Fragen und Antworten zu Spenden, Stiftungen und Nachlässen
Spenden
Spenden für gemeinnützige Zwecke sind steuerlich absetzbar. Auf Wunsch erhalten Sie von uns eine Zuwendungsbescheinigung („Spendenquittung“) zur Vorlage bei ihrem Finanzamt.
Ja. Bei Online-Spenden können Sie direkt angeben, dass Ihre Spende anonym erfolgen soll.
Auch bei Überweisungen oder anderen Zuwendungsformen kann Ihre Identität vertraulich behandelt werden, sofern Sie dies wünschen.
Ja. Sie können den Zweck genau bestimmen – zum Beispiel Bildung, Umwelt, Soziales oder Kultur. Die Stadt Bielefeld garantiert, dass Ihre Mittel ausschließlich für diesen Zweck eingesetzt werden und nicht in den allgemeinen Haushalt fließen.
Ja. Es ist möglich eine Ersatzausfertigung für verlorene Zuwendungsbescheinigungen („Spendenquittung“) zu erhalten. Bitte kontaktieren Sie uns dazu unter der angegebenen Anschrift und nennen Sie uns Details zu Ihrer Spende (Name des Spendenden, Zeitpunkt der Spende, Höhe der Spende).
Stiftungen
Ja. Eine Stiftungsgründung zu Lebzeiten ermöglicht es Ihnen, die Ausgestaltung der Stiftung aktiv mitzubestimmen und den Zweck unmittelbar zu erleben.
So können Sie selbst mitverfolgen, wie Ihre Stiftung wirkt.
Die Stadt Bielefeld verwaltet unselbständige Stiftungen uneigennützig, getrennt vom städtischen Haushalt und streng zweckgebunden.
Alle Entscheidungen orientieren sich an dem in der Stiftungssatzung festgelegten Zweck.
Darüber hinaus unterstehen die unselbständigen Stiftungen der Aufsicht, sowohl intern durch das Rechnungsprüfungsamt als auch extern durch die Kommunalaufsicht.
Ja. Auf Wunsch kann die Stiftung Ihren Namen oder den einer von Ihnen bestimmten Person tragen.
Auch bei der Gründung und Unterstützung einer gemeinnützigen Stiftung enstehen steuerliche Vorteile (z. B. Sonderausgabenabzug bei der Einkommensteuer, keine Erbschaft- und Schenkungsteuer). Es ist empfehlenswert, sich hierzu individuell juristische Beratung einzuholen.
Eine Spende wird unmittelbar für den vorgesehenen Zweck verwendet – zum Beispiel für eine konkrete Maßnahme oder ein Projekt.
Eine Zustiftung erhöht dagegen das Grundkapital einer bestehenden Stiftung. Die daraus erzielten Erträge stehen dauerhaft für den Stiftungszweck zur Verfügung.
Stiftungen sind grundsätzlich auf Dauer angelegt (Ewigkeitsgedanke). Eine Auflösung ist nur in Ausnahmefällen möglich – etwa, wenn der Stiftungszweck dauerhaft nicht mehr erfüllt werden kann. In solchen Fällen regelt die Stiftungssatzung bereits, wie das Vermögen zu verwenden ist.
Sie können ein Beratungsgespräch unter den am rechten Rand angegeben Kontaktdaten vereinbaren. Dort erhalten Sie Unterstützung bei Fragen zur Stiftungsgründung. Die Beratung ist kostenfrei und vertraulich.
Nachlässe
Mit einem Nachlass zugunsten der Stadt Bielefeld können Sie Ihre Werte und Überzeugungen über Ihr Leben hinaus weitergeben.
Sie fördern damit gezielt Projekte, die Ihnen am Herzen liegen – von sozialem Engagement über Umwelt- und Bildungsvorhaben bis hin zur Kulturförderung – und leisten einen bleibenden Beitrag für Ihre Stadtgemeinschaft.
In Ihrem Testament können Sie genau bestimmen, welcher Geldbetrag oder Gegenstand der Stadt Bielefeld oder einer bestimmten Stiftung zugutekommen soll.
Damit Ihre Wünsche klar und rechtlich verbindlich formuliert sind, ist eine Beratung durch eine Notarin oder einen Notar empfehlenswert.
Wenn kein Testament oder Erbvertrag existiert, greift die gesetzliche Erbfolge.
Um sicherzustellen, dass Ihr Vermögen nach Ihren persönlichen Vorstellungen verteilt wird, sollten Sie daher rechtzeitig ein Testament verfassen.
Ja. Sie können den Zweck genau bestimmen – zum Beispiel Bildung, Umwelt, Soziales oder Kultur. Die Stadt Bielefeld garantiert, dass Ihre Mittel ausschließlich für diesen Zweck eingesetzt werden und nicht in den allgemeinen Haushalt fließen.