Steuererleichterungen

Für den denkmalpflegerischen Mehraufwand besteht ein Rechtsanspruch auf Gewährung steuerlicher Vorteile. Bescheinigungen für steuerliche Vergünstigungen (zum Beispiel für erhöhte Absetzungen von den Herstellungskosten) werden auf Antrag von der Unteren Denkmalbehörde ausgestellt.

Denkmaleigentümer*innen können, abhängig von den jeweiligen Einkommensverhältnissen, ihre Investitionen außerdem über mehrere Jahre abschreiben und erhalten so erhebliche Steuervergünstigungen. Zurzeit beträgt die steuerliche Abschreibung für die ersten acht Jahre neun Prozent und für vier weitere Jahre sieben Prozent. Steuerlichen Fragen beantwortet Ihr Finanzamt.

Unter Informationen für Denkmaleigentümer*innen beantwortet das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen umfassend Fragen zu Steuertipps und Denkmalschutz.

Die Broschüre Denkmäler im Privateigentum – Hilfe durch Steuererleichterungen aus der Schriftenreihe des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz  bietet Denkmaleigentümer*innen eine gute Orientierung bei der steuerlichen Behandlung ihrer Erhaltungs- und Herstellungsaufwendungen.