Geflügelpest: Aufhebung der Schutzzone
| Bielefeld (bi)
Die hochpathogene Form der Aviären Influenza (HPAI), auch bekannt als Geflügelpest oder Vogelgrippe, ist eine hochansteckende und oft tödliche Viruserkrankung bei Vögeln (Geflügel, Wildvögel), die durch Influenza-A-Viren verursacht wird und zu schweren Krankheitsverläufen mit bis zu hundertprozentiger Sterblichkeit führen kann. Die mit der Tierseuchen-Allgemeinverfügung vom 13. und 28. November 2025 zum Schutz gegen die HPAI festgelegte Überwachungszone für den Bielefelder Süden wurde nun mit Wirkung zum 8. Januar 2026 aufgehoben.
Weiterhin gilt: Das gehaltene Geflügel sollte aufmerksam beobachtet und bei Zukäufen auf eine sichere Herkunft geachtet werden. Bei Auffälligkeiten, wie zum Beispiel Verlusten, Apathie, Leistungseinbußen, die auf eine Erkrankung hinweisen können, ist sofort die betreuende Tierarztpraxis einzuschalten. Liegen Verdachtsmomente für einen Seuchenfall vor, ist vom Tierhalter unverzüglich das Veterinäramt zu benachrichtigen. Zudem sollten alle Geflügelhalterinnen und -halter darauf vorbereitet sein, ihr Federvieh jederzeit aufstallen zu können. Eine allgemeine Stallpflicht besteht in Bielefeld aktuell nicht.
Alle Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, Tierkörper von verendeten Wildvogelarten, wie zum Beispiel Greifvögel, Rabenvögel und wildem Wassergeflügel, der örtlichen Veterinärbehörde zu melden. Alle Informationen dazu gibt es auf der städtischen Homepage: www.bielefeld.de.