Energieeffiziente Gebäude & Quartiere

Sichern Sie sich jetzt eine Förderung von bis zu 3.000 Euro für Ihre Dämmmaßnahme am Dach bzw. der obersten Geschossdecke in unserem Service-Portal.

Wenn Sie Ihr Dach oder die oberste Geschossdecke dämmen, können Sie den Energieverlust Ihres Hauses deutlich reduzieren. Ob die Dämmung des Daches oder nur die Dämmung der obersten Geschossdecke für Sie der richtige Weg ist, hängt von der geplanten Nutzung des Dachbodens ab. Soll Ihr Dachboden dauerhaft unbeheizter Lagerraum bleiben, bietet sich die Dämmung der obersten Geschossdecke als kostengünstige und einfach umsetzbare Lösung an. Hierbei wird der Fußboden im unbeheizten Dachboden gedämmt.

Soll Ihr Dachboden jedoch Wohnraum werden, ist die Sanierung des Daches der sinnvollere Weg. Wird ein Dach vollständig saniert, kann man damit zudem die Voraussetzungen für die Installation einer Solarenergie-Anlage herstellen, Balken verstärken oder Ziegeln erneuern. Eine vollständige Dachsanierung bietet also zusätzliche Vorteile, ist jedoch auch kostenintensiver.

Weitere wichtige Informationen zum Thema Dämmung können Sie der Website ALTBAUNEU entnehmen. Auf dieser erhalten Sie zudem einen Überblick über Fachunternehmen aus der Region.

Sichern Sie sich jetzt eine Förderung von bis zu 300 Euro für Ihre Optimierung in unserem Serviceportal.

Wichtig: Diese Förderung können Sie voraussichtlich nur noch bis zum 31. März 2024 beantragen. Darüber wird am 19. März politisch entschieden, weil das Förderprogramm kaum nachgefragt und daher ggf. eingestellt wird. 

Rund 70 Prozent des Energieverbrauchs im Haushalt wird für die Heizung benötigt. Deshalb lohnen sich Energiesparmaßnahmen rund um die Heizungsanlage besonders - auch für die Umwelt und das Klima. Es muss dafür aber nicht sofort ein neues Heizsystem installiert werden. Häufig hilft schon eine Optimierung der vorhandenen Heizungsanlage durch ein Fachunternehmen. So können Sie durch kleinere Maßnahmen Energie und Heizkosten einsparen (z.B. Austausch der Heizungspumpe, Dämmung der Heizungsrohrleitungen, hydraulischer Abgleich, Einstellen der Heizkurve). Mehr Informationen dazu, wie Sie Ihre Heizung optimieren können, finden Sie hier.

Weitere wichtige Informationen zum Thema Heizungsoptimierung können Sie der Website ALTBAUNEU entnehmen. Auf dieser erhalten Sie zudem einen Überblick über Fachunternehmen aus der Region.

Frau Miniatur-Haus

Im Jahr 2024 bietet die Stadt Bielefeld einen besonderen Service für die Bürger*innen an: Sie können eine kostenfreie Energieberatung nutzen. Die Beratung kann alle für Sie individuell relevanten Themen rund um die energetische Gebäudesanierung und Heizungen, sowie zu Photovoltaik, Elektro-PKW, Energiesparen und mehr umfassen. Die Stadt Bielefeld arbeitet im Rahmen des Projektes mit freiberuflichen Energieberater*innen zusammen.

Dieses Angebot startet am dem 1. März 2024 und kann bis zum Ende des Jahres 2024 wahrgenommen werden.

