Mit Ihrem Nachlass Bielefeld nachhaltig unterstützen
Ein Nachlass umfasst die Vermögenswerte, die nach dem Tod an die Erben weitergegeben werden. Mit Ihrem Nachlass können Sie über Ihr Leben hinaus Gutes bewirken und dazu beitragen, dass Bielefeld auch in Zukunft lebenswert bleibt. Ob für den Schutz der Natur, die Förderung von Bildung oder soziale Projekte – Sie entscheiden, welches Anliegen Ihnen besonders am Herzen liegt.
In Ihrem Testament können Sie die Stadt Bielefeld entweder als Erbin einsetzen oder bestimmte Vermögenswerte als Vermächtnis an die Stadt übertragen. Beides gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihr Vermögen gezielt für das Gemeinwohl einzusetzen. Dabei können Sie durch eine Auflage in Ihrem Testament genau bestimmen, wofür die Mittel verwendet werden sollen.
Die Stadt Bielefeld verpflichtet sich, Ihren letzten Willen sorgfältig, zweckgebunden und transparent umzusetzen.
So bleibt Ihr Engagement auch in Zukunft sichtbar und wirksam.
Eine Erbschaft ist das gesamte Vermögen, das nach dem Tod einer Person auf die Erben übergeht. Erben können natürliche oder juristische Personen sein. Erben treten die Rechtsnachfolge des Erblassers an und übernehmen auch die Verbindlichkeiten des Erblassers. Das Erbe kann auch auf mehrere Personen oder Institutionen aufgeteilt werden und mit einer Auflage verbunden werden.
Die Stadt Bielefeld kann durch ein Testament als Erbin eingesetzt werden. Sie können in Ihrem Testament eine Zweckbestimmung Ihres vererbten Vermögens festlegen.
Ein Vermächtnis ist eine spezielle Form der Schenkung, bei der Sie Personen oder Organisationen im Falle Ihres Todes mit einem bestimmten Vermögensvorteil bedenken können. Der Vermächtnisnehmer wird nicht Erbe, sondern hat einen Anspruch auf Herausgabe des Vermächtnisses gegenüber den Erben.
Mit einem Vermächtnis können Sie gezielt bestimmen, dass ein bestimmter Geldbetrag, ein Wertpapier, eine Immobilie oder ein anderer Vermögensgegenstand nach Ihrem Tod der Stadt Bielefeld zufällt, ohne dabei die Stadt als Erbin einzusetzen.
Ein Vermächtnis ist besonders geeignet, wenn Sie nur einen Teil Ihres Nachlasses einem bestimmten Zweck widmen möchten.
Mit einem Erbe oder Vermächtnis zugunsten der Stadt Bielefeld können Sie über Ihr Leben hinaus etwas Dauerhaftes für das Gemeinwohl bewirken.
Die Stadtverwaltung ist bei der Annahme Ihres Nachlasses verpflichtet, Ihre testamentarischen Bestimmungen einzuhalten und Ihren letzten Willen sorgfältig umzusetzen.
Erbschaften und Vermächtnisse an die Stadt sind grundsätzlich von der Erbschaftssteuer befreit, da die Stadt als gemeinnützige Körperschaft gilt. Ihr Nachlass kommt damit in voller Höhe Ihrem gewählten Zweck zugute.
Über die eigene Bestattung nachzudenken, fällt vielen Menschen schwer.
Gleichzeitig ist es beruhigend zu wissen, dass die eigenen Wünsche später respektiert und umgesetzt werden.
Mit einer Bestattungsverfügung können Sie schriftlich festhalten, wie Ihre Beisetzung gestaltet werden soll, etwa die Art der Bestattung, den Ort, religiöse Wünsche oder den Umgang mit persönlichen Erinnerungsstücken.
So stellen Sie sicher, dass Ihre Vorstellungen berücksichtigt werden und die Stadt Bielefeld als Nachlassempfängerin in Ihrem Sinne handeln kann.
Ein Muster für Ihre Bestattungsverfügung steht Ihnen hier zum Download bereit.
Sie benötigen Hilfe beim Ausfüllen der Bestattungsverfügung? Kontaktieren Sie uns, wir helfen Ihnen vertraulich weiter.