Urbane Gärten

Temporäres Gärtnern


Urbanes Gärtnern ist keineswegs eine Modeerscheinung, sondern ein gesellschaftliches Phänomen mit langer Tradition. Die Nachfrage nach Möglichkeiten zum Gärtnern steigt.
Urbanes Gärtnern hat viele Facetten. Neben den klassischen Formen wie Kleingärten und Grabeland, entwickeln sich zunehmend auch Formen gemeinschaftlichen Gärtnern wie z. B. Gärten an Flüchtlingsunterkünften, in Parks oder bislang ungenutzten Flächen. Voraussetzung für das gemeinschaftliche Gärtnern auf städtischen Flächen ist der Abschluss eines Vertrages mit der Stadt. In dem Vertrag werden Fragen der Verkehrssicherung, des Rückbaus bei Aufgabe des Garten u.ä. geregelt. Ein besonders gelungenes Beispiel eines Gemeinschaftsgartens in Bielefeld sind die Gärten in Sieker-Mitte.

Gärten bieten den Raum zur aktiven Erholung und zum Abbau von Stress. Gleichzeitig lernen die Gärtner*innen Menschen aus ihrem Stadtteil kennen und fühlen sich als Teil der Gemeinschaft. Der Anbau von Obst und Gemüse fördert außerdem den Bezug zu einer saisonalen Ernährung. Daneben bieten diese urbanen Gärten wertvollen Lebensraum für Tiere und Pflanzen und wirken sich positiv auf das Kleinklima aus.

In Bielefeld wird - abgesehen von Gärten direkt am eigenen Haus - an vielen Orten gegärtnert z. B in: 

Kleingartenanlagen

Grabeländern 

Wohnungsgärten

Kleingartenanlagen

Längst haben Kleingärten ihr spießiges und verstaubtes Image abgeschüttelt und liegen wieder voll im Trend.

Sie sind Oasen der Ruhe und Erholung - für Stadtbewohner*innen ohne eigenen Garten ideal.
Die meisten der Bielefelder Kleingartenanlagen sind in öffentliche Grünzüge eingebunden und zu Fuß oder mit dem Fahrrad gut erreichbar. Als Teil des öffentlichen Grüns, sind sie für alle Bürger*innen zugänglich und gehören zu den Naherholungsgebieten der Stadt.

In Bielefeld gibt es 34 Kleingarten-Vereine, welche im Bezirksverband Bielefeld und Kreis Gütersloh der Kleingärtner e.V. organisiert sind.
Der Verband ist Ansprechpartner bei Fragen zu Pachtverträgen sowie bei inhaltlichen Fragen zum Thema Kleingärten.

Alle Ansprechpartner*innen und Kontaktdaten finden Sie auf der umfangreichen Internetseite des Verbands: www.kleingarten-bielefeld.de
 

Grabeland

Gärtnern am Containerbahnhof

Als Grabeland werden unbebaute Flächen bezeichnet, die später bebaut werden bzw. anderweitiger Funktion zugeführt werden sollen. Damit diese Flächen nicht einfach nur brachliegen, werden sie gegen eine geringe Pachtgebühr Hobbygärtner*innen zur Verfügung gestellt.
Im Gegensatz zum Kleingarten besteht für Grabeland kein Bestandsschutz.

Die Stadt Bielefeld verpachtet aus ihren unbebauten Grundstücken für die zeitliche Zwischennutzung rund 300.000 m² als sogenanntes Grabeland. Die Gesamtfläche ist in rund 1.000 in der Regel zwischen 150 m² bis 400 m² große Einzelparzellen aufgeteilt.

Pachtbedingungen
Diese Parzellen sind ausschließlich für die hobbygärtnerische Nutzung vorgesehen und dürfen nur mit einjährigen Pflanzen bestellt werden. Die Grabeländer haben weder Strom- noch Wasseranschluss. Die jeweiligen Einzelparzellen werden von dem*der jeweiligen Pächter*in auf eigene Kosten angelegt und eigenverantwortlich gepflegt. Dazu gehört auch die Kompostierung des Grünschnitts auf der eigenen Pachtfläche. Die Pächter*innen dürfen ihre Parzelle mit einem bis zu 80 Zentimeter hohen Zaun einzäunen und für die Aufbewahrung von Gartengeräten je nach Lage des Grabelandes in Abstimmung mit der Stadtverwaltung gegebenenfalls einen kleinen Geräteschuppen aufstellen.

Pachtzeitraum
Die Grabelandparzelle wird für ein Kalenderjahr (01.01.–31.12.) verpachtet. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn er nicht von dem*der Pächter*in oder Verpächter schriftlich bis zum 30. September des laufenden Jahres zum Jahresende gekündigt wird.

Pachtgebühr
Die Pachtgebühr ist eine Jahresgebühr und wird nach der jeweiligen Parzellengröße berechnet. Beispielsweise wird zurzeit für eine Grabelandparzelle in der Größe von 200 m² ein jährlicher Pachtzins in Höhe von 91,25 Euro fällig. Der Pachtzins ist jeweils bis zum 1. Juli eines jeden Jahres zu zahlen. Bei Aufgabe der Pachtfläche muss diese im vollständig abgeräumten Zustand an die Stadt Bielefeld zurückgegeben werden.

Neben der Stadt gibt es noch andere Grundstückseigentümer*innen (z. B. die Deutsche Bahn), die Grabelandflächen zur Verfügung stellen. 

Wohnungsgärten

Mietergärten in Sieker-Mitte

Gärten auf den Baugrundstücken vorzugsweise im Geschosswohnungsbau werden als Wohnungsgärten bezeichnet. Sie können gemietet werden, aber auch zum Wohnungseigentum gehören. Sie können direkt den Erdgeschosswohnungen zugeordnet oder auch getrennt von den Wohnungen den Bewohner*innen eines Hauses zur privaten oder gemeinschaftlichen Nutzung zur Verfügung stehen.

Als Mietergärten werden Wohnungsgärten bezeichnet, die auf Grundstücken von Wohnungsunternehmen liegen und Wohnungsmieter*innen zur Verfügung gestellt werden. Grundlage hierfür sind die Mietverträge der jeweiligen Wohnungsunternehmen. 

Wohnungsgärten leisten einen wertvollen Beitrag zur Qualifizierung des Wohnumfeldes und schaffen eine außerordentliche Möglichkeit mit Nachbar*innen in Kontakt zu kommen und bieten den Mieter*innen viele Möglichkeiten ihr direktes Wohnumfeld selbstbestimmt zu gestalten.