretung vorrätig sind. Lediglich beim Briefdirektwahlschalter Mitte in der Stadtbibliothek sind alle Stimmzettel aus dem Stadtgebiet verfügbar, sodass dort Wahlberechtigte aus allen Bielefelder Stadtbezirken ihren Briefwahlantrag stellen können. Für die persönliche Beantragung der Briefwahlunterlagen in einer der o. g. Dienststellen wird ein amtliches Identitätsdokument (Personalausweis oder Reisepass) benötigt. 

Briefwahl für andere Person beantragen

Wer den Briefwahlantrag für eine andere Person stellen möchte, muss eine — ausdrücklich hierfür ausgestellte — schriftliche Vollmacht nachweisen. Der Vordruck für einen Antrag mit Vollmacht befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Bei Eheleuten muss jeder entweder für sich selbst einen Wahlscheinantrag stellen oder die Beantragung muss mit einer entsprechenden Vollmacht erfolgen. Maximal vier Wahlberechtigte dürfen pro Bevollmächtigung vertreten werden. 

Im Falle einer Stichwahl werden die Briefwahlunterlagen voraussichtlich ab Montag, 22. September, verschickt. Ab diesem Tag öffnen die Briefdirektwahlschalter auch wieder zu den entsprechenden Zeiten. 

Weitere Informationen gibt es im Internet auf www.bielefeld.de/wahlen