Umgebungslärm

Die Europäische Kommission hält Umgebungslärm für eines der größten Umweltprobleme in Europa. Deshalb hat sie mit der Umgebungslärmrichtlinie (EU-Richtlinie 2002/49/EG) alle Mitgliedsstaaten der EU veranlasst, Gesundheitsgefährdungen und Belästigungen durch Umgebungslärm systematisch zu verringern. 

Umgebungslärm kann stören, belasten und krank machen. Nach Untersuchung des Umweltbundesamtes aus 2018 fühlen sich bundesweit 75 Prozent der befragten Bevölkerung in ihrem Wohnumfeld durch Straßenverkehr gestört oder belästigt. 35 Prozent fühlen sich durch Schienenverkehr beeinträchtigt. Häufig wirkt Lärm aus mehreren Quellen ein. 

Die Lärmwirkungsforschung hat gesundheitliche Gefahr durch Lärmmittelungspegel über 24 Stunden von 65 dB(A) am Tag und 55 dB(A) in der Nacht nachgewiesen. Wenn Menschen dem Lärm über lange Zeit ausgesetzt sind, können Ärger, Unzufriedenheit, Unwohlsein oder körperliche Stresssymptome, wie Kopfschmerzen, Nervosität, Schlaflosigkeit und als Langzeitfolge Herz-Kreislauf-Wirkungen auftreten. Aufgrund neuer Erkenntnisse und aktueller Entwicklungen hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) 2018 ihre Leitlinien für Umgebungslärm aktualisiert und darin Ziele für die Lärmminderung.

Die Stadt Bielefeld ist verpflichtet, sofern nach Überprüfung des Umgebungslärms alle fünf Jahre Lärmprobleme weiterhin bestehen, ihre Lärmminderungsplanung nach § 47 a-f BImSchG strategisch fortzusetzen und sogenannte Lärmaktionspläne aufzustellen.

Weitere Informationen zu Umgebungslärm enthalten die strategischen Lärmkarten und die Lärmaktionspläne.

Im freiwilligen Lärmsanierungsprogramm des Bundes stehen seit 2016 für die Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen im bestehenden Schienennetz 150 Millionen Euro zur Verfügung. Das Bundesverkehrsministerium (BMVI) und die Deutsche Bahn (DB) wollen hiermit den Schienenlärm halbieren. In Bielefeld zählen die Bahnstrecken 1700 Hannover Hbf – Hamm (Westf.) für den Personenzugverkehr und 2990 Minden (Westf.) – Hamm (Westf.) für den Güterzugverkehr zu den Strecken im Vorrangnetz mit dringendem Sanierungsbedarf. Im Bereich der gesamten Ortsdurchfahrt mit 20 Streckenkilometern führt die DB AG daher Lärmsanierungsmaßnahmen durch.