Sie haben zwei Möglichkeiten, um Ihre Energieberatung zu erhalten:

1. Vereinbaren Sie einen Termin für eine Beratung in den städtischen Räumlichkeiten der Bauberatung an der August-Bebel Straße 92. Termine sind möglich an jedem Donnerstag von 13 bis 18 Uhr. Ihre Ansprechpartnerin:

  • e&u energiebüro GmbH
    Dipl. Ing. Constanze Kahmann
    Online-Termin-Kalender: www.eundu-online.de
    Telefon: +49 521 173144

2. Vereinbaren Sie einen Termin für eine Energieberatung bei Ihnen zu Hause. Für dieses Angebot ist die Stadt in vier Bereiche aufgeteilt (siehe unten). Ihre Ansprechpartner:

  • Bereich Ost: Heepen, Stieghorst
    Ingenieurbüro Stracke - Reiner Stracke
    Telefon: +49 521 32922979 und +49 170 7570561
    E-Mail: ReinerStracke@gmail.com
    Internet: www.baustatik-stracke.de
     
  • Bereich West: Dornberg, Jöllenbeck
    ene techs – Dipl. Ing. Koji Nagai
    Telefon: +49 521 80067461
    E-Mail: info@ene-techs.com
    Internet: www.ene-techs.de 
     
  • Bereich Mitte: Mitte, Gadderbaum, Schildesche
    Siehe Bereich West (ebenfalls ene techs)
     
  • Bereich Süden: Brackwede, Senne, Sennestadt
    Ingenieur- und Vertriebsbüro Frank Harmuth
    Telefon: +49 5206 9175512 und +49 1520 1721445
    E-Mail: harmuth@I-V-harmuth.de
    Internet: www.i-v-harmuth.de 

Bitte beachten Sie die weiteren Informationen zu dem Angebot im Dokument Wissenswertes, die Datenschutz-Information sowie den Beratungsnachweis der im Rahmen einer Beratung bei Ihnen zu Hause ausgefüllt wird (siehe Downloads).

Sie finden dieses Angebot gut und wollen es bewerben, z. B. auf Ihrer Arbeitsstelle, in Ihrer Kita oder im Sportverein? Dann nutzen gerne das Plakat zur Aktion (siehe Downloads) und hängen es an einer geeigneten Stelle auf.

Auf dem Bielefelder Stadtgebiet gibt es mehrere Siedlungen, die gezielt auf Erneuerbare Energien und Klimaschutz hin geplant sind:

  • Klimaschutzsiedlung Schillinggelände in Sennestadt

Im Stadtteil Sennestadt errichtet die Sennestadt GmbH auf dem Schillinggelände ein Wohngebiet, das mit Hilfe eines kalten Nahwärmenetzes und der Energiequelle Geothermie mit nachhaltiger Wärme versorgt wird.
Klimaschutzsiedlung (sennestadt-gmbh.de)

  • Solarsiedlung Kupferheide in Quelle

Die Solarsiedlung Kupferheide ist eine von „50 Solarsiedlungen in NRW“. Bauherren und die Stadt entwickelten gemeinsam ambitionierte energetische Baustandards. Alle Gebäude verfügen über Photovoltaikanlagen. Das Gebiet wird über ein Nahwärmenetz mit Wärme versorgt, in das auch Solarthermieanlagen auf den Dächern der Gebäude einspeisen. Das Wärmenetz wird von der Eigentümergemeinschaft aller Häuser gemeinsam betrieben. 
Klimaexpo - Solarsiedlung Kupferheide

  • Ökosiedlung Bielefeld-Waldquelle in Quelle

Die Ökosiedlung in Quelle ist in den 90er Jahren errichtet worden, geplant vom Architekten Hans-Friedrich Bültmann. Besonderer Wert wurde auf „Ökologie“ im Sinne von Wasser und Ressourcen-Sparen gelegt: Die Gebäude verfügen über Komposttoiletten, es wurden ökologische Baustoffe verwendet, Regenwasser wird lokal versickert und es gibt eine eigene Trinkwasserquelle. Die Wärmeversorgung erfolgt über ein Blockheizkraftwerk mit eigenem Nahwärmenetz.

