Landschaftspflege und Vertragsnaturschutz

Der Schutz und die Entwicklung von Natur und Landschaft erfolgt in Nordrhein-Westfalen durch die Aufstellung von Landschaftsplänen. Hierbei handelt es sich um eine für Jedermann rechtsverbindliche Satzung, deren Geltungsbereich sich im Gegensatz zu einem Bebauungsplan nur auf die freie Landschaft bezieht. Neben der Festsetzung von Naturschutzgebieten, Landschaftsschutzgebieten, Naturdenkmalen und geschützten Landschaftsbestandteilen werden auch Maßnahmen zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft festgesetzt. Die Festsetzungen dienen auch dem Erhalt und der Verbesserung des Landschaftsbildes sowie der Erholung.

Neben Neugestaltungen wie z.B. dem Anpflanzen von Hecken und der Anlage von Feuchtbiotopen sind gezielte Erhaltungsmaßnahmen erforderlich; viele Biotope und deren Lebensgemeinschaften können nur erhalten bleiben, wenn sie auf eine bestimmte Weise land- und forstwirtschaftlich genutzt oder ersatzweise spezifisch gepflegt werden. 

Die Realisierung der festgesetzten Maßnahmen erfolgt in Kooperation mit den Grundeigentümer*innen und weiteren Betroffenen auf der Grundlage von vertraglichen Regelungen. Eine besondere Rolle spielt die Zusammenarbeit zwischen Landwirtschaft und Naturschutz.

Das Bielefelder Kulturlandschaftsprogramm bietet Landwirt*innen eine finanzielle Förderung über den Vertragsnaturschutz für die naturschutzgerechte Bewirtschaftung von Grünland und Ackerrandstreifen sowie für die Pflege von schutzwürdigen Biotopen und Streuobstwiesen. Da bei der extensiven Bewirtschaftung Ertragseinbußen entstehen können, wird ein Ausgleichsbetrag entsprechend den Förderrichtlinien des Landes NRW und der Europäischen Union gezahlt.

Angeboten werden Bewirtschaftungspakete für die

  • extensive Nutzung von Grünland ohne Düngung
  • extensive Nutzung von Grünland nur mit Festmist
  • Pflege und Ergänzungspflanzung von Streuobstwiesen
  • Pflege von Hecken
  • Pflege von Sonderbiotopen wie Heide, Kalkmagerrasen
  • Pflege von Sonderbiotopen wie Nasswiesen
  • naturschutzgerechte Nutzung von Ackerrandstreifen, Ackerstreifen oder -flächen

Die konkrete finanzielle Förderung ist abhängig von dem jeweils gewählten Maßnahmenpaket.

Seit 1995 werden mit einer Herde von fast 1.000 Coburger Fuchsschafen im Auftrag des Umweltamtes ökologisch wertvolle Flächen mit einer Gesamtfläche von 220 ha im Teutoburger Wald und in der Bielefelder Senne beweidet (Schafbeweidungsprojekt). Ziel dabei ist die Erhaltung und Entwicklung seltener Kalk- und Sandmagerrasen sowie Heiden und Feuchtwiesen. Die Tiere beweiden jedes Jahr mehrfach die Flächen und sorgen dafür, dass Gebüsche zurückgedrängt und lichtliebende Pflanzen gefördert werden

In der Johannisbachaue läuft seit 2010 ein Beweidungsprojekt mit Heckrindern. Durch die Beweidung wird ein für die Niederungsbereiche typisches Mosaik von Lebensräumen und Strukturen gepflegt und weiterentwickelt. Die Fläche ist 29 ha groß. Die Heckrinder-Herde besteht aus ca. 30 Tieren.