Luftreinhalteplan

Die Europäischen Richtlinien zur Luftqualität geben zum Schutz der menschlichen Gesundheit und Erhaltung gesunder Lebensbedingungen vor, wann Maßnahmenpläne, wie der sog. Luftreinhalteplan aufzustellen sind. Nationale Rechtgrundlage sind hierfür § 47 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) in Verbindung mit der 39. Verordnung zur Durchführung des BImSchG (Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen – 39. BImSchV). Der Luftreinhalteplan für Bielefeld wird von der Bezirksregierung Detmold aufgestellt. 

Seit Januar 2014 gibt es aufgrund von Grenzwertüberschreitungen einen ersten Luftreinhalteplan für die Stadt. Seitdem wurden bereits Maßnahmen zur Reduzierung der verkehrsbedingten Schadstoffbelastung realisiert. Hierzu zählen z.B. ein Durchfahrverbot für LKW mit zulässigem Gesamtgewicht über 20 t in der Stapenhorststraße und der Einsatz schadstoffarmer Busse. 

Ein zweiter Luftreinhalteplan war erforderlich, da der Grenzwert des Schadstoffs Stickstoffdioxid (NO2) im Jahr 2017 überschritten wurde. Der fortgeschriebene Plan enthält Maßnahmenpakete zu denen u.a. die Umgestaltung des Jahnplatzes, Verkehrslenkungsmaßnahmen, die Erstellung eines Radverkehrskonzeptes, die Ausweitung der Angebote für Elektromobilität, eine schadstoffmindernde Ausgestaltung des innerstädtischen Logistikverkehrs sowie die Parkraumbewirtschaftung gehören. Der zweite Luftreinhalteplan ist am 01.08.2020 in Kraft getreten.