  • Klima Quartier Pflegeheim Breipohlshof in Senne

Im Rahmen des Projektes „100 Klimaschutzsiedlungen in NRW“ wurde die Klimaschutzsiedlung Breipohls Hof in Senne vom Land NRW unterstützt. Es entstand durch die von Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel ein Seniorenzentrum mit Wohnpflegegruppen und barrierefreien Wohnungen. Die Klimaschutzsiedlung umfasst den Neubau eines Pflegezentrums mit 80 Pflegeplätzen und 17 Wohnungen auf 4000 m². Es zeichnet sich durch hervorragende Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien aus. Der Gebäudekomplex wurde in Passivbauweise errichtet.

Die Haustechnik erfolgt über ein zentrales Lüftungssystem mit Wärmerückgewinnung. Die Heizwärme wird mit Hilfe von Gasbrennwertgeräten und eines Mini –Blockheizkraftwerks bereitgestellt. Das BHKW bietet 70 Prozent der Wärmeleistung, eine Photovoltaikanlage mit einer Leistung von ca. 28 KW, trägt zusätzlich zur CO2-Einsparung bei.
Weitere Informationen finden Sie im zugehörigen Bebauungsplan

  • Klima Quartier Pauluscarré in der Innenstadt

Die Klimaschutzsiedlung Pauluscarré ist in der Bielefelder Innenstadt auf einer Brachfläche von 1300m² entstanden. Neben Studierendenwohnungen, barrierefreien Wohnungen und Mietwohnungen wurden hier auch Eigenheime realisiert. So entstanden hier insgesamt 28 Wohneinheiten.

Die Reihenhäuser sind im 3-Liter-Standard ausgeführt worden und haben jeweils eine Abluftwärmepumpe. Diese Anlagen erzeugen sowohl die Heizwärme als auch Warmwasser. Zusätzlich wurden Photovoltaikanlagen installiert.

Klimaschutz und Klimaanpassung spielen auch bei vielen weiteren Bebauungsprojekten der Stadt eine große Rolle. Lernen Sie diese kennen in der jährlich erscheinenden Broschüre „Themen und Projekte“ des Bauamtes.
Weitere Informationen finden Sie im zugehörigen Bebauungsplan.

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und das Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung (WPG) verweisen inhaltlich aufeinander. Ein zentraler Inhalt des GEG ist die „65%-Erneuerbaren-Regelung“ beim Einbau von neuen Heizungsanlagen. Diese Regelung ist allerdings erst dann verpflichtend, wenn Städte und Gemeinden

  • die kommunale Wärmeplanung abgeschlossen haben,
  • sowie auf Basis dieser Planung Gebiete für den Ausbau bestehender Wärmenetze und/oder zur Errichtung neuer Wärmenetze oder für Wasserstoffnetze ausweisen.

Spätestens gilt die „65%-Erneuerbaren-Regelung“ zum 30.06.2026. Denn zu diesem Zeitpunkt gilt sie automatisch in allen Städten mit über 100.000 Einwohnern und somit auch für alle Besitzer von Heizungsanlagen in diesen Städten. Für Gebiete, in denen laut der kommunalen Wärmeplanung Wärmenetze oder Wasserstoffnetze geplant sind, gelten kulante Übergangsfristen. So soll sichergestellt sein, dass sich Bürger*innen das in Zukunft entstehende Netz anschließen können, denn damit erfüllen sie automatisch die „65%-Erneuerbaren-Regelung“. Auf diese Weise müssen sie nicht schon vorher – z. B. im Fall einer defekten Heizung - in eine Heizungsanlage investieren, die der 65% Regelung entspricht, obwohl bald vor der Haustür ein Wärmenetz entsteht. Nachzulesen ist dies im Gebäudeenergiegesetz – GEG §71 in den Absätzen 1 und 8.

Weitere Informationen zur kommunalen Wärmeplanung.

