Verkehrsbehinderungen während des Weihnachtsmarktes

| Bielefeld (bi)

Während der Öffnungszeiten des Weihnachtsmarkes in Bielefeld sind ab Donnerstag, 20. November, bis einschließlich Dienstag, 30. Dezember, folgende Straßen voll gesperrt:

Ritterstraße: Die Ritterstraße ist ab dem Abzweig Mauerstraße donnerstags bis sonntags von 16 bis 22 Uhr, außerdem am Sonntag, 14. Dezember, von 12 bis 22 Uhr und am Dienstag, 23. Dezember, von 16 bis 22 Uhr gesperrt. Die Zufahrt zum Parkhaus bei Hausnummer 27 bleibt über Ritterstraße möglich.

Renteistraße (Verlängerung der Ritterstraße): Die Renteistraße ist ab Hausnummer 6 gesperrt. Die Einfahrt zum Parkhaus bleibt über Altstädter Kirchplatz und Renteistraße möglich.

Altstädter Kirchplatz: Der Altstädter Kirchplatz ist ab Hausnummer 5 von donnerstags bis sonntags von 16 bis 22 Uhr, außerdem am Sonntag, 14. Dezember, von 12 bis 22 Uhr und am Dienstag, 23. Dezember, von 16 bis 22 Uhr gesperrt. Die Einfahrt zum Parkhaus Renteistraße bleibt möglich.

Fußgängerzone: Die Fußgängerzone ist donnerstags bis sonntags von 16 bis 22 Uhr sowie am Sonntag, 14. Dezember, von 12 bis 22 Uhr und Dienstag, 23. Dezember, von 16 bis 22 Uhr nicht befahrbar. Im Bereich der Rathausstraße und der Obernstraße gilt dies von 12 bis 22 Uhr.

Die Bahnhofstraße ist ab Hausnummer 45 Richtung Jahnplatz gesperrt.

Die Karl-Eilers-Straße ist ab Hausnummer 9 Richtung Bahnhofstraße gesperrt. 

Die Stresemannstraße ist ab Hausnummer 19 Richtung Bahnhofstraße gesperrt.

Die Straße Gehrenberg ist ab Hausnummer 8 bzw. Hausnummer 3 Richtung Alter Markt gesperrt.

Die Neustädter Straße ist ab Hausnummer 24 Richtung Obernstraße gesperrt.

Hinweis: Der Fußverkehr kann die Sperrstellen jederzeit passieren, der Aufbau beginnt ab Freitag, 14. November, mit Behinderungen ist zu rechnen. 

Begründete Ausnahmegenehmigungen können beim Amt für Verkehr beantragt werden.