(Blüh-)Wiesenkonzept für öffentliche Grünanlagen 

Die Stadt Bielefeld hat im Zeitraum vom Juni 2015 bis Mai 2019 an dem Forschungs- und Umsetzungsprojekt „Städtische Grünstrukturen für biologische Vielfalt (Urban NBS)“ mit dem Teilvorhaben „Stärkung der biologischen Vielfalt in Bielefeld am Beispiel des Grünzuges Schloßhofbach“ teilgenommen. In diesem Zusammenhang wurden Maßnahmen zur Förderung der biologischen Vielfalt im Grünzug Schlosshofbach geplant, durchgeführt und deren Wirkung beurteilt. 

Ein Maßnahmenschwerpunkt des „Urban NBS“ Projektes lag im Bereich der Gebrauchsrasen und Wiesenflächen. Auf zahlreichen Wiesenflächen wurden Variationen in der Art (z.B. Mähgutabfuhr statt Mulchmahd) oder in der Zeit (Staffelung von früheren und späteren Mähterminen) erprobt. Auf einigen von Arten- und Blütenarmut gekennzeichneten Flächen wurden Einsaaten mit regionalen und blütenreichen Wiesenmischungen durchgeführt. Hierdurch sollten eine höhere Artenvielfalt, ein zusätzliches Angebot für blütenbesuchende Insekten und auch ein höherer Erlebniswert für die Parkbesucher*innen geschaffen werden. Die Wirkung der Maßnahmen wurde durch Kartierungen vor und nach Durchführung der Maßnahmen erfasst. 

Die Erfahrungen aus diesem Projekt sind die Grundlage für Erstellung eines (Blüh-)Wiesenkonzepts des Umweltbetriebes zur naturnahen Umstellung der Pflege auf öffentlichen Wiesen- und Gebrauchsrasenflächen. Ziel ist es, damit die Lebensbedingungen für eine Vielfalt an Tieren und Pflanzen zu verbessern.

Folgende Schritte sind vorgesehen

1. Auswahl von Flächen, die potentiell für die Anlage einer naturnahen Wiese geeignet sind. Bei der Auswahl der Flächen müssen die drei Faktoren Biodiversität, Akzeptanz und Aufwand berücksichtigt werden.

2. Festlegung der jeweiligen Maßnahme (Mahdzeitpunkt, Einsaat von Blühwiesen mittels Regiosaatgut) in Abhängigkeit von den Standortbedingungen (Besonnung, Boden etc.)

3. Ermittlung der (Folge-)Kosten für die Pflegeumstellung – Ziel ist es, Kostensteigerungen zu vermeiden.

4. Information der Politik

5.  Umsetzung der Maßnahmen voraussichtlich ab 2021