Verzeichnis der Gesetze:

  • Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz - GEG) vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. Oktober 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 280) geändert worden ist
  • Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz - WPG) vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394)

Bielefelder Ziele

Eco Haus Grün WIese
  • Deutliche Steigerung der energetischen Sanierung bestehender Gebäude
  • Für Bürger*innen gezielte Förder- und Beratungsangebote schaffen und vorhandene Angebote weiterer Anbieter bekannt machen
  • Nahezu Klimaneutralität für städtische Gebäude bis 2030
  • Nachhaltige Quartiersentwicklung im Bestand und im Neubau

Gebäude verursachen in etwa 30 Prozent der CO2-Emissionen. In privaten Haushalten werden rund 85 Prozent des gesamten Energiebedarfs für Raumerwärmung und Warmwasser eingesetzt. Durch Dämmung oder moderne Fenster wird der Energiebedarf der Gebäude reduziert. Eine energetische Sanierung ist also ökologisch höchst sinnvoll und bietet zugleich weitere Vorteile: Nutzer*innen und Mieter*innen von Gebäuden profitieren von geringeren Betriebskosten, während Immobilieneigentümer*innen mit einer Sanierung den Wert ihres Gebäudes steigern.

Energetische Sanierungen bergen ein großes Potenzial zum Energiesparen. Derzeit liegt die Sanierungstätigkeit an der Gebäudehülle bei jährlich nur ca. 1 Prozent.

Um die Klimaschutzziele der Stadt Bielefeld, der Bundesrepublik und der Europäischen Union, zu erreichen muss dieser Wert deutlich erhöht werden.

Eine energetische Sanierung kann eine Herausforderung sein: Das Vorhaben ist komplex und es stellen sich viele Fragen. Deshalb ist eine fundierte Beratung sehr wichtig.

Um die Bürgerinnen und Bürger in diesem Bereich informell und fachlich zu unterstützen, beteiligt sich die Stadt Bielefeld am landesweiten Netz von ALTBAUNEU und bietet kommunale Förder- und Beratungsangebote an. 

Die Bauberatung der Stadt Bielefeld bietet Unterstützung bei vielen Fragen rund um die eigene Immobilie und stellt auf der Seite Altbausanierung die für Sie wichtigsten Informationen zusammen.

Die Stadtwerke Bielefeld bieten eine Energieberatung an. 

Die Verbraucherzentrale NRW bietet ebenfalls verschiedene Beratungsangebote rund um Energie an.

Diverse Förderangebote unterstützen die Investitionsentscheidung in eine Sanierung.

Weiterführende Infos

Informationen zu Bundes- und Landesfördermitteln finden Sie im Förder.Navi der NRW.Energy4Climate sowie in der Förderdatenbank der Stadtwerke Bielefeld. Hier geht es direkt zum Förderprogramm der Bundesregierung für Energieeffiziente Gebäude (BEG) aus dem Programm BAFA - Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Besitzer*innen von Immobilien in einem städtebaulichen Sanierungsgebiet, können ggf. weitere Vorteile in Anspruch nehmen: Städtebauliche Sanierungsgebiete

Schauen Sie sich auch gerne die gesammelten Informationen zu Fördermitteln und Beteiligungsformaten im Themenfeld Klimaschutz in der Stadt Bielefeld an. 

Klimaneutralität

Die Stadt Bielefeld hat mit ihren eigenen Liegenschaften eine Vorbildfunktion zu erfüllen. Aus diesem Grund hat der Rat im Jahr 2020 seine Absicht bekundet, die Klimaneutralität für städtische Gebäude bereits bis 2030 zu erreichen.

Darüber hinaus werden in integrierten Quartierskonzepten die technischen und wirtschaftlichen Einsparpotentiale in Bestandsquartieren identifiziert. So sollen über das einzelne Gebäude hinaus weitergehende Energieeinsparungen und zusätzliche CO2-Minderungen erreicht werden. Erstes Beispiel war hierfür die Sennestadt. Zudem wurde für Baumheide ein solches Konzept in enger Abstimmung mit der Stadtverwaltung und verschiedenen lokalen Akteur*innen erstellt. Auch bei der Neuentwicklung von Wohngebieten sind Energieeffizienz und Klimaschutz wichtige Gesichtspunkte für die Ausgestaltung der Bebauungspläne und weiterer Rahmenbedingungen.